Frage über deutsche staatsbürgerschaft
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Hallo ich wieder eine frage über die deutsche staatsbürgerschaft?
Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt:
Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss mindestens ein Elternteil:
sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben.
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben z.B.:
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG,
freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie deren Familienangehörige und Lebenspartner,
türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei haben.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/Geburtsortsprinzip/geburtsortsprinzip.html
Nicht ausreichend ist es, wenn zum Zeitpunkt der Einbürgerung nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besteht.
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/Anspruch/anspruchseinbuergerung.html