Folgen verstoss gegen betäubungsmittelgesetz

mit welchen folgen habe ich zu rechnen, wenn ich von der polizei beim kiffen erwischt und meine daten aufgenommen werden. gelangen solche "delikte" in das führungszeugnis? und verjährt sowas? welche konsequenzen können daraus für mich entstehen?

7 Antworten zur Frage

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Folgen - Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz

Also, mal von der Diskussion abgesehen, dass Kiffen so ne Sache ist und zu schweren geistigen Folgen , geschlossene Anstalt lässt.
Bis 5 g wird der Besitz unter Eigenbedarf gehandhabt und führt keine gerichtlichen oder strafrechtlichen Folgen mit sich. Was dir passieren kann, ist dass deine Eltern von der Polizei informiert werden, was schon meistens schlimm genug sein kann.
also wegen dem führungszeugnis: ja es steht drin auser es wird eingestellt oder so
ahhhhhhhhh neeeeeeee sry wenn man selbst beim kiffn erwischt wird hab ich keine ahnung ich dachte wenn man selbst vertickt.
Frag am besten einen Anwalt! Koennte sonst schief ausgehen
Es kommt auf dein Alter an, aber in der Regel passiert nix.
Ich glaube kaum, dass sich ein Richter damit befassen wird.
das irritierende ist, daß es den aus Funk und Fernsehen bekannten Zustand gibt, wo "Ertappte" nicht verfolgt werden ABER GLEICHZEITIG eben keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes stattgefunden hat.
Das bedeutet: Wer erwischt wurde, hat sich nach wie vor strafrechtlich daneben benommen. Da gibt und gab es nie eine Veränderung. All die Diskussionen um "Freigabe" der Eigenbedarfsmenge handeln lediglich von dem Thema: Wann wird angeklagt, wann unter den Tisch fallengelassen.
Wenn sich hier ein Polizist die Mühe machte, alles schriftlich aufzunehmen, kann man schon davon ausgehen, daß er parallel die Gesetzeslage im Auge hat. Gerade diese Herrschaften schreiben ungern mehr, als sie für sinnvoll erachten. Die tatsächliche Weiterbearbeitung liegt nun in den Händen der Staatsanwaltschaft! Da auch hier Menschen mit Freiräumen arbeiten, ist wohl eher zufällig, was hinten rauskommt. Es ist nicht eindeutig, was der Staatsanwaltschaft denn nun wirklich an Umständen gemeldet wird, wie der Staatsanwalt die letzte Nacht geschlafen hat, auch wo und in welchem Bundesland das geschah. Alles Dinge, die den Fortgang der Dinge erheblich beeinflussen werden, daher ist es hier schlicht unmöglich, Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung zu geben! All jene, die dies hier versuchen, können leider nur vermuten. Ich würde auch vermuten, daß nix weiter geschieht, wissen kann ich es nicht. Immerhin, im besten Fall, wird Dir wohl Post, wie "Einstellung des Verfahrens" zugehen. U.U. ist dies ja schon schlimm genug?
Es wird nichts im Führungszeugnis stehen. Das weiß ich sicher. Es kommt nun auf deín Alter an und auf wieviel Gr du bei dir hattest. Die konsequenzen sind eine hohe Geld Strafe. Aber halt nun kommt es ja noch auf Land an. Bayern ist ja nicht ganz Deutschland. Miau
Der Genuß von Cannabis ist nicht verboten, lediglich der Besitz.
Ins Führungszeugnis kommt wohl nix, aber wie Fuchur oben erwähnte, ist es schwierig zu sagen, wie die das mit der Weiterverfolgung handhaben, denn die rechtliche Grauzone ist in diesem Fall recht groß.
Bleibt einfach zu hoffen, dass die Herrschaften sich ausreichend mit wirklich schlimmen Delikten befassen müssen, denn dann wird Dein Fall nicht weiterverfolgt.