Fahrtenbuch freiberuflerin

Seit heute bin ich freiberuflich tätig und musste mir für meine Arbeit ein Auto anschaffen. Das Fahrtenbuch gleich dazu. Den Wagen werde ich sowohl privat als auch geschäftlich nutzen. Wobei "geschäftlich" Fahrten zu meinen Eisatzorten sind. Gelten diese als "Weg von/zur Arbeit" oder als "geschäftlich"? Ist sowieso beides absetzbar? Muss ich den Zweck für Privatfahrten auch eintragen?

5 Antworten zur Frage

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Fahrtenbuch als Freiberuflerin.

Meines Wissens reicht der Zusatz "privat". Das geht doch keinen etwas an, was Du auf privater Ebene tust.
Melde Das Auto auf das Geschäft an, dann kannst Du alle Kosten die im Zusammenhang mit Deinem Gewebe stehen und das Auto betreffen steuerlich geltend machen. Die Privatfahrten sollten nicht über das normale Maß hinaus gehen. Das Fahrtenbuch beweist das gegenüber dem Finanzamt.
Ich bin Freiberuflerin und habe kein Gewerbe/Geschäft angemeldet.
Du musst doch ein Gewerbe angemeldet habe. Es muss eine Bezeichnung für Deine angebotene Dienstleistung geben und die musst Du beim Gewerbeamt anmelden. Von einem geringfügigen Nebenverdienst ist sicherlich nicht die Rede.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Ja das sind Ausnahmen, aber ich hatte nicht angenommen das, das bei Dir so ist. Dann müsstest Du in der Einkommensteuererklärung die tatsächlichen Fahrzugkosten ansetzen und dann den Prozentualen Anteil Deiner Privatfahrten abziehen. Dafür ist ein Fahrtenbuch notwendig zur Nachweisführung.