Nachbesserung ware anspruch geldrückgabe

ich bin total verunsichert. ich habe ein kajak zum aufpumpen gekauft von einer guten marke. nach erhalt der ware stellten wir fest, das dass kajak immer in der mitte durchknickte. ich habe mich sofort mit dem händler in verbindung gesetzt. nach langem hin und her hat er mir eine neue luftkammer geschickt weil diese gerissen war. anschl. war wieder das selbe problem und der händler hat die ware abholen lassen, um es vor ort zu kontrollieren. jetzt bekomme ich wieder eine neue luftkammer, da der händler sagt das 1. benutzte boote vom umtausch ausgeschlossen sind und 2. der hersteller ein recht nauf nachbesserung hat. an dem kajak hatte ich vor abholung noch eine fehler festgestellt. ich bin so sauer weil ich das teil den ganzen sommer nicht nutzen konnte und nun mein geld zurück haben möchte, der händler mir das geld aber nicht geben will. jetzt steht der winter vor der tür und bald kann ich das teil nicht mehr ausprobieren ob es jetzt entlich funktioniert. wie soll ich mich verhalten bzw habe ich wirklich kein recht auf geldrückgabe? das kajak habe ich vor 9 wochen gekauf und nach 1,5 wochen nach erhalt der ware habe ich die erste reklamation abgeschickt. sonny

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Nachbesserung der Ware oder Anspruch auf Geldrückgabe?

der lieferant hat das recht auf nachbesserung,wenn die nachbesserung nicht teurer ist,als das boot.
nach dem dritten mal,wenn dann immernoch fehlerhaft ist,kannst du dein geld zurückverlangen