Frage gesetzlichen gewährleistung

Was passiert, wenn man einen artikel erworben hat, er im Gewährleistungszeitraum kaputt geht, und der Hersteller kein Ersatz hat und es nicht reparieren kann? Kann der Hersteller dann einem anbieten etwas anderes zu geben, bzw. muss er dann den Kaufpreis zurück erstatten oder nur den Restwert?

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Frage zur gesetzlichen Gewährleistung

Innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Du hattest ja den Gegenstand in Gebrauch. Also bekommst du nicht mehr den vollen Kaufpreis zurück, sondern nur den Restwert. Entweder man einigt sich, oder bei größeren Werten beauftragt man einen Gutachter.