Fall unterhalt zahlen versehen nichts mutter kind tun haben
17 Antworten zur Frage
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Muss ich in jedem Fall Unterhalt zahlen? Auch wenn es ein Versehen war, und ich nichts mit der Mutter und dem Kind zu tun haben will?
Und wenn die Freundin dafür sorgt, das ein Loch im Kondom ist, oder sie die Pille absetzt?
Muss ich dann immernoch zahlen?
Noch eine kleine Frage:
Kann ich auch Sex mit Vertrag haben? D.h beide Partner unterschreiben vorher, das kein Unterhalt beansprucht werden kann
Muss ich auch zahlen, wenn ich eine Prostituierte geschwängert habe?
Natürlich.
Die Umstände spielen keine Rolle. Es zählt die Tatsache das die Frau ein Kind von dir hat. Und für dieses Kind musst du Verantwortung zeigen, ob du willst oder nicht.
Und das tust du indem du Unterhalt bezahlst.
Gerade Väter die nichts von ihrem Kind wissen möchten, sollen erst recht bezahlen.
Der Mutter kann man so gut wie aus dem Weg gehen, aber dem Kind sollte man trotzdem ein guter Vater sein.
Ja, auch dann musst du zahlen.
Nochmal: die Umstände spielen keine Rolle. Es zählt nur die Tatsache das du der Vater bist.
HEH HEH
ne, das geht leider nicht. Sonst würde es solche Verträge doch schon längst geben.
Bei der künstlichen Befruchtung ist es zwar ne Ausnahme, aber ansonsten ist es gesetzlich vorgeschrieben für sein Kind unterhaltsmäßig aufzukommen.
Da kommt man nicht drum herum.
Juristisch gesehen ist die Zeugung eines Kindes ein "Realakt", was bedeutet: Die Folgen verpflichten den Erzeuger in jedem Fall zur Zahlung ohne Rücksicht auf Verschulden oder Alter.
Dazu Merkspruch der Jura-Studenten: "Und ist das Büblein noch so klein, so kann es doch schon Vater sein."
Da alles unter dem Motto: Das Kind selbst soll unter Zufälligkeit einer Vaterschaft nicht leiden.
Dieses Haftungsproblem galt es im Zusammenhang mit Samenspenden zu lösen.
Zu den Ergänzungsfragen: Die Mutter kann für sich selbst verzichten, für das Kind nicht.
Wenn dann die Mutter in die Armutsfalle gerät, beachtet das Sozialamt den Verzicht der Mutter nicht und nimmt bei dir Regress.
Prostituierte: Auch da bist du für das Kind unterhaltspflichtig. In der Praxis gestaltet sich jedoch die Vaterschaftsfeststellung etwas schwierig.
Minuten Spaß und viele Jahre Kosten.
So ist das halt, wenn man unverantwortlich handelt
und in Deutschland gilt nun mal das "Verursacher-Prinzip
Wenn Du einen Ferrari kaufst und danach sofort aus Versehen an den Baum fährst - dann musst Du ihn auch komplett bezahlen.
Ähnlich ist es mit dem Kinder machen. Für Verhütung sind nicht nur die Frauen zuständig, sondern auch die Männer. D.h. ´Versehen´ als Ausrede gilt nicht.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann musst Du Dich sterilisieren lassen.
Ja klar!
Schließlich hatte er auch seinen Spaß.
er? Wenn ich in die Kiste steigen, dann nicht mit einem "Er
Naja, der "Spaß" kann sich auch in Grenzen halten - ist auf jeden Fall keine 18 Jahre Zahlemannundsöhne wert
der Kindsvater ist auf alle Fälle Unterhaltspflichtig,egal welche Umtände zur Schwangerschaft geführt haben.glg Wulf
Das einzige, was dich vor unerwünschten Unterhaltsforderungen schützt, ist neben der Enthaltsamkeit die Sterilisation.