Falschaussage strafe

Hallo, ich werde beschuldigt von einem Nachbarn das Türschloß mit einen Schaschlikspieß kaputt gemacht zu haben. Dazu muss man sagen das in den Haus eine richtiger Krieg jeden gegen jeden ist. Jetzt zur Frage: Ein Kumpel vom Opfer sagt aus: "Das er neben mir Stand und ich mich aufgefordert hat das ich es nicht machen soll und ich es trotzdem gemacht habe" Die Freundin des Kumpels sagt aus das ich des ihr erzählt habe. Das Opfer hat anzeige gegen unbekannt gemacht. Heute kam der Brief für die Gerichtsverhandlung. Jetzt die Wahrheit ich hatte zwar die Idee habe aber dann doch einen Rückzieher gemacht. Das Problem jetzt ist das die Tür halt wirklich kaputt ist und der Kumpel aussagt das er mich dabei beobachtet hatte. Könnte ich dadurch verurteilt werden wenn ich die Idee hatte aber dann einen Rüchzug gemacht habe?

6 Antworten zur Frage

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Durch Falschaussage STRAFE?

WIe gesagt ich hatte die Idee war sogar schon vor der Haustür und habe dann einen Rückzug gemacht. Muss mir morgen so nen Gutschein für den Anwalt holen dann werd ich mir sofort nen Anwalt holen.
Ich bin jetzt extra aus diesen Haus ausgezogen. Es ist nicht wirklich der Brief für die Gerichtsverhandlung sondern das ich Zeugen einberufen kann um die Hauptverhandlung zu umgehen. Ach ich hab doch keine Ahnung davon.
Also ihr würdet mir aufjeden fall einen Anwalt raten? So ein scheiß alles kommt auf einmal letzte Woche kündigung vom Arbeitgeber heute der Brief vom Gericht ahhh ich dreh voll durch.
du hast ja in diesen sinne nichts gemacht,allso können sie dich auch nicht verurteilen.wenn natürlich der kumpel des opfers anders aussagt,dann sieht es anders ausstellt man fest,daß der jenige eine falschaussage macht,wird er bestraft.
Nein wegen einer Idee wirst Du sicher nicht verurteilt, aber wenn Du Pech hst und der Richter den "Zeugen" glubt schon. Spricht ja alles gege Dich.
Die Idee war da, angeblich wurdest Du gesehen und sollst uch noch jemandem davon erzählt haben. Der Krieg ist auch kein Geheimnis und siehe da, ds Schloss ist tatsächlich kaputt.
Hast Du direkt ein Schreiben zur Gerichtsverhandlung bekommen nicht erst 'ne Vorladung zur Aussage? Nehm Dir auf jeden Fall einen Anwalt und mach im Notfall eine Gegenanzeige. Verleumdung oder so
Im übrigen hab ich schon so einige Verurteilungen oder auch Freisprüche auf Grund von Falschaussagen mitbekommen. Also ja es ist möglich.
Für die Idee allein kannst Du nicht belangt werden, es sei denn Du hast jemanden mit der Ausführung beauftragt. Man muss Dir also schon die konkrete Tat nachweisen. Problem hierbei ist, dass die Aussage des Kumpels und seiner Freundin ausreichen könnten. Ist aber schwer zu beurteilen ohne tief in den Sachverhalt einzusteigen. Eine konkrete Rechtsberatung dürfen wie hier sowieso nicht geben.einen Rechtsanwalt hast Du aber schon, oder?
Falls die zwei Aussagen gegen dich stimmen bzw. glaubwürdig sind und du es wirklich gemacht hast, dann tust du dir einen großen Gefallen, wenn du es gleich zugibst, das gibt vielleicht mildernde Umstände.
was Du gleich wieder denkst *lol*
sind doch alle abgrundtief ehrlich hier


rechte
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Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


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Migranten müssen sich dem Gesetz des Bundesstaates anpassen - Paragraph?

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