Funktion positiven rechts
Positives Recht, von lateinisch ius positivum, ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. „Positiv“ bedeutet dabei „durch Rechtsetzung entstanden" oder „durch Rechtsprechung entstanden“.
Positive Rechte: Rechte auf bestimmte Handlungen anderer Personen. Jedem positiven Recht einer Person entspricht die Pflicht einer anderen Person, eine bestimmte Handlung auszuführen.
Positiven Rechten entsprechen positive Pflichten anderer Personen.
Positive Rechte sind Wohlfahrtsrechte, d.h. Rechte darauf, bestimmte Güter oder Dienste zu erhalten.
www.joergschroth.de/lv/ss02/ ss02_h07.pdf
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