Fall ehe kaputt ehemann allen verkündet ausziehen

Scheidung wurde noch nicht eingereicht, offizielle Trennung gibts auch nicht. Beide leben in der gemeinsamen Wohnung. Ehefrau will nun hingehen, einfach das Schloss der gemeinsamen Wohnung austauschen, die Habseeligkeiten des Ehemanns in den Keller stellen, ihn also sozusagen aussperren. Hinzu kommt: Ehefrau zu 100 % schwerbehindert und sitzt im Rollstuhl. Welche Möglichkeit hat dann der Ehemann, wieder in die gemeinsame Wohnung zu kommen? Ehemann hat noch keine andere Bleibe. Gibts dafür ne klare Rechtslage?

20 Antworten zur Frage

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Folgender Fall: Ehe kaputt. Ehemann hat nun allen verkündet, dass er ausziehen will.

In dem Fall könnte nämlich folgender Paragraph zum Tragen kommen:
Härteklausel
Zu beachten ist die Härteklausel nach § 1568 BGB:
Da die Scheidung in der Regel eine schwere Härte für minderjährige Kinder darstellt, ist zu prüfen, ob ein Fortbestand der Ehe aus Gründen des Kindeswohls möglich erscheint.
Zugleich wird aber auch der andere Ehepartner geschützt, wenn dieser wegen Krankheit oder vorgerückten Alters besonderer Schutzwürdigkeit bedarf.
während der Trennungsphase haben beide Partner ungehinderten Zugang zur letzten ehelichen Wohnung -
mit Einreichnung des Scheidungsantrages kann jeder der scheidungswilligen Partner einen Antrag auf Zuteilung der ehelichen Wohnung stellen - der mit den besseren Argumenten bekommt sie vom Gericht zugesprochen - derjenige Ehegatte, der ausziehen muss, erhält vom Gericht eine angemessene Auszugsfrist zugesprochen , die bei Bedarf - Wohnungssuche gestaltet sich nachweislich schwierig - verlängert werden kann
Solange nichts geklärt ist, gehört die Wohnung "beiden".
Einfach so aussperren geht nicht. Außer die Frau hat den Mietvertrag unterschrieben. Aber hey, auch wenn dem so wäre EHE!
Nun ja, ich würde Nägel mit Köpfen machen.
Den Mann eben Zeit für den Auszug geben und sich dann sachlich trennen.
Einfach so Schloss austauschen geht ja einmal gar nicht.
Man sollte diese Kinderreien sein lassen. EHE ist ja noch EHE und beide haben RECHT auf WOHNRAUM.
Und wenn die Dame 100% behindert ist, dann gestaltet sich die Umsetzung doch recht schwer Sachen in den Keller stellen.
Hallo - , für die Antwort.
Nun, die Dame lebt nicht allein auf dieser Welt.
Wer im Rollstuhl sitzt wird mit Sicherheit doch Unterstützung haben.
Hat Familie, hat Bedienstete - Pfleger etc. vieles möglich in den Fällen, von Rollstuhlfahrern.
Eines haben sie mit Sicherheit immer: Das Anrecht auf Reinigungskräfte und auch Haushaltshilfen, mehrmals die Woche.
Da wird sich schon jemand finden, der Schlässer auswechselt, Kartons packt -
Jo, ich als Laie denke auch, das geht einfach nicht - Schlösser auswechseln, Klamotten irgendwo einpacken, irgendwo hinstellen/einlagern.
Dabei denke ich noch: Wer geht oder auszieht, packt seine Sachen selbst - immerhin will man zumindest sein Privateigentum - VOR der Ehe erworben - mitnehmen.
Und ob dat dann alles im Karton wäre, wenn jemand anderer den packt - ich weisset nich so recht.
Beide haben Recht auf den Wohnraum, denke ich mir auch.
Besonders, wenn offiziell da noch gar keine Scheidung oder Trennung usw. zu erkennen ist, bzw. Scheidung eingereicht ist.
Ich wünsch dir einen netten Wochenanfang.
Läuft das Haus auf beide Namen oder nur auf den der Ehefrau? Bei ersterem Fall kann er die Polizei rufen, die Frau muss ihn reinlassen. Bei zweiterem Fall muss er wohl in einem Hotel unterkommen.
dir, für deine antwort.
Ich wünsch dir einen schönen Wochenbeginn.
wenn der mann den auszug ankündigt kann die frau ihn vorzeitig rausschmeisen.
der mann darf nurnoch angemeldet das haus betreten wenn er unangemeldet kommt kann man ne hausfriedensbruch anzeige machen.
geh am bessten zum anwalt und schildere ihm das problem die erstberatung is ja immer kostenlos.
Au Backe.
Echt? Wenn er es ankündigt, kann er vor die Tür gesetzt werden?
Na, es geht nicht um mich, um Freunde.
Denen is aber nicht zu helfen, sozusagen - zieht sich natürlich schon Monate hin.
Nun auf einmal am WE, die grossen Ankündigungen, auch gegenüber seiner Familie.
Und ihre meint: Schloss raus, ihn vor die Tür setzen.
