Festsetzung kindergeldes aufgehoben

Hab n Brief von der Familienkasse bekommen , zum Glück muss ich nichts zurückzahlen. Jedoch verlangen die einige Unterlagen , die ich eigentlich schon zugesandt habe, um meinen Anspruch auf Kindergeld zu prüfen. Und zum Schluss steht , falls ich mich nicht melde , wird die Festsetzung des Kindergeldes aufgehoben. Ich verstehe es so , dass wenn ich auf diesen Brief nicht antworte , dass ich kein Kindergeld mehr bekomme und die mich "in Ruhe" lassen. Hat wer Erfahrungen damit? Melden sie sich danach echt nicht? Einen Anspruch habe ich zur Zeit eh nciht ,da ich arbeite , aber bald eine Ausbildung beginne und nicht ,dass sie dann wieder Briefe zusenden. Weil eigentlich will ich auf das Geld verzichten während der Ausbildung.

2 Antworten zur Frage

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Festsetzung des Kindergeldes aufgehoben

Könnte auch bedeuten, dass die Festsetzung für bereits geleistetes KG aufgehoben wird. Das kann unangenehm werden.
Also am besten der Behörde schreiben: Die Unterlagen haben Sie bereits dann und dann erhalten. - Im Übrigen verzichte ich ab. auf Kindergeld, weil.
das wäre nciht viel , glaub grad mal 4 Monate oder so. Werde auf den Brief antworten , schlimmes kann da eh nichts rauskommen
Ein Nachweis ist jedes Jahr erforderlich, weil verschiedene Faktoren da mitspielen.
Du kannst nicht ablehnen, aber die KGK kann die Zahlung an Dich ablehnen.
Betrachte folgenden Link:
http://www.global-help.de/kindergeld-exekutive