Frage ausnahmeregelung freiwillige feuerwehren nicht mehr

Für Freiwillige Feuerwehren gab es mal folgende Ausnahmeregelung: Einsatzfahrzeuge, die nur mit der Fahrerlaubnisklasse 2 geführt werden durften, durften ausnahmsweise auch mit der Fahrerlaubnisklasse 3 geführt werden, wenn im Einsatzfall keine Fahrer mit Fahrerlaubnisklasse 2 verfügbar waren. Es war dann jedoch nur die Fahrt zum Einsatzort erlaubt und nicht die Rückfahrt nach Beendigung des Einsatzes. Diese Ausnahmeregelung wurde irgendwann wieder abgeschafft, schon lange vor Einführung der heutigen Fahrerlaubnisklassen. Diese Regelung hat daher auch nichts mit dem heutigen Feuerwehr-Führerschein zu tun, mit dem man mit der Fahrerlaubnisklasse B Feuerwehrfahrzeuge über 3,5 Tonnen führen darf. Ich weiss leider nicht, in welchen Gesetzen oder Verordnungen das damals geregelt war. Leider finde ich auch nichts darüber. Vielleicht weiss jemand von Euch etwas darüber.

7 Antworten zur Frage

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Frage zu einer Ausnahmeregelung für Freiwillige Feuerwehren, die es heute nicht mehr gibt.

Gibt es so etwas nicht heute noch?
Guck mal auf dieser Seite.
Eine Ausnahmeregelung besagt, dass Inhaber einer Führerscheinklasse B auch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen führen dürfen, wenn Sie
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind,
Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sind,
Angehörige des Technischen Hilfswerks sind,
Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sind und
diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
▷ Führerschein Klasse B - Autoführerschein
Auch wenn der LKW-Führerschein aktuell nicht gebraucht wird, ist die Umschreibung unbedingt zu empfehlen, denn sonst hätte der Inhaber des alten abgelaufenen Führerscheins nicht die Erlaubnis für die Klasse T. Mit der Umschreibung auf C/CE wird automatisch auch T eingetragen.
Wann darf mit L und T gefahren werden?
Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden
auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen,
zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,
zu den An- oder Abfahrten der genannten Einsätze und Aktionen.
Die Lizenz zum Fahren | LAND & Forst
Der Bundesrat empfahl mit Beschluss von Anfang Juli dem Bundestag, den gerade erst gesetzlich eingeführten "Feuerwehrführerschein" nochmals zu erweitern. Einsatzfahrer von Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten sollen zukünftig ohne eine allgemeine Fahrerlaubnis Lkw bis zu 7,5 t fahren.
Oder.
Wenn Retter zum Risiko werden!
"Feuerwehrführerschein": Wenn Retter zum Risiko werden
Das betrifft den sogenannten Feuerwehr-Führerschein, wovon ich bereits geschrieben hatte. Du musst seit mindestens zwei Jahren die Klasse B haben und darfst dann nach Einweisung und praktischer Prüfung Feuerwehrfahrzeuge bis 4,75 Tonnen führen. Das hat aber nichts mit der alten Regelung von damals zu tun.
Damals ging es um Fahrzeuge, die nur mit Klasse 2 gefahren werden durften, also Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Hier gab es eine Regelung, dass diese Fahrzeuge auch mit Klasse 3 zum Einsatzort gefahren werden durften, wenn kein Fahrer mit Klasse 2 da war. Das war nur im Einsatzfall erlaubt und auch nur für die Fahrt zum Einsatzort.
Diese Regelung wurde wieder abgeschafft. Uns wurde jedenfalls damals irgendwann erzählt, dass das nicht mehr erlaubt sei. Diese Sache mit dem Feuerwehr-Führerschein ist nach der Einführung der neuen Führerscheinklassen entstanden, weil viele junge nur die Klasse B bis 3,5 Tonnen hatten und viele ältere mit Klasse 3 aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausschieden.
Ach so meinst du das, hmmm.wenn du wenigstens etwa das Jahr wüsstest.
Ich bin ja auch nicht mehr der Jüngste, aber daran hätte ich mich doch erinnert.
Das mit den Klassen L und T hat folgenden Hintergrund. Bei den freiwilligen Feuerwehren kommen manchmal auch landwirtschaftliche Fahrzeuge zum Einsatz, z.B. Weihnachtsbaumsammelaktion oder auch um beispielsweise mit einem Güllewagen größere Mengen an Löschwasser zu transportieren, z.B. bei Waldbränden. Das ist dann keine landwirtschaftliche Verwendung, aber trotzdem erlaubt. Das ändert aber nichts daran, dass Du für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr je nach Gewicht die entsprechenden Führerscheinklassen brauchst, z.B. über 7,5 Tonnen , die Klasse C oder CE.
Die Erweiterung des Feuerwehr-Führerscheines auf 7,5 Tonnen steht sehr in der Diskussion. Wobei ich das nicht nachvollziehen kann. Mit der alten Klasse 3 darf man auch bis 7,5 Tonnen fahren, ohne dass man LKW-Fahrstunden machen musste. Was früher ging, das geht heute plötzlich nicht mehr.
Dieses Führerschein-Problem wird uns auch noch in der Zukunft begleiten. Bei uns gibt es nur noch ein Fahrzeug, das man mit einem PKW-Führerschein fahren darf. Das ist ein VW-Bus, der als Mannschaftswagen eingesetzt wird. Alles andere sind Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Nach dem Wegfall des Grundwehrdienstes gibt es kaum noch , die die Möglichkeit haben, bei der Bundeswehr einen LKW-Führerschein zu erwerben. Berufskraftfahrer gibt es auch nicht soviele. Und einen LKW-Führerschein privat aus eigener Tasche zu finanzieren, kann man niemanden zumuten.
Wir sind da kein Einzelfall. Die modernen Fahrzeuge sind schwerer, weil sie auch wesentlich umfangreicher ausgerüstet sind. Da kann man nur sagen, stell' dir vor, es brennt, und niemand fährt hin, weil keiner fahren darf. Bei uns haben wir noch genug mit LKW-Führerschein, aber in Zukunft wird es Lösungen geben müssen.
Leider weiss ich nicht mehr so genau, wann das abgeschafft wurde.
Da lässt sich bestimmt was zu finden, kann ja noch etwas recherchieren weiß bloß nicht genau wo


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- schicken. Fehlerbekämpfung ist ein gern gewähltes Thema bei Führerscheinprüfungen. Wenn das nicht geht, was machen sie dann? Schau -- aber: der Prüfer kann dich auch ein bisschen Theoretisch befragen, vorher und z.B. bei einer grenzwertigen Entscheidung -


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Kellerzwischentür - abschließen oder nicht? Brandschutz?

- Die Tür müsste aufbleiben. Das haben wir selbst in der Feuerwehr gelernt.Man muss immer zugängliche wege zum gas haben! -- mir jedoch bekannt und ganz in Deinem Sinne: Es ist in Mehrfamilienhäusern sogar VERBOTEN, den Verschluß der Haustür -- geschlossen ist aber ob sie nun abgeschlossen ist oder nicht ist egal.


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ist der Führerschein Klasse ||| der normale! Was darf man alles mit dem Führerschein fahren?

- ich hab das wo gelesen klasse 3 so hieß er früher. EU-Führerschein, Fahrerlaubnis Klasse B / ¦ \ FAHRTIPPS.DE- Fahrerlaubnisklassen. Einen "normalen" Führerschein gibt es nicht. Die sind untereinander völlig gleichberechtigt. Für -