Frage theoretischen mieterrecht

96 Der Vermieter hat durch eine Gartenbaufirma den "Urwald" im Hinterhof abroden lassen, nun kann man frei heraus sehen was ich alles mache. Davor habe ich keine Gardinen gebraucht, da war der Urwald da. Kann ich jetzt also einen Teil der Gardine vom Vermieter einfordern weil ich mich durch seine vollkommen sinnlose und unüberlegte Aktion gezwungen bin mir Gardinen anzuschaffen um mich wieder wohl fühlen zu können? Würde das funktionieren?

7 Antworten zur Frage

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Frage zu einem theoretischen Mieterrecht.

Wie so oft im Leben: Es kommt darauf an.
Wenn Du den Garten im Mietvertrag mitgemietet hast, dann hätte der ohne Deine Zustimmung garnix abholzen dürfen. Hast Du ihn nicht mitgemietet, dann kann er damit machen was er will, solange der Garten als solches Garten bleibt und solange er keine Bäume fällt, die er nach örtlicher Baumschutzverordnung nicht hätte fällen dürfen.
Also als Ergebnis: Ich gehe mal davon aus, dass er nichts unerlaubtes getan hat. Ob Du in der wohnung vorhänge hast oder nicht hast oder neu brauchst, geht wiederum den Vermieter nichts an; das liegt allein in Deiner Lebensführungsverantwortung. Also wirds nix mit Vorhängen auf Vermieterkosten.
Geh eher auf den nächsten Jahrmarkt, wo die Pflanzen vom LKW runter im 10er Pack für 10.- im Topf verschachert werden und bau diese wieder bei Dir als neuen Vorurwald auf. Bis dahin 2 Stangen und ein gebrauchtes Tarnnetz dazwischen und Vorhang wieder weg.
Wenn ich "urwald" schreibe, dann meine ich das auch so. es gilt 2 Stockwerke zu überspringen eh es wirkung zeigen würde. Bäume lassen sich nicht so leicht ersetzen und logisch würde es auch keinerlei sinn ergeben.
Da brauchst Du 2 grosse Fahnenstangen und z.B. ein grosses US-Geschütztarnnetz zum an den Fahnenmasten hochziehen, das kommt dann hin - mind 25 m breit, min 10 m lang.
Dann gebe ich dir einen Rat, den ich einem Papa gegeben habe, dem die Nachbarn ins Kinderzimmer geguckt haben. 2 Reihen Fadenvorhänge, bestens mit reflektierendem Anteil , führt mit oder ohen Licht im Raum zu einer Polarisierung des Blickfeldes, aber nur für die, die mehrere Meter entfernt draussen sind.
da werd ich mich wohl mal im Baumarkt umgucken müssen.
Pech!
Selbst wenn dir eine Mitnutzung für den Garten zugebilligt wurde, dar er Abholzen, Er ist Eigentümer.
Kauf dir eine Gardine.
Es kommt darauf an, wie diese Gartenmitbenutzung mietvertraglich ausgestaltet ist. Manche Vermieter sind froh, mit der Gartenarbeit nichts zu tun zu haben und überlassen die gärtnerische Gestaltung voll dem Mieter.