Frage est azubi freelancer gewinnermittlung werbungskosten

ich muss noch meine ESt machen und habe das noch nie gemacht, so wie ich das sehe muss ich ja dann unter Anlage N meine Angaben machen, die ich ja über meine Gehaltsabrechnungen finden. Via Anlage S gebe ich neben Ausfüllung dann noch eine EÜR ab, wo ich nur meine Ein-Ausgaben gegenüberstell und den Gewinn ermittle. Ein paar kurze Fragen dazu: Die Werbungskostenpauschaule kann ich ja in jedem Fall dann unter Anlage N geltend machen. Darunter fallen ja dann Dinge wie Schulbücher, Anfahrtkosten Betrieb etc. Dann kann ich ja Betriebsausgaben in der Anlage S meine für meine freiberufliche Tätigkeit getätigten Ausgaben geltend machen oder? Hat nichts mit den Werbungskosten aus N zu tun oder? Und woher weiß ich was ich dort angeben kann als Ausgaben? Kann ein Tänzer 10 paar Tanzschuhe angeben aus Betriebsausgaben? Im Grunde könnte ich aber doch auch einfach nur angeben, wie viel Geld ich verdient habe - Ausgaben bei 0 belassen und dann sind meine Einnahmen ja auch mein Gewinn. Das schicke ich dann als Excel Anhang mit zum FA. Soweit korrekt oder lieg ich total falsch?

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Frage zur ESt - Azubi & Freelancer - Gewinnermittlung / Werbungskosten?

Einnahmen = Gewinn natürlich nur für den Fall das ich nichts als Betriebsausgaben ansetzen könnte!
Ich weiß halt nur nicht inwiefern ich als Sportler dann Turnschuhe, Supplements und Trainingskleidung absetzen kann?
Müsste ich sicher auch die Rechnungen aufgehoben haben oder?
Wenn die das prüfen und ich hab keine Rechnung von den abgesetzen Sachen steh ich dann da.
Schon richtig, die nichtselbständige Arbeit hat nichts mit deinen anderen Einnahmen und Ausgaben zu tun. Ausgaben sind der jeweiligen Einkommenart zuzuordnen. Wenn du keine Kosten hast, dann hast du bei der nicht selbständigen Arbeit die Werbungskostenpauschale. Gibt es bei anderen Einkommensarten nicht. Wenn du die Pauschale nicht in Anspruchnehmen willst, wollen die schon Rechnungen sehen.
Ich sprach nicht von der Werbungspauschale von 900 Euro.
Ich sprach davon, dass ich keine oder so gut wie keine Betriebsausgaben haben außer vllt. paar Turnschuhe und Jogginghosen.
Waren auch nur 3 Jobs 2010 mit dem Freelancing. Hotels vom Auftraggeber gestellt und Anfahrten etc.
Und wieso sollten die "dann" stutzig werden wenn ich die 900 Euro nicht in Anspruch nehmen? Das ist doch geschenktes Geld für die
Du kannst nur das geltend machen, was du auch an Kosten hattest. Mit den Turnschuhen und den Jogginghosen ist das so ein Ding: Da kannst du dich unter Umständen noch mit dem FA streiten. Da man diese Sachen auch privat anziehen kann, kommen die dir evtl. mit § 12 EStG. Demnach sind Kosten der Lebensführung nicht abziehbar. Wenmn etwas osten der Lebensführung oder Betriebsausgabe sein kann, entscheidet sich die Finanzverwaltung immer für Kosten der Lebensführung.
Gut, de fakto gebe ich dann einfach nur an:
Job X - Einnahme X
Job Y - Einnahme Y
Ausgaben: 0
Gewinn: X+Y
Und bei Anlage N mache ich aber wie gehabt von den 900 Euro Gebrauch, die kann ich mir ja nehmen auch wenn ich keine Werbungskosten habe, korrekt? Dann sollte alles passen oder?
Ist nicht viel Papierkram oder?
Habs noch nie gemacht


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