Frage grenncard kategorie eb 4 kirchliche mitarbeiter

Bestimmte Personen, die eine religiöse Tätigkeit ausüben, dürfen ebenfalls eine Permanent Resident Card beantragen. Im Gegensatz zum in der Definition ähnlichen Nichteinwanderungsvisum R-1 muss hier aber nachgewiesen werden, dass der Antragsteller schon im Heimatland mindestens 2 Jahre für die Kirche oder Gemeinde gearbeitet hat. Eine Prüfung des Arbeitsmarktes ist allerdings nicht notwendig. aus wikipedia so frage dazu: für welche kirhce muss ich den 2 jahre tätig gewesen sein? nur katholische oder evangelische kirche? oder kann ich auch einwandern, wenn ich 2 jahre lang für die orthodoxen, scientologen, mormonen, zeugen Jehvoas, islam, judentum,. hinduismus, budhismus. tätig war?

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Frage zur Grenncard Kategorie EB-4: Kirchliche Mitarbeiter

Arbeitsvisum für kirchliche Mitarbeiter
ZITAT:
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Zugangsberechtigung
Ein Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften ist eine Person, die mindestens seit zwei Jahren Mitglied einer kirchlichen Organisation ist und die Aufgaben in Bezug auf die Kirche oder Glaubensgemeinschaft in einer ähnlichen Organisation in den USA aufnehmen will. Wohlgemerkt: Es reicht, dass Sie Mitglied gewesen sind, eine religiöse Tätigkeit müssen Sie vorher in Ihrem Heimatland nicht ausgeübt haben!
Der Begriff „Glaubensgemeinschaft“ hat zudem eine breite Definition. Jede Gruppe, die die Merkmale einer Religion, wie z. B. geistliche Führung/ kirchliche Verwaltung und jedwede Form des Gottesdienstes, aufweist, kann den speziellen Einwanderungsstatus beantragen. Die einzige Bedingung bei dieser Kategorie besteht darin, daß die Partnerorganisation in den USA eine Befreiung von der Steuer nachweisen kann, die von den amerikanischen Steuerbehörden erteilt wurde. Die Katholische Kirche, die Kirche von England, das Judentum oder der Islam sind dafür Beispiele.Der Begriff „Glaubensgemeinschaft" hat zudem eine breite Definition. Jede Gruppe, die die Merkmale einer Religion, wie z. B. geistliche Führung/ kirchliche Verwaltung und jedwede Form des Gottesdienstes, aufweist, kann den speziellen Einwanderungsstatus beantragen. Die einzige Bedingung bei dieser Kategorie besteht darin, daß die Partnerorganisation in den USA eine Befreiung von der Steuer nachweisen kann, die von den amerikanischen Steuerbehörden erteilt wurde. Die Katholische Kirche, die Kirche von England, das Judentum oder der Islam sind dafür Beispiele.
Es gibt vier Gruppen von Mitarbeitern der Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die berechtigt sind, diesen besonderen Status der Einwanderung in Anspruch zu nehmen:
“Geistlicher/ Priester" – eine Person, die durch eine Glaubensgemeinschaft autorisiert ist, den Gottesdienst und die dazu gehörigen Pflichten auszuüben. “Geistlicher Akademiker" – eine Person, die geistliche Pflichten übernimmt, die einen „Bachelor’s Degree" oder einen höheren Abschluss erfordern. Ein geistlicher Akademiker muß auf jeden Fall den Abschluss nachweisen können. Berufliche Erfahrung als Ausgleichsmöglichkeit ist hier nicht möglich. “Geistliche Fachberufe" – Personen, die Funktionen in den Kirchen und Glaubensgemeinschaften innehaben, wie zum Beispiel Religionslehrer, Kantoren, Missionare und geistliche Übersetzer. “Geistliche Berufung" – Personen, in jedweder Form von Tätigkeit, die eine religiöse Berufung voraussetzt, zum Beispiel durch das Ablegen eines Gelübdes.
BEISPIEL
Das Michigan Center für die Verbreitung des Islam ist eine kommunale Einrichtung, an der Kinder im islamischen Glauben unterwiesen werden. Das Center bietet Fatima, einer britischen Bürgerin, eine Stelle als Religionslehrerin an. Die Aufgaben beinhalten das Unterrichten des Koran, Themen der islamischen Lebensweise und Gebete. Fatima hat einen Bachelor’s Degree auf dem Gebiet „Islamische Studien“. Die Stelle einer Religionslehrerin ist ein „geistlicher Fachberuf" im Sinne der R-1 Klassifizierung, da er mit traditionellen kirchlichen Funktionen verbunden ist. Wenn wir voraussetzen, daß das Michigan Center eine gemeinnützige Einrichtung ist, wird sich Fatima für ein R-1 Visum qualifizieren.
ANMERKUNG: Im letzten Newsletter wurde die SPEZIELLE EINWANDERUNG über religiöse Tätigkeit erklärt. Im Gegensatz dazu bietet das R-1 Visum zwei entscheidende Vorteile:
1. „Spezielle Einwanderer“ müssen mindestens zwei Jahre Berufspraxis aufweisen, während R-1 Mitarbeiter keine vorherige Erfahrung haben müssen.
2. Für den Status „Spezielle Einwanderer“ muß ein langer Bearbeitungsvorgang bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde INS in Kauf genommen werden, wobei für ein R-1 Visum meistens nur ein Besuch beim zuständigen US-Konsulat notwendig ist.
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/ENDE ZITAT
Anzgeben Du habest zwei Jahre in der Mahmud-Moschee in Deutschland die Fliesen gebohnert dürfte nicht gerade geschickt sein.


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- gehstverfällt sie glaub ich auserdem muss man gut überlegen mitder greencard denn das is immerhin der neuanfang auf nem anderen Kontinent -


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