Faschist beleidigung juristischen sinne gesehen werden

D.h. ist diese Äußerung verfolgbar im Sinne von Persönlichkeitsrecht? Bitte nur qualifizierte und belegbare Antworten.

2 Antworten zur Frage

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Kann "Faschist" als Beleidigung im juristischen Sinne gesehen werden?

Es gibt keine Liste von Worten, die für Beleidigungen stehen. Die Beleidigungsabsicht des Täters ergibt sich in der Regel aus den Umständen.
So kann "Faschist" als eine Beleidigung gegenüber einer Person verstanden werden, wenn der Beleidigende gegen besseres Wissen die Person so tituliert hat, um sie zu deformieren.
Thx dkmayer, darauf warich auch gestossen, und mich interessiert die Frage grundsätzlich mal.