Geblitzt wiederspruch möglich

am 28.4 wurde ich geblitzt. die fahrerermitlung war am 5.6. un dmeine ma sagte sie fährt obwohl ich es war. dann kam die polizei zu uns um klar zu machen das ich es war^^. mit erfolg. danach kam am 10.7. ein anhörungsbogen den wir dann korrekt ausgefüllt haben. am 26.7. haben wa ein bußgeldbescheid bekommen der am 6.8 bezahlt wurde. heute am 22.9 bekomme ich die anordnung zu einem aufbauseminar. meine frage. dürfen die 5 monate danach so etwas noch verlangen? bitte keine leien antworten. nur wenn ihr sicher seit oder hinweise.

13 Antworten zur Frage

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Geblitzt. wiederspruch möglich?

hört sich so an,als hättest schon öfter bekanntschaft mit dem blitz gemacht,und dein punktekonto hat 18 punkte oder mehr ,stimmts? wenns so ist sei froh,das du mit diesem seminar ein paar punkte löschen kannst,und hör um gotteswillen mit dem heizen auf.
nach Paragraph 39StVzo Abs.3 dürfen Verkehrssünder bis zu einer Frist von 6 Monaten mit solchen Maßnahmen belegt werden.
gilt bei Führerscheinanfängern und Wiederholungstätern
okay. bin kein wiederholstäter. is mein erstes mal gewesen. und hat 5 monate gebracuht. verdaaaaaamt
.vor allem: wenn ihr alles "zugegeben" habt und bezahlt - dann ist der Kurs korrekt.
und auch von mir: fahr nach Vorschrift - dann hast du mit den Jungs in Grün auch keine Probleme.und auch uneidliche Falschaussagen sind strafbar
Das mit deiner Mutter war sowieso Betrug. Die Polizei ist ja nicht blöd und muß das letzte Wort haben sonst gibt es in unserer Gesellschaft keine Ordnung und wir enden alle im Chaos. Die sind praktisch das letzte Bollwerk davor. Ich würde dir dringend empfehlen in dich zu gehen und erwachsen zu werden und nicht mit der Polizei zu fighten. Das Leben geht auch so ganz normal und schön weiter.
Warum deine Mutter das ausgesagt hat ist und deine Unvernunft unterstützt, ist mir ein Rätsel.
Im allgemeinen sind Widersrpüche gegen Geschwindigkeitsmessungen von nur äußerst geringem Erfolg gekrönt. Die meisten Geschwingekeitsbeschränkungen haben einen Sinn und dienen dem Schutz anderer vor dir und dierselbst vor dir!
Und deine Mutter dürfte sich ziemlich Selbstvorwürfe machen, wenn sie dich geschützt hat, damit durchgekommen ist, und du dich oder andere geschäddigt oder gar togefahren hast. Zum Rasen gibt es Rennstrecken wie den Nürburgring, auf der man die Sau rauslassen kann.
Ich kenne da einen jungen Burschen, der gerne schnell fährt. War vor einer Weile zu schnell und alkoholisiert unterwegs. Eine älter Dame hat ihm die Vorfahrt genommen, und er fragt sich sich ständig, ob er sie nicht totgefahren hätte, wenn er nicht betrunken und mit erlaubter Geschwingkeit unterwegs gewesen wäre. Und alles, was ihm seine Familie undFreunde und Bekannten sagen könne: Möglicherweise ja.
Ich wäre nicht gerne er.
Natürlich dürfen die das 5 Monate danach! Du hast die Ermittlungen ja auch bewusst verhindert/ behindert! Denke dass Du da vor keinem Gericht Recht bekommst. Ausserdem denke ich, dass es ganz vernünftig ist Dich an einem Aufbauseminar teilnehmen zu lassen, mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite.
Ersteinmal war die fristgerechte Zustellung des Bescheides erforderlich - und der kam rechtzeitig. Nachdem ein Bescheid rechtskräftig wird, werden dem Strassenverkehrsamt die Informationen mitgeteilt. Dieses beschließt dann anhand der vorliegenden Flensburgpunkte und dem aktuellen Vergehen, welche Massnahmen nun getroffen werden müssen - daher der zeitliche Unterschied zur Zustellung des Bescheids.
Aber mal was ganz anderes; Deine Mutter hat - so verstehe ich es, die Aussage getroffen, obwohl ihr das Bildmaterial vorlag? Wenn ja, dann kann es für sie - wenn die Behörden es ernst nehmen - noch ganz gewaltig knallen.
ich glaub,du hast schon des öfteren mit den blitz kontakt gehabt,stimmt´s-oder hab ich recht-lol
Aufbauseminare
Neben dem allgemeinen Aufbauseminar kennt das Gesetz auch besondere Kurse nach Alkohol- und Drogenfahrten sowie spezielle Schulungen für Fahranfänger. Jedes Seminar findet in Gruppen statt und kostet zwischen 300 EUR und 400 EUR.
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt grundsätzlich nur einmal in fünf Jahren. Diese Einschränkung gilt allerdings dann nicht, wenn der Betroffene bisher lediglich an einem allgemeinen Aufbauseminar teilgenommen hat und nunmehr ein Aufbauseminar für Fahranfänger oder das besondere Aufbauseminar in Betracht kommt.
Allgemeines Aufbauseminar
