Frage lohnsteuerklassen

hiho zur zeit bin ich noch schüler und habe 2 kleine nebenjobs: als aushilfe bei edeka und zeitung austragen. den einen habe ich über klasse 1 laufen, da muss ich ja eh keine steuern zahlen. für den anderen habe ich auf klasse 6 einen feibetrag angemeldet, sodass ich da auch keine steuern zahlen muss. wie ist das jetzt, wenn ich eine ausbildung anfange. ich würde dann bei edeka kündigen, und nur noch zeitung verteilen. kann ich das weiterhin über einen freibetrag auf klasse 6 laufen lassen, sodass ich keine steuern dafür zahlen muss?

10 Antworten zur Frage

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Frage zu den lohnsteuerklassen

also sobald Du die ausbildung anfängst,gibst du den auf klasse 6 auf - ergibt null sinn
aber da der lohn ehe niedrig war, gabs es ehe keine steuerabzüge sondern nur sozialversicherung
Und wenn die ausbildung losgeht, bleibt der zeitgs 400 euro job da wo er ist und die ausbildung wird auf Klase eins gemacht.
Dann ist alles im lot okay? oder noch fragen
das versteh ich jetzt mal gar nicht.
also wegen der klasse 6:
das wurde mir früher beim finanzamt so gesagt. warum genau kann ich dir jetzt auch nicht mehr sagen, aber so is das nunmal.
wenn ich den job auf klasse 6 aufgebe, dann läuft ja der auf klasse 1 weiter. kann ich dann überhaupt die ausbildung auf klasse eins machen!
mein ziel ist es ja, dass ich den einen nebenjob, den ich dann noch habe, weitermachen kann ohne dafür irgendwelche steuern zahlen zu müssen.
Es ist als Fachmann für mich oft schwer, den komplexen Steuermüll einem laien klar zu machen. Wurde schon oft missverstanden.
Ich versuche es nochmal:
1. Minijob. Jeder, der einen Job auf Lohnsteuerklasse 1 ausübt, darf OHNE JEDE GEFAHR EINEN Minijob machen. Dieser kann schwanken zwischen 1 Cent und 400,00 Euro. Der darf sogar jeden Monat schwanken- nur nie mehr als 400 Euro
2. Wer einen Job auf Lohnsteuerklassen 1/2/3/4/5 ausübt und dann noch eine weitere Lohnsteuerkarte für einen zweiten Job haben will, kriegt hier automatisch die Lohnsteuerklasse 6 verpasst- das ist die Klase mit den höchsten steuerlichen Abzügen
3. Ich war am stutzen, weil du einen Minijob hast mit der Zeitung. Du verdienst nicht über 400 Euro. Ergo ist KEINE Lohnsteuerkarte nötig. Dass viele Arbeitgeber die in letzter Zeit doch nachfragem hat neue bürokratische Gründe, die zum 01.11.2010 greifen. Bei Deiner Zeitung ist also die Lohnsteuerkarte nicht wegen der Lohnsteuerklasse nötig, denn 400 Euro wird pauschal abgerechnet OHNE JEDE LOHNSTEUERKLASSE. Deswegen war Lohnsteuerklase 6 beim edeka total unlogisch.
4. Du darfst als Schüler sovbiele Minijobs ausüben wie Du willst- ABER diee dürfen in der Summe NICHT über 400 Euro ergeben. Du kannst 10 Jobs a 40 Euro machen oder 4 mit 100 Euro. Wie das im Edeka jetzt geregelt wurde, weiss ich nicht- hoffe nicht dass Du da in einigen Jahren noch die Rolle rückwärts erlebst. Kann nämlich pasieren, dass es in 3-4 Jahren heisst "Bitte zahlen Sie Geld nach". Eine ganz miese Falle. Betrifft aber nur den Edeka
5. Okay, bei der Ausbildung hast Du jetzt Lohnsteuerklasse 1. Ich kenne keinen AZUBI, der soviel verdient, dass man davon Lohnsteuerabzüge hat. Es sind bei denen IMMER die Sozialversicherung, die aus dem netten Brutto ein trauriges Netto machen. Und es gibt leider auch keine Fluchtmöglichkeit. Also mache die AZUBI auf LSTklasse 1 und die zeitung weiter auf 400 Euro.
Und wegen dem edeka wäre eine Info noch hilfreich. Was hast Du dort verdient?
ja tut mir leid, wenn ich da ein bisschen schwer vom verständnis bin. aber beim finanzamt wurde immer nur gesagt mach das so und so, aber nicht genau warum.
bei edeka verdiene ich im schnitt so 200€ - 250€
zeitung verteilen ca. 40€
also:
wenn ich das jetzt nicht falsch verstanden habe, soll ich wenn ich eine ausbildung anfange edeka kündigen, und die zeitung einfach auf klasse 1 weiterlaufen lassen.
und meine ausbildung läuft dann auch auf klasse 1?
Also.
in deiner Frage stehen 400 Euro bei der Zeitung.
