Geldrückgabe statt gutschein

Hallo, ich habe vor drei Tagen einen Schrank gekauft. Daheim stellte ich fest, das von den drei Teilen ein Teil in der falschen Farbe war. Möchte den Schrank jetzt wieder zurückbringen und habe auch kein Interesse mehr an dem Schrank. Auf dem Kassenzettel steht, umtausch nur gegen Gutschein. Mir ist jetzt zu Ohren gekommen, das dies mittlerweile nicht mehr rechtens sei und der Laden verpflichtet sei, mir das Geld zu erstatten. Stimmt das?

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Geldrückgabe statt Gutschein

Grundsätzlich ist Umtausch nur ein freundliches Angebot des Händlers, er müsste die Ware nicht zurücknehmen.
http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteRecht/Umtausch.aspx
Da eines der Teile in einer falschen Farbe war, ist die Ware mangelhaft und der Händler muss dies korrigieren. Ist dem Händler die Korrektur nicht möglich oder lehnt er ab, DANN kannst Du ebenfalls den Kauf rückgängig machen.
Inzwischen hat sich bei GESCHENK-Gutscheinen was geändert, aber das trifft hier nicht zu.
Weitergehende Fragen beantwortet gerne der Antwalt Deines Vertrauens.
Ergänzend möchte ich noch folgendes anmerken:
Wenn die Farbe der Tür nicht Deinem Geschmack entspricht oder nicht genau mit Deiner übrigen Einrichtung übereinstimmt wäre dies jedoch kein Grund für einen Umtausch.
Beispiel: Das Rot der Tür geht leicht ins Orangene, und das Rot Deines Teppichs nehr in Richtung margenta, so dass sich die Farben beißen.
Hier hättest Du Glück, wenn Dein Händler den Schrank gegen einen Gutschein zurücknimmt, denn es handelt sich um reine Kulanz seinerseits. In diesem Fall hättest Du Dich vor dem Kauf eben besser informieren müssen. Es gilt dann: gekauft ist gekauft.
Falls Du aber z.B. einen rein weißen Schrank gekauft hast, eine Tür im Paket ist aber rot, dann hast Du die von dkmayer oben beschriebenen Rechte, da hier ein Mangel der Ware vorliegt.