Freischaffender künstler bauamt nutzungsänderung räume arbeite eintragen lassen

Ich wüsste gar nicht was das Bauamt damit zu tun haben sollte. Denn der Vermieter bestimmt doch was für ein Gewerbe in seinen Räumen ausgeführt werden dürfen. Meist ist es doch abhängig von der Infrastruktur des Objektes, ist es reines Gewerbeobjekt und in einem Gewerbegebiet, oder ist das Objekt teilweise bewohnt oder und steht es in einer Siedlung oder Wohngebiet. Dann kommt hinzu welche Belastung die einzelnen Räume haben, wegen der Belastung usw. Ich habe eine Baufirma und mir wäre es neu, wenn man bei einer Nutzungsänderung zum Bauamt müsste.

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Muss ich als freischaffender Künstler beim Bauamt eine Nutzungsänderung für die Räume in denen ich arbeite eintragen lassen?

kommt auf die art der nutzungsänderung an. in der regel: änderung von wohnraum auf gewerberaum nur mit genehmigung


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Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


baurecht
Welche Genehmigungen sind notwendig, um auf dem eigene Grundstück eine mit Kamin beheizte …

- Grundstücksgrenze hab ich überlesen. Da sollte eigentlich das Bauamt der Gemeinde Auskunft geben können. , Wolfgang


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Künstler über 100 Jahre alt

- Deutschland und ein Lyriker des Surrealismus. Er lebt und arbeitet in Niederbreitbach-Wolfenacker. Karl Otto Götz – Wikipedia -Gibt es noch andere Künstler, Kunstschaffende ausser Johannes Heesters und Hans Erni, -