Gegen bescheid einspruch einlegen was denkt lohnt sich

Ich besuche ein Berufskolleg Fachriichtung Berufsgrundschuljahr Ziel Fachoberschulreife die schule ist von meinem wohnort 4,9 km entfernt ich bin 16 Jahre alt mänlich meine eltern verdienen auch nicht soviel wir bekommen unterstüzung von Jobcenter Ich habe beim Amt für Ausbildungsförderung am 3.08.2010 den antrag auf ausbildungsförderung gestellt heute habe ich die ablehnung bekommen aus vollgenden gründen: Für den Besuch der o.a. Ausbildungsstätte wird gemäß §2 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 a BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wenn der Auszubildende nicht bei seinen eltern wohnt und 1. von der wohnung der eltern aus eine entsprechende Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, 2. einen eigenen haushalt führt und verheiratet ist oder war, 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt Die vorgennanten Voraussetzungen sind bei Ihnen leider nicht gegeben so dass ihr antrag auf ausbildungsförderung abzulehnen ist. ich finde das wirklich unverschämt den ich bin 16 kann weder eine wohnung mieten kann weder heiraten und kann auch nicht mit einem kind zusammen leben soll ich wiederspruch dagegen einleiten wer kann mir mit dem wiederspruch helfen?

23 Antworten zur Frage

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Kann ich gegen diesen Bescheid einspruch einlegen was denkt ihr lohnt sich das?

