Fahrrad privatem grund öffentlichen laterne angekettet ist entfernen
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Wer muss ein Fahrrad, das auf privatem Grund an einer öffentlichen Laterne angekettet ist, entfernen?
damit ich mich nicht selbst mit dem herrenlosen Fahrrad beschäftigen
muß, würde ich der Stadtverwaltung einen entsprechenden Hinweis geben,
die dann wie folgt verfährt:
Ausriss eines Schreibens der Stadtverwaltung an einen Bürger
Aufgrund von gesetzlich Vorgaben bringen wir am Fahrrad bzw. Fahrzeug zunächst einen Hinweis an. Wir geben somit dem Eigentümer die Möglichkeit das Fahrrad bzw. Fahrzeug selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf der Frist von mindestens fünf Wochen bzw. Klärung der Eigentümerverhältnisse darf die Stadtverwaltung tätig werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass das Fahrrad bzw. Fahrzeug nicht sofort entfernt werden kann
http://anliegen.bonn.de/reports/A-2411
Das kannst hier nachlesen
Leser-Frage: Kann ich herrenlose Räder einfach entsorgen? - WELT
Denk mal der Grundstücksbesitzer ist da berechtigt.
Wenn nicht der, dann das Ordnungsamt.
Vielleicht kann sich der Grundstücksbesitzer au den Paragraph § 862 BGB Anspruch wegen Besitzstörung berufen.
Wird der Besitzer durch verbotene Eigen-macht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.
§ 862 BGB Anspruch wegen Besitzstörung
Hier geht es zwar um "abgestellte Fahrzeuge" aber ein Fahrrad ist ja auch ein Fahrzeug
Rechtsprechungsübersicht - Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung als Geschäftsführung ohne Auftrag
Bei der Besitzstörung müsste man aber wissen, wem das Fahrrad gehört, oder? Ich denke, das ist das Problem.
Ja, das müsste man wahrscheinlich erst in Erfahrung bringen.
Wenn der Besitzer nicht feststellbar ist, gibt es dann aber dazu in "Großstädten" klare Reglungen. Diese Räder werden dann "Schrotträder" bezeichnet und da gibt es Vorgaben zur Entfernung.
Also ich meine die Stadtverwaltung - nachdem die Laterne der Stadt gehört und das Rad da eben festgemacht ist.
Apropos:
Irgendwie ist mir so dass im Spätsommer/Herbst im Gemeindeblatt immer eine Ankündigung geschalten wird dass am z.B. am 23.10. v.d. Stadtverwaltung herrenlose Räder entfernt werden.
Wie die das erkennen was herrenlos ist - keine Ahnung.
Ich nehme an es handelt sich evtl. um Räder von denen nur noch Fragmente da sind - häufig gammeln hier Teile rum bei denen Sattel, Lenker, Räder, Ketten und alles was abschraubbar ist fehlen.
http://www.scheunenfun.de/images/fragment/kwikstep-22-zoll.jpg
Letztendlich gehört der Rest. aber immer noch jemandem.
Was ich eigentlich damit sagen will ist dass andere Gemeindeverwaltungen das ähnlich halten werden: Bei uns werden da auch Büsche u. öffentlich Anlagen gestutzt + gerecht. Letztes Jahr fand man im Park hier 37 in die Büsche geknallte Räder so dass sie im Sommer durchs Laub gar nicht zu sehen waren.
de_Fleur: Mir ist ein Fahrrad aufgefallen, das noch kein Fragment darstellt. Es ist ein Fahrrad in gutem Zustand mit Kindersitz, das aber schon seit mehreren Tagen auf dem Kopf steht, an einer Laterne. Ich war nur neugierig, wie da die Vorgehensweise ist.