Frage umzug job arge mietkosten während kündigungszeit

Mein Freund war arbeitslos und bis zum 26.03.2008 Arbeitslosengeld I - Empfänger. Da er ab 01.04.2008 einen neuen Job hat, hatte er für die restlichen 3 Tage kein Hartz IV mehr beantragt. Dennoch war er am 26.03. bei der Arge und wollte zumindest die Umzugskosten bezahlt bekommen, worauf ihm gesagt wurde, daß er diese nur bekommt, wenn er zum Zeitpunkt des Umzuges Hilfeempfänger wäre. Also stellt er nun doch den Antrag auf Hartz IV um diese Kosten erstattet zu bekommen. Jetzt zur eigentlichen Frage: Die Jobzusage für den Job ab 01.04. hat er am 17.03.08 erhalten. Er hat seine Wohnung sofort gekündigt, muß aber natürlich die drei Monate Kündigungsfrist einhalten und auch die Miete zahlen. Er wird hier jetzt wohl etwa 900,00 € raus kriegen. Er wohnt jetzt bei mir. Hat er eine Chance, daß vom Amt die Miete für die alte Wohnung, die er ja jobbedingt aufgeben musste, zumindest während der Kündigungsfrist teilweise bekommt? Wenn er jetzt nicht bei mir wohnen würde, hätte er ja auch noch doppelte Kosten für Miete - und früher kündigen ging nicht, da er ja nicht früher wusste, ob es mit dem Job klappt oder nicht. Gibts da irgendeine Regelung für sowas? Muß / Kann man einen Antrag diesbezüglich stellen? Außerdem muss er diesen Hartz-IV-Antrag etc. ja in seiner Heimat stellen und vermutlich deswegen nochmal zurück in die Heimat. Da er aber hier arbeitet, entstehen dadurch auch noch einmal Zusatzkosten. Kann man für die Regelung der Angelegenheiten, die durch Jobwechsel in eine andere Stadt entstehen, auch noch die Kosten erstattet bekommen? Hat jemand Erfahrung mit dem Jobwechsel in eine andere Stadt? Wäre dankbar für Erfahrungen und Tips in der Angelegenheit.

4 Antworten zur Frage

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Frage zum Umzug wegen Job / Arge / Mietkosten während Kündigungszeit

wenn ihm auf seinen antrag hin leistungen nach hartz4 bewilligt wurden, wird er von der arge aufgefodert sich ANGEMESSEN wohnraum zu suchen. die arge muß die tatsächlichen kosten für die unterkunft für 6 monate weiterzahlen. danach wird eine kürzung auf die von der gemeinde oder land festgelegten angemessenen kosten der unterkunft vorgenommen. grundsätzlich gilt: beantrage was das zeug hält! auf der arge sagt dir kaum jemand was dir zusteht. die kosten für die aufnahme des neuen jobs sind i.d.r. ermessensabhängig, d.h. der sachbearbeiter entscheidet. allerdings werden auch gern zu gewährende zahlungen erstmal im "ermessensspielraum" angesiedelt und abgelehnt. das ist übles geschäftgebahren der arge! auch hier gilt: gegen jede ablehnung grundsätzlich in widerspruch gehen! die arge hat dann 3 monate frist diesen zu bearbeiten, selbstverständlich mit dem gleichen negativbescheid. und jetzt heißt es klagen! beim sozialgericht ist das kostenlos! einen anwalt brauchst du nicht, nur wenn dir das rechtsgewirr zu viel wird. aber auch der ist kostenlos. www.herbertmasslau.de ist sehr hilfreich. und einfach mal googeln. das ganze erscheint ziemlich aufwendig, aber es lohnt sich in 90% aller fälle. also KÄMPFEN! laßt euch nichts gefallen von diesem selbstverliebten wasserkopf der uns alltäglich drangsaliert
das ganze gilt natürlich nur für leistungsempfänger der arge.
Da er ab 01.04. einen neuen Job hat und damit aus dem Bezug von ALG2 fällt, gibt es keine Möglichkeit, dass die Arge die Miete übernimmt. Eventuelle Zuschüße hätte er auf jeden Fall vor Annahme des Jobs beantragen müssen, nachträgliche Anträge werden grundsätzlich nicht anerkannt und abgelehnt.
Oh mann, das dachte ich mir schon
Dann wirds wohl ganz schön eng die nächsten Monate. Wieso hab ich eigentlich das Gefühl, daß es bestraft wird, wenn man sich einen Job in einer anderen Stadt sucht.
Welche Firma gibt einem denn einen Vertrag für in 3 Monaten, so dass es mit der Kündigungszeit passen würde. und vor allem, wer kann es sich leisten, zwei Mieten zu zahlen, wenn er gerade aus der Arbeitslosigkeit kommt.
Tja das sind die Vorschriften
Wünsche euch trotzdem viel Glück


umzug
Kühlschrank Transport

- du den Schrank aber trotzdem Du kannst auch bei einem umzugsunternehmen nachfragen, ob sie dir Tragegurte auslkeiehen -


arge
Darf die Arge das?

- Bescheid noch einmal wirklich gründl und dann im Zweifel zur ARGE gehen und nachfragen.


jobwechsel
In den Schwarzwald ziehen wegen Jobwechsel? Soll Familie mit?

- auch da. Aber nun zu Deiner Frage. Das kommt auf Deinen Job an, wie sicher er ist. Die Probezeit würde ich auf jeden -- das ich sehr unter Heimeh leiden werde. Natürlich! Ein Umzug in eine andere Region ist immer schwer. Allerdings ist -