Frage gesetzlichen gewährleistung
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Frage zur gesetzlichen Gewährleistung
Innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Du hattest ja den Gegenstand in Gebrauch. Also bekommst du nicht mehr den vollen Kaufpreis zurück, sondern nur den Restwert. Entweder man einigt sich, oder bei größeren Werten beauftragt man einen Gutachter.