Ich sag schon lange, der soll auch mal seine Drohungen in Aktionen umwandeln - zum Anwalt gehen usw.
Und sie hat dann immer gesagt: DAnn hau doch ab.
Sowas gibts ja häufiger. Aber, den Weg zum Anwalt schafft wohl keiner von denen.
, für die Antwort.
Erstberatung kostenlos? Von wegen, ohne Geld geht gar nichts! Allenfalls könnte man sich einen sogenannten "Beratungsschein" von der Rechtsantragsstelle des zuständigen AG abholen - aber auch dann muss ein gewisser Betrag an den Anwalt bezahlt werden.
also bekannte von mir hatten das selbe problem dessahlb weis ich das und die hatten die erstberatung kostenlos.
es kann sein das das nich bei allen so ist aber meines wissens is das doch normal.
Das einzige was er machen kann ist zu einem Anwalt gehen und versuchen, ein Wohnrecht in der Wohnung zu beantragen. Das wird nicht leicht, denn die Vorteile liegen bei der Frau. Behindert mit Kinder, da hat er schlechte Karten. Wenn es der Frau nicht mehr zumutbar ist mit ihm unter einem Dach zu wohnen.
Das stimmt nicht. Wenn der Mietvertrag auf beide läuft, haben beide das gleiche Recht dadrauf. Also muss sie ihn reinlassen, das kann er auch polizeilich geltend machen.
Hallo, , für die Antwort.
nee, keine Kinder - ein Glück.
Aber, da kannste dir den Mund fusselig reden, er soll zum Anwalt - oder auch sie - keiner macht nen Schritt - beide brüllen rum -
Witz ist ja: ICH sollte das neue Schloss kaufen, ihre Eltern hatten den "Tip" gegeben.
Hab ich natürlich nicht getan, das wärs noch.
Raushalten will ich mich am liebsten, is aber auch wieder schwierig.
Na, mal schauen. - ich werde auf alle Fälle nun vehement beiden nen Anwalt empfehlen - jeder nen eigenen.
noch nen schönen ABend.
Ist gut, dass Du es nicht gemacht hast. Aus Ehe Streitigkeiten hält man sich raus.
Nur weil ein Ehepaar sich trennt, heißt dies noch lange nicht, dass sie in verschiedenen Wohnungen leben müssen.
Es gibt gerade in Scheidungsverfahren viele Fälle, wo beide noch in der gleichen Wohnung - jedoch getrennt - leben
Damit ist klar, dass dem Ehemann - auch wenn er einmal den Willen zum Auszug aus der Wohnung dargetan hat - immer noch Zugang zur Wohnung haben muss.
Ein "Aussperren" aus der Wohnung kommt nicht in Frage und ist rechtlich sehr bedenklich, zumal der Ehemann genauso einen Anspruch hat wie die Ehefrau. Die Frau könnte also durchaus rechtlich belangt werden, wenn sie so unüberlegt handelt. Ausnahmen könnten bestehen, wenn z.B. dargelegt wird, dass es sich um einen Fall nach dem Gewaltschutzgesetz handelt oder wenn bereits ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung gestellt wurde.
Schon.
Aber wenn sie nicht von häuslicher Gewalt bedroht ist, würde dem Mann gestattet werden innerhalb eines vertretbaren Zeitraums eine passende Unterkunft zu suchen.
Deswegen gibt es meistens Stress in gescheiterten Ehen und Beziehungen.
Außerdem finde ich das mit dem Schloss austauschen und Klamotten im Keller überzeichnet. Das ist schon fast Selbstjustiz.
Was haben die zwei sich gegenseitig angetan?
Der Mann ist bestimmt fremd-gegangen.
ich halte das auch nicht für richtig.
Häusliche Gewalt ist nicht "gegeben" - aber: Brüllerei, so dass es in der gesamten Nachbarschaft gehört wird.
jedoch auch nicht mit Bedrohungen hin zu körperlicher Gewaltandrohung, aber Beleidigungen, die sich "gewaschen" haben.
Nun ja, endlich wurden "sie" überzeugt, jeder für sich - dass sie sich bei nem Anwalt "kundig" machen sollten.
dich und noch ein schönes WE.
Wünsche ich dir auch.
Hoffentlich bekommen die beiden das gut über die Bühne.
Kommt drauf an ob beide den Mietvertrag unterschrieben haben oder nur einer.
Gibts dafür ne klare Rechtslage?
Ja, das darf sie nicht! Denn dort ist sein Wohnsitz damit hat er das Recht dort zu bleiben. Wenn sie es trotzdem machen sollte wäre die Polizei dabei behilflich ihm wieder Zugang zu verschaffen. Für die Zwischenzeit wäre sie für alle entstehenden Kosten haftbar zu machen.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


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Arbeitsgesetze bzw. Regeln

- es so eine/n gibt. 2. An einen Fanchanwalt für Arbeitsrecht 3. An eine Stelles des Deutschen Gewerkschaftsbundes -


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