Fahren ohne tüv

Hallo. Ich muss Dienstag ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden. Zugleich muss ich ein anderes Fahrzeug anmelden. Bei diesem Fahrzeug ist seit April der TÜV abgelaufen. Fragen: Kann ich mit dem Fahrzeug, welches ich dann abmelde, noch nach Hause fahren? Und, wie ist es mit dem anderen Fahrzeug ohne TÜV? Kann man es trotzdem anmelden? Wenn ja, wie kann ich es beim TÜV vorführen? Darf ich dann so, mit dem bereits angemeldeten Fahrzeug zur nächsten TÜV-Prüfstelle fahren?

9 Antworten zur Frage

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Fahren ohne TÜV?

Ohne TÜV, schau mal hier rein.
Neuer Bußgeldkatalog 2016: Hauptuntersuchung
Gild natürlich nur, wenn du kontrolliert werden solltest
Schon ein Tag Überziehung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Darf man TÜV und AU überziehen? » Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht
Früher gab es mal so eine Art "Sondergenehmigung" speziell für eine TÜV bzw Anmelde-Fahrt, kannst dich ja mal schlau machen ob es so etwas heute noch gibt. Ich glaub aber eher nicht.
Sorry das ich schon wieder Kritik üben muss.
Gefragt wurde nicht ob man ohne HU fahren darf bzw. welche Bußgelder dann drohen sondern ob man ein KFZ ohne HU überhaupt zugelassen bekommt bzw. ob Fahrten ohne Zulassung von und zur Zulassungsstelle erlaubt sind.
Kann ich mit dem Fahrzeug, welches ich dann abmelde, noch nach Hause fahren?"
Ja, das darfst Du. Siehe dazu §10 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
"Und, wie ist es mit dem anderen Fahrzeug ohne TÜV? Kann man es trotzdem anmelden? Wenn ja, wie kann ich es beim TÜV vorführen? Darf ich dann so, mit dem bereits angemeldeten Fahrzeug zur nächsten TÜV-Prüfstelle fahren?"
Das geht nicht. Ohne HU kannst Du kein Fahrzeug zulassen.
Die Fahrt zur Prüfstelle ist aber erlaubt wenn Du Dir von der Zulassungsstelle vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen lässt. Siehe dazu auch §10 FZV. Alternativ bleibt sonst nur der Transport auf einem Anhänger oder ein Kurzeitkennzeichen.
hatte sogar erst kürzlich eine Reportage darüber gesehen das jemand angehalten wurde der gerade vom TÜV kam und kein Stempel hatte ging um eine Polizei reportage oder sowas in der art da hat der beamte es auch erklärt das er damit nach Hause fahren darf ohne umwege zu nehmen deswegen sei alles okey.
Also die Perfekte Antwort hier besser erklärt als der Polizist im Fernseher
Du könntest evtl. sogar dein altes Nummernschild für dein neu-angemeldetes Auto nehmen um Kosten zu sparen.
Apropos hinsichtlich deiner Frage:
Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter
.das alte Nummernschild ist verwendbar, ABER, ein KFZ OHNE gültige HU lässt sich nicht anmelden. Insofern.
.zu Deiner ersten Frage:
Du kannst zwar Deine alte Nummer auf das neue KFZ übertragen, ABER, dann darfst Du mit dem abgemeldeten alten NICHT mehr, auch nicht "nur nach Hause" fahren.
zur zweiten:
Ein KFZ OHNE gültige HU lässt sich nicht anmelden.
Um zur Prüfstelle fahren zu können, kannst Du Dir von der Zulassungsstelle vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen lassen, , alternativ bleibt nur die Fahrt auf dem Schlepphänger, da es seit 01.04. diesen Jahres auch kein Kurzzeitkennzeichen ohne HU mehr gibt.
da würde ich zur Polizei gehen und fragen was sie dir raten. Bedenke das dass neue Auto vermutlich auch nicht versichert ist. Müsstest auch mit der Versicherung reden.

Tüv Hauptuntersuchung - Fahren ohne Tüv möglich?

