Flaschenpfand wertmarken statt bargeld

gerade eben im Getränkemarkt, war vor mir ein Paar, das 2 leere Kästen Bier, 1 leerer Kasten Sprudel und 2 leere Kästen Cola hatte. Mitnehmen wollten die beiden 1 Kasten Sprudel. Bei dem Leergut, hätten die beiden dann noch Geld herausbekommen. Die Verkäuferin weigerte sich, auf Anordung des Chefs, dem Paar das Geld in bar auszuhändigen, mit der Begründung, dass ihre Kasse sonst ins Minus geraten würde. Statt dessen wollte sie den beiden "Wertmarken" aushändigen und beim nächsten Kauf dann damit das Pfand verrechnen. Das Paar nahm ihr Leergut wieder mit und lies den Sprudel stehen. Hätte ich persönlich auch gemacht. Darf der Besitzer das Pfandgeld einbehalten zumal es sich um einen reinen Getränkemarkt handelt? Alles an Leergut war gängiges Leergut, also nicht von einem Discounter. Gibt es hierfür ein Gesetz, worauf man sich berufen könnte?

6 Antworten zur Frage

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Flaschenpfand: Wertmarken statt Bargeld?

Selbstverständlich hat man Anspruch auf Bargeld. Die Kasse Gerät auch nicht ins Minus, da ja "Einnahmen" in Form von zurückgenommenem Leergut dem entgegenstehen, die Kasse ist also ausbalanciert.
Mehr Infos:
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/3818.php
Hier der komplette Gesetzestext:
http://www.dpg-pfandsystem.de/servlet/PB/show/1058480/verpackv_komplett.pdf
"Bar" wird im Text zwar nicht erwähnt, aber das ist selbstverständlich. Das Pärchen könnte tatsächlich eine Anzeige erstatten und der Markt würde mit einem relativ hohen Bußgeld belegt werden
das hilft weiter.
ich war sprachlos, ehrlich
in § 8 der Verpackungsordnung heißt es wörtlich ". das Pfand ist zu erstatten". Das ist eine klare Verpflichtung. Pfand ist so zu erstatten, wie es erhoben wird. Pfand wird vom Verbraucher in Form von Geld bezahlt, demnach besteht der Erstattungsanspruch auch in Geld.
Wahrscheinlich kommt es darauf an, wo die Kästen gekauft wurden.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchive.fpl?ArtikelID=2355414&archived=1&searchtext=#2355414
Die Verpackungsverodnung wurde 2006 komplett geändert, Dein Link ist von 2004 und daher vollkommen irrelevant. Inzwischen muss jeder Händler alles zurücknehmen. Einzige Ausnahmen:
- kleine Läden < 200qm
- der Laden muss nur die Materialarten zurücknehmen die er auch selber führt, innerhalb dieser Materialart dann aber *alles* worauf Pfand ist! Egal wo gekauft
nein, es geht um gängige pfandflaschen.
hätte marken nennen können, wollte aber nicht.
phoebe
Ich meine die Änderungen in der Verpackungsverordnung - da geht es um das Einwegpfand. Bei Mehrwegflaschen hat der Händler einen Vertrag mit dem Abfüller oder dem Großhändler, der auch die Rücknahme von Pfandflaschen regelt.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


pfand
Wann werden die Barcodes für Pfandbons aus dem Kassensystem gelöscht?

- de/qa/show/2978354/Ich-habe-heute-am-26-02-2011-einen-Pfandbon-bei-Penny-einloesen-wollen-Der-Bon-war-aus-dem-Dezember-2010-Der-Filialleiter-sagte-das-geht-eigentlich-nicht-mehr-Welches-Recht-hat-hier-der-Verbraucher/?#a8065570 Zweimal einlösen geht -


flaschenpfand
Wann wurde der Flaschenpfand eingeführt?

- beendet. Die wichtigsten Informationen zum geltenden Pfandrecht, insbesondere der ab 1. Mai 2006 eingetretenen Änderungen -