Feuerwehr wird geblitzt

Ein Feuerwehrmann wird über Piepser zu einem Einsatz alrmiert. Es wurde Alarmstufe 2 ausgelöst, das bedeutet in der Regel einen Mittelbrand, also eine Wohnung o.ä. Der Feuerwehrmann macht sich mit seinem Privatauto auf den Weg zum Gerätehaus. Unterwegs wird er geblitzt, da er auf einer Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 etwas zu schnell fährt. Es war Samstag, deswegen ruft er am Montag bei der kommunalen Verkehrsüberwachung an und erklärt seinen Fall. Vom Geschäftsführer bekommt er zu hören, dass ihm das egal sei, und hier mit voller Härte und ohne Rücksicht durchgegriffen werde. Dazu sollte man wissen: - Bei einem Alarm haben Feuerwehrangehörige Sonderrechte im Straßenverkehr, solange sie niemanden konkret gefährden - Die Feuerwehr muss spätestens 10min nach Alarmierung am Einsatzort sein Was sagt ihr zu dieser Geschichte?

18 Antworten zur Frage

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Feuerwehr wird geblitzt

ich will nicht wissen in wie weit was erlaubt ist, das weiß ich selber
es ginbt in D verschiedene urteile dazu
mich interessiert eher, wie ihr dazu steht, ob man schneller fahren darf/sollte oder nicht
Bei einem Alarm haben Feuerwehrangehörige Sonderrechte im Straßenverkehr, solange sie niemanden konkret gefährden
Absoluter Quatsch!
Privatfahrzeuge sind generell von Sonder- u. Wegerechten ausgenommen.Keiner kann wissen, wohin du fährst und dass du Sonderrechte wahrnehmen möchtest.
Auch die von Dir angeführte Hilfsfrist taugt nicht als Ausrede, keiner ist speziell auf Dich angewiesen, an deiner Stelle fährt jemand anders mit. Wenn du im Urlaub wärst, müßte es auch ohne dich gehen.
Auch bei der BF haben wir privat KEINE Sonderrechte.
Nun zu meiner Meinung, nach der du ja gefragt hast.
Das Problem besteht bei fast allen FF`s, weil ja JEDER mit fahren will. Ist auch so weit verständlich. Nur stell dir das 5-jährige Kind vor, das vor Dir auf die Straße rennt, und Dein Bremsweg ist zu lang, weil du zu schnell bist.
Das mit der Raserei ist auch relativ, ich war selber 11 Jahre in der FF, und kenne nur zu gut, was " etwas zu schnell" bedeutet.
Man sollte sich immer etwas runterfahren, denn wenn man mal ausrechnet wieviele Sekunden 10 km/h bei 3 oder 4 Kilometer Weg ausmachen, erkennt man sie Sinnlosigkeit.
Es gab schon genug Unfälle wegen solcher schlichtweg falscher Annahmen, und das muß aufhören.
ja ich geb dir da größtenteils recht
es muss auch nicht jeder mitfahrn, aber hier handelt es sich um einen erfahrenen gruppenführer und PA-träger, der meistens schon gebraucht wird.
und mit tempo 30 kann man wirklich von keinem erwarten auf einsatz zu fahren
da is man mim rad noch schneller
da geht 40 leicht
Logisch, aber wo fängt man da an, und wo hört man auf?
Auch das Problem mit Atemschutzgeräteträgern kenne ich, ist überall das gleiche.
Grundsätzlich würde ich trotzdem darauf beharren. Denn mit nem Auto passiert doch mehr als auf dem Fahrrad.
Außerdem steht ja die Zeit im Vordergrund, und die macht man mit 10 km/h nicht wett.
Ich will auch nicht immer auf dem Unterschied BF/FF rum reiten, denn da gibts so schon genug Zündstoff. Allerdings wird man bei der BF aufgrund der Einsatzhäufigkeit wesentlich entspannter. Das betrifft übrigens auch die Fahrt mit dem LF zur Einsatzstelle: wir rollen z.T. so langsam in für uns rote Kreuzungen ein, dass wir zum Stehen kommen, denn wenn dir hier einer rein fährt, der grün hatte, hat der RECHT, egal ob du zur Menschenrettung gefahren bist oder zum Hochwasser. Denn alle Sonder u.- Wegerechte gelten nur unter "gebührender Beachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit", Stichwort "Schädigungsverbot". Hier ist dann die Rechtslage noch nicht mal schwierig, sondern eindeutig. Du bist also immer der Gelackmeierte.
