Frage schenkung 516 530 bgb

Guten Abend zusammen, habe da eine Frage zur Schenkung. ich muss dazu sagen, dass ich kein Jura oder ähnliches studiere, sondern nur ein wenig Wirtschaftsrecht Bestandteil meines Studiums ist. Der Fall ist kurz beschrieben: "Der Herr S verkauft und übergibt B bei Volljährigkeit ein Grundstück mit Verkehrswert von 100.000€ zum Preis von 12.500€. Später widerruft S die Schenkung wegen groben Undanks. Hat S einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks?" Ist das überhaupt eine Schenkung? Ist hier §530BGB Anspruchsgrundage? Und wie sieht das weitere Vorgehen aus? Über ein paar Tipps und Hilfestellung würde ich mich sehr freuen. severin

2 Antworten zur Frage

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Frage zur Schenkung §§516 und 530 BGB

Das ist eine sogenannte "gemischte Schenkung". Die zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vermögenswert bewusst unter Wert verkauft wird und der restliche Wert schenkungsweise übertragen werden soll.
Außerdem ist Voraussetzung einer gemischten Schenkung, dass die geschenkte Leistung unteilbar ist.
Für die Rückabwicklung einer gemischten Schenkung gilt ganz allgemein, dass der Schenker einen Herausgabeanspruch der Sache hat, wenn der unentgeltliche Anteil deutlich überwiegt. Das könnte man hier annehmen.
Demnach gilt: S hätte einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks gegen Erstattung des von B gezahlten Kaufpreises.
Anspruchsgrundlagen wären hier §§ 530, 531 und 812 BGB.
Super! Genau diese Untermauerung meiner Lösung habe ich noch gebraucht!
Gerne. Dann weiterhin noch viel Erfolg beim Wirtschaftsrecht


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