Fahrradbeschädigung

Wenn an meinem Fahrrad versucht wurde,den Sattel zu entfernen,und das Licht abgebrochen wurde,kann man das als Sachbeschädigung sehen? ,Lacki

3 Antworten zur Frage

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Fahrradbeschädigung?

natürlich. zumindest das licht. ist eine sache beschädigt ist es sachbeschädigung.
Rechtlich ja. Wegen dem geringen Wert ist es aber fraglich, extra deswegen eine Anzeige zu stellen.
wenn das licht vorsätzlich beschädigt wurde, ist das eine sachbeschädigung. wenn es unabsichtlich beschädigt wurde, ist es eine schadensersatzpflichtige handlung nach dem bgb.
und um es jetz ganz theoretisch zu machen, käme bei dem sattel noch ein versuchter diebstahl hinzu
Nur wenn es ein anderer absichtlich getan hat.