Vom Grundsatz her sind z.B. 10 km/h wirklich lächerlich, zumal auch fast kein "Ziviler" in der 30er Zone 30 fährt. Nur wenn den Feuerwehrleuten mit der Straffreiheit einen Freibrief ausgestellt wird, haben wir bei jedem Sirenenton ne Rallye.
zu guter letzt: vom gesunden Menschenverstand her verstehe ich deine Einstellung und pflichte dir auch bei, denn wie wichtig die Arbeit der FW ist, zumal von Ehrenamtlichen, die sich den A. für lau aufreissen, wissen wir alle.
Nur leider interessiert das vor Gericht am Ende niemanden.
ich weiß nur, daß die freiwillige Feuerwehr bei uns deutlich gesagt bekommen hat, daß jeder sich bei der Anfahrt an die StVO zu halten hat. Woher hast du das mit den Sonderrechten? Vielleicht gilt das nur für Berufsfeuerwehr? Oder ist nur ein Gerücht?
Ich kann mir vorstellen, daß das Adrenalin im Falle eines Einsatzes ohnehin schon reichlich vorhanden ist. wie schnell wird aus dem "etwas zu schnell" dann doch Raserei. und wenn etwas passiert, muß der damit leben, der den Unfall verursacht hat, egal, ob "Not am Mann" war oder nicht. Es spart auch nicht wirklich viel Zeit auf einer so kurzen Strecke, das ist Illusion.
Mir wäre es lieber, wenn alle sich ganz klar an die StVo zu halten hätten, dann kann man auch nichts hineininterpertieren, was der Notfall nicht hergibt und es gibt keine Grauzonen
für die berufsfeuerwehr wäre es sinnlos, da die ja nicht erst mit dem privatauto zur wache fahren muss
das problem ist, dass es urteile gibt, die einem die sonderrechte zusprechen, aber auch eins, dass diese nicht vergibt
nur es ist doch ziemlich sinnlos mit 30km/h zur wache zu fahren, obwohl knapp 50 km/h auf dieser straße gut möglich sind
die Frage scheint hier ja nicht zu sein, was sinnvoll ist, sondern auf wessen Seite die Buchstaben des Gesetzes sind.
Der Feuerwehrmann hat ein Recht drauf zu rasen, wenn Not am Mann ist.
Die Straßenverkehrsordnung verliert nicht ihre Gültigkeit, ihre Normen treten aber teilweise außer Kraft.
Das regelt § 35 Abs. 1 StVO, der sich u. a. auf "Angehörige der Feuerwehr" bezieht. Damit können Feuerwehrleute im Einsatzfalle die Sonderrechte auch wahrnehmen, wenn sie sich im Privat- PKW befinden.
Für die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist das Einsetzen von Sondersignalen grundsätzlich nicht nötig.
Wichtig ist hier aber § 35 Abs. 8 StVO. Demnach dürfen die Sonderrechte nur unter Ausschluß aller Gefahren für die öffentliche Ordnung in Anspruch genommen werden.
Das Gefährdungspotential eines Sonderrechtsfahrzeugs, daß die Einsatzfahrt nicht durch die entsprechenden Signale anzeigen kann, ist deutlich größer als das eines regulären Feuerwehreinsatzfahrzeuges.
Daher werden nach geltender Rechtsprechung die Sonderrechte für Feuerwehrleute im Privat- PKW stark eingeschränkt.
So wird beispielsweise Falschparken vor dem Gerätehaus oder eine geringe oder mittlere Geschwindigkeitsübertretung idR durch die Sonderrechte abgedeckt. Gefährliche Überholmanöver aber beispielsweise würden die Sonderrechte in solch einem Fall nicht umfassen und wären daher strafbar.
Strikt zu trennen von den Sonderrechten, die dem Träger zubilligen, sich in einem gewissen Rahmen über die Normen der StVO hinwegzusetzen, sind die Wegerechte nach § 38 StVO.
