Frage bafög

Zeile 67: Angaben zur Pflegeversicherung während der Ausbildung Zeile 68: Ich bin selbst beitragspflichtig pflegeversichert Ja nein Ist die PFLEGEVERSICHERUNG = SOZIALVERSICHERUNG? falls es nicht dasselbe ist was ist die Pflegeversicherung? Wo bekomme ich den Versichernugsvertrag her?

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Frage zum BAföG

Ich würde auch sagen, dass du mal ein Termin beim Bafög Amt ausmachst. Die Frauen die da sitzen wissen über jede Zeile haarklein Bescheid und helfen dir schnell und gut weiter.
Nur die Öffbungszeiten sind meißt unmenschlich. á la Di & Do 10-12Uhr.

Habe für meine Tochter Bafög beantragt , Frage werden die Spesen

Da passiert ne Rückrechnung.wenn ich das noch aufm Schirm habe.
Naja - Spesen sind ja dafür, dass der Göttergatte in Pusemuckelanton nicht auf der Parkbank pennen muss und von mitgebrachten Stullen leben muss.
EIGENTLICH ist damit Hotel und Restaurant bezahlt.
JETZT kommt die Rückrechnung.
Wieviel hat er effektiv "verbraucht" Belege - Bong - Rechnungen
Das wird dann differenziert gerechnet.
Frag um 9 meinen Dad - der kennt sich mit sowas aus!
Sorry.mehr weiss ich jetzt nicht
Hab ihn gerade mal angerufen.
Wenn das Kind U18 ist wird es mitgerechnet - dafür ist das BAFöG aber auch GRATIS
Wenn das Kind Ü18 ist, dann nicht - allerdings ist das BAFöG dann nur zu 50% FREE
Die anderen 50% sind zinsloses Darlehn
.wenn ich das jetzt richtig kapiert habe.menno
Der redet imma so schnell und von 3 Sachen GLEICHZEITIG.ätzend
Also, Förderung kann eigentlich nur das Kind selbst beantragen.
Erg. bitte die Frage zum Status des Kindes.
und bis gleich.
Rechtslage:
Das BAföG enthält Regelungen über die finanziellen Leistungen, die der Staat einem Auszubildenden gewährt, um dessen Unterhaltsbedarf zu sichern. Bei der Ermittlung der Höhe der Förderung werden im Regelfall Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet. Angerechnet wird nach § 11 Abs. 2 BAföG in Verbindung mit §§ 21ff. BAföG der elterliche Einkommensbetrag, der bei pauschaler Betrachtung für Unterhaltsleistungen an den Förderungsempfänger zur Verfügung steht. Ob tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, wird im Rahmen des § 11 Abs. 2 BAföG nicht geprüft.
Neben diese Art der Bedarfsermittlung tritt als weitere Form die Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens und Vermögens, das sogenannte "elternunabhängige BAföG". Das Gesetz eröffnet über § 11 Abs. 3 BAföG und § 36 BAföG zwei Wege zur elternunabhängigen Förderung: § 11 Abs. 3 BAföG gewährt die Ausbildungsförderung unabhängig vom Elterneinkommmen in Fällen, von denen der Gesetzgeber annimmt, es bestehe typischerweise kein Unterhaltsanspruch mehr gegenüber den Eltern, etwa wenn der oder die Auszubildende älter ist als 30 Jahre. § 36 BAföG führt in den Fällen zu einer elternunabhängigen Förderung, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, daß gegenüber seinen Eltern kein Unterhaltsanspruch besteht, obwohl nach § 11 Abs. 2 BAföG ein solcher bei der Berechnung des Förderungsbedarfs angerechnet wird, und ohne staatliche Hilfe die Ausbildung gefährdet wäre.
Nicht auf § 36 BAföG berufen kann sich seit einer Gesetzesänderung im Jahr 1990 ein Auszubildender, der eine zweite Ausbildung absolviert. Außen vor bleibt also etwa ein Student, der nach dem Abitur zunächst eine Lehre absolviert hat und dann erst ein Studium aufnimmt. In solchen Fällen gibt es auch keine elternunabhängige Förderung über § 11 Abs. 3 BAföG
Quelle:
www.bverfg.de/pressemit teilungen/bafoeg.html - 13k
Demnach sind dem Amt vorzulegen der Bescheid über Einkommensteuer.
Prüfe bitte dringend, ob das Kind einen Antrag stellen sollte nach § 36. Es ist sinnvoll, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern nicht pauschal nach BAFöG sondern nach dem weit großzügerem BGB ermittelt wird.
Viel Glück und gen. nach Erg. der Frage.
Ich hatte nur gefragt ob Spesen bzw. Auslöse beim Bafög mit angerechnet wird da der Vater Fernfahrer ist.


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