Firmenwagen bewegen

Also letztens sollte ich den Firmenwagen von nem Freund zu ihm nach Hause fahren, weil er den Wagen irgendwo in einer nahegelegenden Großstadt stehen lassen musste, weil er an dem Abend zuviel getrunken hatte und lieber mit dem Zug nach Hause gefahren ist, was ja auch vernünftig ist. Naja, wie sind dann am nächsten Tag zu dem Fahrzeug in der Großstadt hingefahren und er ist dann mit dem Auto seines Vaters nach Hause gefahren und ich habe ihm freundlicherweise seinen Firmenwagen zu ihm nach Hause gefahren. Nun stellt sich für mich die Frage, was gewesen wäre, wenn ich mit dem Firmenwagen einen Unfall gehabt hätte. Ich bin doch gar nciht befugt gewesen, diesen PKW zu lenken oder? Könnte mir das vielleicht jemand erläutern?

5 Antworten zur Frage

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Darf ich diesen Firmenwagen überhaupt bewegen?

du wärst und die firma auch,nicht versichert gewesen.dafür wäre die versicherung nicht für aufgekommen.
die firma hätte von dir,oder von dem angestellten das geld verlangen,bzw einklagen können
Die Frage ist kniffliger, als sie aussieht.
Dein Freund hat dir den Schlüssel zum Fahrzeug gegeben und dich um die Fahrt gebeten. In dieser Hinsicht fühltest du dich als "berechtigter Fahrer", der den vollen Versicherungsschutz genießt.
Andererseits gehen wir mal davon aus, dass die Firma deinem Freund verboten hat, den Wagen von jemand anderem fahren zu lassen. Das ist dann eine interne Sache zwischen deinem Freund und seinem Chef; dein Freund wird sich Ärger einhandeln.
Wenn dein Freund dir allerdings gleich gesagt hätte: "Eigentlich darf ich dir den Wagen nicht überlassen, aber solange es niemand merkt." hättest du wohl Nichtberechtigung annehmen müssen.
Der Konjunktiv im letzten Satz steht für: Ab hier wird es für Versicherungsjuristen interessant - mal sehen, ob sich Kommentare anschließen.
Ich bin auch kein Jurist, aber der letzte Fall hätte für mich so ausgesehen: "Ich darf Dir den Wagen nicht geben, aber ich vertraue darauf, dass Du den Wagen heile ablieferst und mir ist es lieber so, als dass ich Dir den Wagen meines Vaters gebe." Dann wäre meine Frage gewesen: Wer trägt das Risiko, wenn doch was schiefgeht?
Das kommt auf den Überlassungsvertrag zwischen Deinem Freund und seiner Firma an. Möglicherweise darf er über den Wagen verfügen wie über einen eigenen , dann ist jeder versichert, dem er erlaubt, den Wagen zu fahren. Eher wahrscheinlich ist aber, dass er ihn nur selbst nutzen durfte. In dem Fall hättest Du den Wagen seines Vaters zurückfahren müssen.
Ein Firmenwagen wird in aller Regel unter der Vereinbarung einer "Gebrauchsleihe" dem Mitarbeiter abgegeben.
Während dessen Benützung haftet er im Rahmend es Leihgutes, sprich für Sach-und Personenschäden, die er dem Leihgut zuführt oder die Personen bei dessen Verwendung erleiden. Meist ist die Firma darüber versichert.
Hättest Du einen Unfallg gebaut, wäre dies von der Versicherung der Firma nicht gedeckt gewesen. Du haftest dann ausschliesslich für die entstandenen Schäden am Auto, an Drittpersonen und an dritten Sachen.
Deine Haftpflichtversicherung wird möglicherweise zuerst mal dafür aufkommen, sich aber dann an Dir gütlich tun und Dich zerlegen.
Ebenso wird die Haftpflichtversicherung Deines Kumpels eine Zahlung verweigern und sich an Dir gütlich tun.
Aus solchen trivialen Gründen entstehen leicht Megaprobleme, die sich über jahre hinziehen und existentiell werden können.
Mein Rat: don't do that
Dann hätte er seinen Job verlieren können, und die Versicherung würde nicht Zahlen, sondern die Firma müsste dafür aufkommen. Es sei denn der Wagen ist vollkasko versichert, wovon ich ausgehe.


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