Trägern von Wegerechten haben andere Verkehrsteilnehmer "sofort freie Bahn zu schaffen". Für die Inanspruchnahme von Wegerechten sind Blaulicht UND Martinshorn notwendig.
Solange es die Strassenlage erlaubt und er ein sicherer Fahrer ist sollte er *Heizen* dürfen. Denn hie rist Gefahr in Verzug für Sache, Tier und Leben.
Ausserdem welche Schilinder rennen schon nochts um 3 vor einer Schule rum?
Es ist einfavch so das er bewusst shcnell fährt und Aufmerksamer ist.
Das ist kein leichtfertiges Rasen sondern ein kontrolliertes Schnell fahren.
Ich war fürher slebst bei der Feuerwehr. Hat es da geheissen ein Mehrfamileinhaus brennt, dann nur rein in die Sachen Dräger ausrüstung geholt und ab so schnel wie geht da hin. vom Kommandant oder ranghöchsten Order geholt und dann rein Personen udn Tiere retten.
Schlimm ist es auch mitten in eien Drof wennd er Satdel brennt und man die stiere nicht raus lassen kann weil die draussen durchdrehen würden.
Dann müssen die auch schnell vom Leiden erlöst werden.
Dazu muss man schnell dort sein.
grundsatz:
alle nicht gekennzeichneten, nicht öffentlichen, privaten fahrzeuge, egal von wem sie nun warum bewegt werden, unterliegen ohne außnahme der stvg.
wenn also ein feuerwehrmann sich auf dem weg zur wache befindet, muß er egal ob dringlichkeit anliegt oder nur ein schichtwechsel die stvg beachten und befolgen.
es dürfen nur fahrzeuge mit blaulicht, und auch dann nur unter bestimmten vorraussetzungen, schneller als erlaubt fahren.
ich bin der ansicht das es ein gerücht ist
jeder muß sich an die stvo halten im privatfahrzeug
dann ist es doch sinnvoller mit dem rad zu fahren, da kann man locker 40 fahren.
außerdem bin ich der meinung, dass es doch sehr wohl wichtiger ist, leben zu retten, also sich an die StVO zu halten
kann sein das es eine stelle gibt die sowas bearbeitet und er nicht zur kasse gebeten wird
Warscheinlich wird das überall anders gehandhabt, ich kenn einen Fall wo das gleiche passiert ist der Fall wurde dann dem Kommandanten gemeldet und der hat bestätigt das es sich um einen wichtigen Einsatz gehandelt hat und keiner gefährdet wurde, der Mann musste dann die Strafe nicht zahlen.
ja es ist bei uns die regel, dass die polizei von der strafe absieht, die kommunale verkehrsüberwachung aber nicht.
wir haben uns mit dem fall direkt an den OB gewndt mittlerweile
Guckst du hier:
Auszug aus der StVO, § 35
Sonderrechte
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Aaaaber. es steht NIERGENDWO geschrieben, dass auch Feuerwehrleute in PRIVATFAHRZEUGEN Nutzniesser von Sonderrechten sein können.
Daraus folgere ich: der Geschäftsführer ist im Recht
ich schließ mich meinem vorredner an, keiner sollte sich oder andere in gefahr bringen, ob sonderrechte oder nicht
ich komme aus der nähe von trier, wir haben in trier einen neuen rtw, höchstens ein jahr alt
dieses auto hat schon vier unfälle hinter sich, davon einer mit zwei schwerverletzten
was bringt es denen, wenn sie wie die verrückten rasen?
deshalb sollte man sich an die regeln halten und wenn ihr halt später kommt, solange ihr überhaupt ankommt, ist es doch besser sicher anzukommen


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- tut sich kaum einer dran. Dann müsstest Du wissen, dass Sonderrechte personengebunden und Wegerechte Fahrzeuggebunden sind. -- dem Blaulicht erhält das Polizeiauto Sonderrechte. Ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hat diese rechte -