Gebrauchtes gerät neu verkauft anrecht preisminderung

Hallo, ich habe mir bei einem Namenhaften Online-Versandhaus 2 Navigationssysteme gekauft. Die Verpackung ist schon geöffnet gewesen als das Paket ankam, nun wollte ich mich Registrieren und bekomme folgende Meldung: *Neukunden Die Eingabe war fehlerhaft. Dieser Serial-Key wird bereits verwendet und kann nicht erneut freigeschaltet werden.* Das bedeutet doch das das Gerät schon benutzt wurde! Das gerät war um 15 % Reduziert. Aber habe ich nicht trotzdem ein Recht auf Kaufpreisminderung wenn das Gerät schon benutzt wurde?

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Gebrauchtes Gerät als neu verkauft, anrecht auf Preisminderung?

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen. Übergibt der Verkäufer dem Käufer also eine fehlerhafte Ware, so ist nicht ordnungsgemäß geleistet worden.
Hier stehen Dir gesetzliche Ansprüche zu. Ein Mangel der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hast Du einen Anspruch auf Nacherfüllung. Du kann damit zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Unter Nachbesserung fällt z.B. die Reparatur.Die Ersatzlieferung ist die Herausgabe eines neuen Geräts. Der Verkäufer darf die Nacherfüllung nur verweigern, wenn diese unmöglich ist oder wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Du kannst allerdings auch die Minderung des Kaufpreises verlangen.Unter Minderung ist der Anspruch auf die Herabsetzung des Kaufpreises zu verstehen. Die Berechnung der Kaufpreisminderung richtet sich dabei nicht nach dem Gutdünken des Käufers oder des Verkäufers, sondern ist durch Schätzung zu ermitteln, wobei auf den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand im Verhältnis zu dem tatsächlichen Wert abzustellen ist. Kurzum verlange ein Preisminderung, die ruhig etwas hochgesetzt ist, um Verhandlungsraum für ein befriedigendes Ergebnis zu haben.
Bin zwar kein Jurist, aber wenn Du das Gerät explizit als Neugerät gekauft hast, es sich dann aber als gebraucht herausstellt und dann auch noch eine wichtige Eigenschaft damit nicht mehr genutzt werden kann bzw. fehlt, dann kannst Du zumindest rechtliche Schritte einleiten. Der Verkäufer sollte diese Eigenschaft nachbessern können. Kann er das nicht, kannst Du vom Vertrag letztlich zurück treten. Eine reine Preisminderung ist gesetztlich denke ich nicht geregelt, aber sicher verhandelbar.
Vermutlich ist es ein Gerät aus einer Reklamation, das binnen einer Reklamations- bzw. Rückgabefrist zurückgegeben wurde. Ein solches Gerät ist kein klassisches Gebrauchtgerät. Ein solches Vorgehen ist üblich, da der Versand ja nicht auf Rückgabegeräten sitzen bleiben will. Dies genau war sicherlich der Grund für die Preisreduzierung. Ist dies in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Preisnachlaß erwähnt, so ist eine Reklamation vermutlich nicht erfolgreich.
Daraufhin würde ich das Angebot prüfen - ansonsten in die AGBs schauen.


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