Fällt katana unter waffengesetz man öffentlichkeit führt

Z.B wenn man es jemandem mitbringen möchte und fährt mit dem Zug. Natürlich ist die Klinge in der Scheide drin und wird nicht so offen präsentiert. Auch wenn es ungeschärft ist, fällt es dann unter das Waffengesetz? Bitte mit Quellen.

8 Antworten zur Frage

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Fällt ein Katana unter das Waffengesetz, wenn man es in der Öffentlichkeit mit führt?

Ja
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1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
– höchstens 8,5 cm lang ist,
– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
– nicht zweiseitig geschliffen ist und
– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden ;
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen ;
"
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s1
3. Verbot des Führens von Messern
3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
* Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
* Hieb- und Stoßwaffen zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.
Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."
"4. Führen eines Messers
Eine genaue Bestimmung, was unter dem Begriff „Führen eines Messers“ zu verstehen ist, findet man im Waffengesetz nicht. Lediglich aus der Definition des „Führens einer Waffe“ könnte man hier logische Rückschlüsse ziehen.
In WaffG Anlage 1 Begriffsbestimmungen, Abschnitt 2, Waffenrechtliche Begriffe wird das Führen einer Waffe wie folgt definiert:
„Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.“
Anschaulich erklärt bedeutet dies, dass ein Messer immer dann geführt wird, wenn es außer Haus griffbereit bei sich getragen wird, so dass es im Bedarfsfall mit wenigen Handgriffen zum Einsatz gebracht werden kann. Konkret trifft dies beispielsweise zu, wenn man das Messer
* in einer Hosentasche oder in anderen Tasche in oder an der Kleidung trägt
* in einem Etui oder einer Scheide am Gürtel trägt
* mittels eines Tragesystems zugriffsbereit am Körper trägt, wobei es keine Rolle spielt, ob das Messer verdeckt oder sichtbar getragen wird
Im Regelfall sollte es daher zu keinen Problemen kommen, wenn man ein Messer so bei sich trägt, dass es nicht mit wenigen Handgriffen erreichbar ist.
Allerdings macht der Gesetzgeber noch weitergehende Vorschriften zum Transport eines des Führungsverbotes unterliegenden Messers.
4.1 Transport in einem verschlossenen Behältnis
Laut Gesetzgeber gilt das Verbot des Führens eines Messers nicht beim Transport in einem „verschlossenen Behältnis“.
Das verschlossene Behältnis muss jedoch durch ein Schloss gesichert sein. Das dürfte bei einer Katana nicht einfach sein.
Auch transportiert die Deutsche Bahn keine Waffen - nicht mal als Pakete
Ist wirklich ein Problem mit dem neuen Zusatz.
Hausfrauen, die vom Supermarkt ein zu langes Messer nach Hause tragen, dürften dies nicht in einer Plastictüte.
Sogar ein LKA raufte sich die Haare, als einem Rettungssanitäter das Rescue Tool von Victorinox konfisziert wurde. Nun ist die Sache beim Gericht.
warum genau willst du das mit dir herumführen?
ich glaube das verstößt gegen das waffengesetz
Es geht nicht um mich, aber meine Freundin möchte zu ihrem Freund fahren mit dem Zug und will zu ihm ziehen und da sie kein Auto hat, kommt der Rest per Hermes, aber solche kleine Sachen will sie mit dem Zug mitnehmen.
MUSS das in die Tasche oder wenn kein Platz ist, kann sie das unter der Jacke wenigstens so weit mitnehmen und im Zug am Fenster neben sich stellen, nicht in den Gang gerichtet, oder ist das strafbar?
Es ist verboten. Nicht bei sich tragen, am besten im Gepäck.
Katanas haben weit längere Klingen als 12 cm. Somit ist der zugriffbereite Transport nach WaffGes. vom 1.4.2008 in Deutschland verboten. Ob die Klinge scharf ist - und wie scharf - ist unerheblich.
Dazu kommt, dass die Deutsche Bahn generell keine Waffen befördert. Steht in den AGBs. Auch Sportschützen oder Polizisten dürfen nicht mit der Bahn fahren, wen sie ihre Waffe - sogar ohne Munition - dabeihaben.
Genau! Deswegen habe ich gestern einen gepanzerten Transporter gemietet, als ich mir bei IKEA ein Brotmesser mit einer Klingenlänge von 20cm gekauft habe.


gesetz
Ist Zähneputzen im Kita pflicht wenn es dort Mittagessen gibt?

- Kindern die richtige Mund- und Zahnhygiene beizubringen! Man kann in der Kita mit 15-20 Kindern in diesem Fall nie das -


waffengesetz
Gibt es legale Elektroschocker?

Frage steht oben Klar doch. Bei Amazon z.B. Kerbl 11215 Viehtreiber HandyShock, inklusiv Batterien: Amazon.de:


schwert
Was gibt es für unterschiedliche Schwertkampfarten?

- anderer. Es gibt verschiedene Arten, mit einem Schwert oder Schwertähnlichen Gegenstand umzugehen. Beziehungsweise, was viel -- nicht, was man immer und zu jeder Zeit tut, sondern worauf man im Endeffekt trainiert. Es gibt grob: - Training mit -