Geld verliehen wie bekomm ichs rechtsfrage
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Geld verliehen, wie bekomm ichs wieder? Rechtsfrage
Du kanst ein Inkassobüro auf ihn hetzen, die geben dir dann einen gewissen Teil des Geldes und ob die dann des Geld von der Person bekommen oder net is dann deren Proplem. Oder du gehst vor Gericht aber die machen auch nicht viel wenn er nicht zahlen kann, bleibst du auf deinem Geld sitzen.
Es ist dein eigenes Recht den Anwalt einzuschalten,wenn diese Person dir das Geld nicht gibt.
Für was hast du dieser Person Geld gegeben und war es ein sehr großer Betrag?
Wenn diese Person A mit B einen Vertrag abgeschlossen hat,muss es auch eingehalten werden. Du kannst dich auch von Fachleutenberaten lassen,wenn du möchtest.
Ich hoffe ,dass ich dir etwas helfen konnte.
Da besteht wohl ein Darlehensvertrag. Und den muss man erst einmal kündigen. Danach kann man dann einen Mahnbescheid beantragen. Ist billiger, als einen Anwalt einschalten.
Dann kiegt man irgendwann einen Vollstreckungsbescheid. Wenn dann aber der Gerichtsvollzieher feststellt, dass der Schuldner nichts hat, dann muss man warten und wieder und wieder vollstrecken. Die Kosten muss man alle verauslagen, kriegt sie im Erfolgsfall erstattet.
Anwälte rechnen nach Streitwerten nach dem RVG ab. So lange man den nicht kennt, kann dir Niemand sagen, was so etwas kostet.
Person A hat mit den beiden Ratenzahlungen zahlungswillig gezeigt. Strafrechtlich dürfte er damit nicht belangt werden können nach meinen Erfahrungen. Im Zivilrecht könnte man einen Mahnbescheid ausfertigen und an das für den Wohnsitz zuständige Mahngericht senden. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb 14 Tagen, entsteht ein rechtskräftiger Titel. Widerspricht er, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem die Schuld rechtskräftig mittels Urteil gemäß dem Darlehensvertrag festgestellt werden kann. Das Urteil ist dann ebenfalls ein rechtskräftiger Titel. Ob dieser mit einem Vollstreckungsauftrag mit Erfolg vom Gerichtsvollzieher beigetrieben werden kann oder ob auch dann die Pfändung fruchtlos ausgeht, kann man nicht vorhersagen. Die Kosten eines einzuschaltenden Anwaltes, wenn man sich der Sache nicht gewachsen fühlt, die Kosten der Zwangsvollstreckung sowie eventueller Gerichtsverhandlung hängen vom Streitwert ab und sollte der Fragesteller bei einem Anwalt selbst anfragen, da diese einer Gebührenordnung unterliegen. Falls der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleiben diese Kosten natürlich bei dem Gläubiger hängen, der zahlen muss, diese später eventuell bei dem Schuldner wieder holen kann, wenn nochmal Zahlungsfähigkeit bei diesem eingetreten ist.