Finderlohn behalten

Der Finderlohn ist Deutschland ja gesetzlich festgelegt. Wenn ich jetzt 5000 Euro finde, darf ich dann direkt die 150€ Finderlohn behalten und nur 4850€ zurückgeben oder muss ich erst alles dem Besitzer geben und der gibt mir dann den Finderlohn?

9 Antworten zur Frage

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Finderlohn sofort behalten?

ich denke, daß nach dem Wortlaut des Gesetzes der Fund als ganzes
abgegeben werden muß - erst dann ist der gesetzliche Anspruch auf Finderlohn fällig ; ansonsten könnte ja der Finder argumentieren
nur 4.840 € zurückerhalten zu haben und von den vorsorglich einbehaltenen
160,00 € seinerseits vom Finder die anteiligen 5,00 € zurückfordern
Wie der Name Lohn schon sagt, den bekommt man nach getaner Arbeit.
Also , wenn du das Gefundene zurückgegeben hast.
Wer nicht alles zurückgibt, macht sich der Unterschlagung schuldig. § 971 BGB ist nur eine ANSPRUCHSGRUNDLAGE. Dieser Anspruch muss ggf. vom Finder geltend gemacht werden.
gib es ab du hast recht darauf Den Finderlohn darf man gleich einsacken - News Leben: Gesellschaft - tagesanzeiger.ch
Das gilt für die Schweiz! - Wir leben in Deutschland.
du hast leider gar nichts verstanden
das ist doch scheiß egal wo du lebst Missverständnis gibt es auch in Deutschland war nur ein Bleistift
auf deutsch gesagt den Eigentum dem Besitzer zuruck geben ohne wenn und aber und er kann dir dann dein lohn geben erst arbeit dann lohn nicht umgekehrt
Vorwurf der Unterschlagung: Wem gehören Fundsachen? - channelpartner.de
Informationen für den Finder - Berlin.de
Wenn sich niemand meldet auf den fund bekommst Du alles, ich glaube na der Frist von einem Jahr.