Du fragst?
Grundsätzlich ist es so dass immer eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegt und du so oder so Widerspruch und Co. versuchen/machen kannst!
Ob es Erfolg hat oder nicht hängt vom Fall aber aber "machen" kannst du ALLES! Lese doch dazu einmal das GESETZ, die Texte und Informationen durch.
Zum einen sollte man vorab "lesen" und Dinge klären/prüfen damit man auf der sicheren Seite ist und zum anderen auch etwas früher Anträge stellen.
Ich stelle jedes Jahr meine Anträge immer schon im März usw.
Demnach sammle ich brav meine Unterlagen und stelle den Antrag.
Gegen Ende des Schuljahrs usw. ergänze ich dann halt noch den Antrag oder reiche fehlende Unterlagen welche vorab noch nicht zur Hand waren nach.
IM BAFÖG GESETZ steht ja genau geschrieben wer wieviel und warum etwas bekommt
Daher solltest du das durchlesen:
Startseite - BAföG
BAföG-Rechner - Studis Online
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - BAföG
Ist schon spät wenn man erst im August den Antrag stellt und dann jetzt reagieren will.
Na ja, ich meine was willst du denn?
Du lebst bei deinen Eltern und hast ein Dach über dem Kopf.
Ca. 5 km geht doch noch.
Ich wohne direkt neben der Schule aber muss dieses Jahr zwecks SANIERUNG und Co. 8km entfernt in eine andere Schule gehen da die Stadt dort "Räumlichkeiten" angemietet hat.
Gestern bin ich 8km gelaufen. Früh hin und am Abend zurück.
Gut, ich bekomme BAFÖG da ich "alleine" wohne aber mein ganzes BAFÖG geht zwecks Wohnung drauf.
Man kennt ja nicht die genaue Situation aber vielleicht bekommst du hier und da noch Kindergeld, Leistungen usw.
Na ja, ich meine ich könnte schon helfen aber was bringt es?
Ich meine du kennst ja deine Situation, weißt wie die Bedingungen sind und gut ist. Ist es schlecht dann steht es dir immer frei zu widersprechen usw. Nur kann dies bei Behörden und Co. so oder so dauern.
Ich weiß ja nicht für was du GELD brauchst aber du lebst ja noch zu Hause und hast ein Dach über dem Kopf!
Frage doch mal bei der Agentur für Arbeit oder Beratungsstelle nach welche Gelder es noch gibt.
Im Grunde ging es ja auch vorher oder nicht?
Ich habe keine Kinder und kenne mich damit nicht so gut aus.
ne der antrag wurde 3.09 2010 gestellt tippfehler von mir mit august! sry
Ich denke nicht denn du lebst doch noch zu Hause
Ja ich habe schon alles aber trotzdem brauche ich das geld für andere dinge steht mir ja auch zu denke ich
ich bin 16 und kann viele dieser voraussetzungen garnicht erfüllen
wie soll ich denn mein wiederpsurch schreiben?
ist das kostenpflichtig für mich als schüler 16 jahre alt
nein können sie mir helfen mit dem einspruch weil ich ja noch 16 bin und die gründe hier eher ein witz sind
und nicht auf mich zutreffen
Wieso ein Witz?
Es ist doch FAKT oder nicht?
LEse dir doch das GESETZ durch und prüfe ob du berechtigt bist bzw. ein Widerruf "entsprechend" begründet werden kann.
Bei einem Widerspruch solltst du auch mit Fakten begründen können.
Viele wünschen sich Geld für andere Dinge, aber deswegen bekommen sie das Geld noch lange nicht vom Staat. Wie kommst du darauf, dass dir Geld für andere Dinge zusteht?
du kannst wiederspruch einlegen, aber er wird auch abgelehnt
für die ablehnung hast du doc hshcon gründe, besonders wo du zuhause wohnst und deine eltern für dich sorgen müssen sog. bis du 25 bist
und du wohnst ja nicht weit weg von deinem ausbildungsort, 4,9k, sind gut mit dem rad zu erreichen, wesewegen die auch keine fahrtkosten übernehmen
benötigst du trtozdem noch geld dafür, müssen sich deine eltern an das jobcenter wenden
und übrigens heiraten kannst du mit 16 schon
Ja aber eine wohnung kann ich mit 16 nicht haben einen haushalt kann ich mit 16 auch nicht führen
deswegen trifft einiges dort auf mich nicht zu
beides kannst du mit genehmigung der eltern alleine führen nur müssen dich deine eltern dabei finanziell unterstützen
wie shcon gesagt, deine eltern müssen dich bis du 25 bist unterstützen und wenn sie es nicht können und du ja noch minderjährig bist, können sie beim jobcenter um geld für dich zur unterstüzung bitten
bafög würdest du z.b. aber bekommen, wenn deine schule geld kostet, das ihr euch nicht leisten könnt
Die Gründe sind doch aufgeführt und bedeuten für dich übersetzt, dass ein 16 jähriger der noch bei seinen Eltern wohnt, kein Extra-Geld vom Staat braucht.
Das Bafög ist für , die sich davon ernähren,kleiden und ihre Unterkunft mieten müssen, das trifft auf dich nicht zu.
Ja aber ich kann doch keine wohnugn mieten selbst wenn ich es wollte und ich hab auch kein geld dafür
Wenn man eine eigene Wohnung will, muss man dafür auch bezahlen können. Warum sollte dir der Staat dafür Geld geben? Du hast doch ein Dach über dem Kopf bei deinen Eltern. Bis du 18 Jahre alt bist müssen deine Eltern deinen Unterhalt in Naturalien begleichen , danach müssen sie diesen Unterhalt in Geld begleichen, wenn du noch in Ausbildung bist.
Deinem Antrag auf Ausbildungsbafög konnte leider kein Erfolg beschieden sein, weil die grundsätzliche Voraussetzung für diese
Leistung - nicht mehr wohnhaft bei den Eltern - fehlt - Mir sind etliche Fälle Deiner Art bekannt und es ist für Kinder/Jugendliche also für Dich und für Deine Eltern gleichermaßen eine Situation, die fast immer zu Spannungen deshalb führt, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und deshalb die paaar Euro, die Du ja als Ausbildungsvergütung erhälst, dem Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft, bestehend offenbar aus Dir und Deinen Eltern,
angerechnet werden - wenn Du so willst unterstützt Du mit Deinem Einkommen auch die Eltern - Das kann denen auf Dauer nicht recht sein und sie sollten alles unternehmen, einen Job zu bekommen, wo sie auch Hartz IV rauskommen - Dann würde Dir Deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld verbleiben - Ob Du dann für Kost und Logie einen gewissen Betrag Deinen Eltern geben würdest, wäre dann zwischen Euch zu vereinbaren
können sie mir helfen mit dem wiederpsurch ist das kostenpflichtig für mich als schüler
natürlich könnteich Dir jelfen, wennich eine Erfolgsaussicht sehen würde - Nur, die sehe ich in Deinem Falle nicht - Ich dachte ich hätte Dir schon damit geholfen, daß ich aufgezeigt habe, daß sich bei Euch zu Hause etwas ändern muß - Vater oder Mutter oder beide müssen durch zusätzliche Arbeit so viel Einkommen erzielen, daß Ihr Hartz IV-unabhängig werdet - Dann habt ihr alle mehr vom Leben und vo allein keinen Stress um die Kohle - Grundsätzlich kostet so ein Widerspruch kein Geld und dort, wo ein Anwalt benötigt wird läuft das über Prozeßkostenhilfe - Nur noch einmal: Du hast hier keine Chance durch Widerspruch etwas zu ändern
Um wirklich fundierte Hilfe zu erhalten wende dich an einen Sozialanwalt, oder lege Wiederspruch beim Sozialgericht ein
ist den ein wiederspruch nicht kostenpflichtig oder wie?
hier steht es geht zum verwaltungsgericht ist das dann teuer oder kostenlos´?
lohnt es sich in meinem fall?