Das allgemeine Aufbauseminar wird durch Fahrlehrer mit einer Zusatzausbildung durchgeführt. In Gruppengesprächen sollen Verkehrsverstöße und deren Ursachen diskutiert und so eine Änderung des Fahrverhaltens erreicht werden. Der Kurs besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und einer Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. Die vollständige Teilnahme ist Pflicht, um die Bescheinigung zu erhalten; eine Prüfung findet nicht statt.
Fahranfänger
Das Aufbauseminar für Fahranfänger entspricht in Inhalt und Umfang dem allgemeinen Aufbauseminar. Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.
Eingriffsstufen
Das Punktesystem kennt drei Sanktionsschwellen: 8, 14 und 18 Punkte. Das Erreichen oder Überschreiten dieser Werte löst jeweils eine Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde aus. Diese ergreift dann die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen
8 bis 13 Punkte Schriftliche Verwarnung
Information über Punktestand
Hinweis auf Aufbauseminar
14 bis 17 Punkte Anordnung des Aufbauseminars*
Hinweis auf psychologische Beratung
Hinweis auf Entzug bei 18 Punkten
Ab 18 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis
Mindestens sechs Monate Sperrfrist
Neuerteilung i. d. R. erst nach MPU
Verwarnung
Ergeben sich 8, aber nicht mehr als 13 Punkte, so wird der Betroffene gebührenpflichtig verwarnt, wobei ihm die begangenen Zuwiderhandlungen vorgehalten werden. In diesem Schreiben wird auf die Möglichkeit hingewiesen, durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte abzubauen.
Aufbauseminar
Bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten wird durch ein gebührenpflichtiges Schreiben die Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet und hierfür eine Frist von üblicherweise zwei Monaten gesetzt. Für dieses Pflichtseminar wird kein Punkteabzug gewährt. Hat der Betroffene in den letzten fünf Jahre bereits an einem solchen Seminar teilgenommen, so erhält er lediglich eine erneute schriftliche Verwarnung.
Wenn die Teilnahmebescheinigung nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt wird, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und nur dann neu zu erteilen, wenn der Betroffene seine Teilnahme nachweisen kann. Im Schreiben der Behörde wird außerdem auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung mit Punkteabbau sowie den drohenden Führerscheinverlust hingewiesen.
Entzug der Fahrerlaubnis
Mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, da der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Bei dieser Entziehung bleiben die davor begangenen Zuwiderhandlungen zwar eingetragen, werden aber nicht mehr mit Punkten bewertet. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei dies regelmäßig vom Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht wird.
Untypische Fälle
Sollte die Grenze von 14 oder 18 Punkte erreicht werden, ohne dass die Behörde die bei 8 Punkten vorgeschriebene Verwarnung ausgesprochen hat, wird der Punktestand auf 13 reduziert. Wird die Grenze von 18 Punkten erreicht, ohne dass die bei 14 Punkten vorgesehene zweite Maßnahme ergriffen wurde, ist das Punktekonto auf 17 Punkte zu korrigieren. Durch dieses Stufensystem möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass jeder Betroffene vor dem Verlust seines Führerscheins zweimal angeschrieben und ermahnt
Natürlich ist es legitim, auch nach einem Zeitraum von 5 Monaten freundlich zu einem Aufbauseminar zu laden.
Allerdings bist Du dann mit Sicherheit kein unbeschriebenes Blatt mehr und Dein Zählwerk in der Hinsicht Punkte ist in Flensburg auch schon in Richtung High Value gewandert.
Du hättest d. Anhörungsbogen nicht ausfüllen sollen. Danach wieder Fahrererhebung
Normal macht man das o.b. schon bei d. Fahrererhebung. Danach richtet sich die Strafe "nur" an d. Fahrzeugbesitzer - aber Führerschein kannst behalten! Wenn Du Dir das Seminar selbst zahlen müsstest--EINSPRUCH
jetzt übertreibt ma nicht ich hatte kein alkohol. bin kein raser oder sonstiges. diese vorurteile. heftig. ich bin lediglich am träumen gewesen und 21 oder 22 kmh auf na landstraße zu viel.
erzählt mir nicht, ihr seit noch nie geblitzt worden
und würdet "wenn ihr es könntet" vermeiden zu zahlen etc.
was redet ihr da ich wurde das erste mal geblitzt und hab 1 punkt jetzt


gesetze
Arbeitsgesetze bzw. Regeln

- Mitarbeitervertretung, wenn es so eine/n gibt. 2. An einen Fanchanwalt für Arbeitsrecht 3. An eine Stelles des Deutschen Gewerkschaftsbundes -


anwalt
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- anderem hier: http://anwaltsuche.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/standard/index.html


straßenverkehrsordnung
Kennen die Fußgänger keine Verkehrsregeln?

Immer wieder habe ich mit Fußgängern zu tun , die an Straßeneinmündungen einfach über die Querstraße latschen