Dann wäre es total einfach. Die ausbildung wird auf Klasse eins geführt
und die zeitung als Minijob bis max 400 euro im Monat. mehr darfst Du dort nicht verdienen. Dann hast Du nämlich einmal deine hauptbeschäftigung und die 400 aus der Zeitung
Aber mein Rat: in einer Ausbildung noch 400 euro zu verdienen sehe ich als heftig an. Ein freund von mir macht auch gerade ausbildung. Der hat gar nicht die zeit für weitere Jobs.
Mein Rat: Lege 10 oder mehr Euro monatl. intelligent an und lass das Geld sich vermehren.
tut mir leid, wenn ich das in der frage ein bisschen unklar formuliert habe.
zeitung: 40€ im monat auf klasse 1
edeka 200€ im monat auf klasse 6
zeitung will ich auf jeden fall behalten, weil das so gut wie keine arbeit ist. ein bisschen fahrradfahren, das kann ja nicht schaden
Bin sonst kein Freund von reinen "Zitat-Antworten".aber hier steht alles wesentliche in knappen Sätzen:
"Nebenjob
Falls du dir ein bisschen was dazu verdienen möchtest - oder musst:
Du musst dir auf jeden Fall den Nebenjob von deinem Ausbildungsbetrieb genehmigen lassen. Wenn du eine Nebentätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen aufnehmen möchtest oder deine Arbeitgeber befürchten, dass der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen, können sie ihre Zustimmung verweigern.
Wenn du einen Nebenjob annimmst, ist ein 400-Euro-Job am günstigsten für dich - es fallen wenig Steuern und Sozialabgaben an.
Du solltest vorher allerdings einige Rechnungen anstellen: Vielleicht überschreitest du durch den Nebenjob die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder deine BAB wird gekürzt. Nicht, dass du am Ende trotz mehr Arbeit weniger Geld bekommst.
Beachte die Vorschriften des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten."
Stand: 15.10.2010
Quelle: Schule, Ausbildung, Studium, Beruf? Mittendrin! ausbildung.info – dein Serviceportal | www.ausbildung.info
das heißt ich muss erst mal meinen zukünftigen arbeitgeber fragen, ob ich das weiter machen darf. da sehe ich erst mal kein problem.
und wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich dafür steuern zahlen! klasse 6 und breibetrag funktioniert also nicht?
Den Knackpunkt hast Du noch nicht verstanden Es kann sein -muss aber nicht , dass das weitere Zeitungsaustragen neben der Ausbildung dazu führt, dass Du kein Kindergeld mehr bekommst - das wird sicherlich genauso hoch als Dein Zeitungsverdienst sein. Gleiches gilt auch für den Fall, dass Du einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben solltest = dieser Anspruch könnte dann durch den Zusatzverdienst ggf. erlöschen.
Ansonsten gilt:
"400-Euro-Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung
Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei. Als die Arbeitnehmerin noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, wird dieser Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig.
Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt."
Stand: 15.10.2010
Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html
=die Einkünfte aus dem 400 Euro Job brauchen nicht versteuert werden.
ok, also wird das bei mir nicht mit meiner hauptbeschäftigung zusammengerechnet. soweit so gut.
es hängt also in erster linie davon ab, wie viel ich durch meinen minijob verdiene. wenn ich dafür förderungsgelder gestrichen bekomme, wäre das ja blöd ihn zu behalten. allerdings verdien ich auch nur ca 40€ im monat, das sollte kein allzugroßes problem darstellen.
am besten ich warte erst mal, ob ich ne zusage für einen ausbildungsplatz bekomme, und gehe dann mal zum finanzamt oder so. dass da genau ausgerechnet wird.
dann für die hilfe.
hättest du das als antwort gepostet, hätte ich die auch bewerten können
Toby: Wieso kriegt unser AZUBI das Kindergeld? Das wäre mal was ganz neues. Das Kindergeld kriegen IMMER die eltern- wohin sie das geld überweisen, ist deren Problem. Aber der Anspruch aufs Kindergeld ist bei den Erziehungsberechtigten- in der regel die eltern


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