Ruhig Brauner.
es passiert in beiden Fällen gar nichts. ich erkläre es dir gleich ausführlich.
So. zunächst hast du eine TÜV-Plakette in der ein Monat oben steht. nicht ein TAG. Das heißt also, der TÜV deines KFZ ist bis Mai gültig. und zwar bis zum 31. des Monats. Wirst du also im Juni von der POZILEI kontrolliert passiert absolut überhaupt nichts - man macht dich nur drauf aufmerksam.
Überschreitest du allerdings um zwei und mehr Monate staffelt sich die "Strafe". Dann gilt es so:
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 Euro Verwarngeld / Keine Punkte
• 4 bis 8 Monate - 40Euro Bußgeld / 1 Punkt
• mehr als 8 Monate - 75Euro Bußgeld / 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 Euro Verwarngeld < wobei ich immer später als zwei Monate zur HU fahre und noch nie die 15 Euro bezahlt habe.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung , alle Angaben ohne Gewähr
Bussgeld bei Überschreitung von Tüv, AU und beim Fahren ohne Zulassung
für deinen 2. Punkt Auch davon weiss die Polizei nichts. Sie sieht die abgelaufene Plakette und ahndet nach der Tabelle.
d.h. werde ich zwischen bei 2 und 4 Monat nach Ablauf der Frist von der Polizei angehalten, bezhale ich nur das fällige Verwarnungsgeld? Was geschieht denn z.B. wenn die Polizei mich 3 oder4 mal während dieser Monate anhält? Zahle ich dann jedes Mal immer wieder diese 25 Eur und mehr passiert nicht?
Und wie ist, wenn ich in dieser Zeitspanne einen Unfall baue. Moniert dann nichtz evtl. meine Versicherung herum?
Das Thema Versicherung ist ein anderes. Deine Versicherung lässt dein Auto nach einem Unfall begutachten und wenn die feststellen, dass wegen erheblicher TECHNISCHER Mängel der TÜV nicht wahrgenommen wurde dann bist du ernsthaft dran - verlierst eventuell den Versicherungschutz und kannst den Schaden selbst begleichen - sofern DU Verursacher bist. Hat dein Unfallgegner den Schaden verursacht geht die gegnerische Vers davon aus, dass dein KFZ einen erheblich geringeren Wert hat und zahlt entsprechend weniger.
Wenn die Polizei dich öfter anhält und das nicht immer die gleichen Beamten sind dann zahlst du immer nur das Verwarn- / Bußgeld. Es wird nirgendwo in einer Datenbank gespeichert, weil es sich nicht um eine Strafe handelt. Sollten Dich allerdings mehrfach die gleichen Beamten anhalten dann kann man veranlassen, dass dein KFZ zwangsabgemeldet wird - allerdings nur wenn die Mängel an deinem KFZ offensichtlich sind.
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 - -
• 4 bis 8 Monate - 40 1
• mehr als 8 Monate - 75 2
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - -
Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
• 2 bis 8 Monate 15 - -

dann kannste dir ein kopf machen aber nicht wegen 14 tage
Bussgeld bei Überschreitung von Tüv, AU und beim Fahren ohne Zulassung

KFZ-fahren ohne gültige TÜV-Marke

Bußgeldkatalog 2015:
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten
15 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten
25 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: über 8 Monate
60 EUR und 1 Punkt
Bußgeldkatalog „HU, TÜV und Fahrzeugpapiere“ 2015
Kommt ganz darauf an, wie lange der TÜV schon fällig gewesen wäre.
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR
HU überzogen um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt
Quelle:
Bußgeldkatalog „HU, TÜV und Fahrzeugpapiere“ 2015
Nach der Frageergänzung:
Ich nehme an, Du meinst, wieviel Zeit Du für eine mögliche Wiedervorführung hast?
Gar keine.
Auch die Wiedervorführung muß innerhalb des gültigen TÜV-Zeitraums liegen.
Nur ja keinen Unfall bauen. Die Versicherungen sind nicht so Großzügig!
Zahlt die Versicherung bei abgelaufenem TÜV? | AllSecur
Das war früher mal erlaubt. Man konnte früher ein Viertel Jahr überziehen. so konnte man alle 4 Jahre ein Jahr raus holen.
Das geht aber heute nicht mehr.
Denn man muss Strafe Zahlen, wenn man zu spät den TüV machen lässt.
In "kleinen Schritten" geht es immer noch. Hatte TÜV im Dezember.
Versehentlich überzogen. Jetzt habe ich TÜV im Februar.
."Also TÜV ist erledigt - aber wielange darf das Auto nach der TÜV-Abnahme noch gefahren werden, da die Reparatur den Wert übersteigt?"
Verstehe leider Deine Ergänzung nicht. Was meinst Du mit TÜV ist erledigt?
Bestanden , oder durchgefallen, dann hat sich das für das Auto erledigt, wenn die Reparatur zu teuer würde.
Erledigt, jedoch nicht bestanden - meine ich.
Meine Werkstatt meinte, dass ich innerhalb von 4 Wo. die Reparatur mit
der 2. TÜV-Abnahme erledigt habe müsse.
Meine Frage zielt darauf ab, wielange darf ich diese 4 Wochen überschreiten?
.dürfen gar nicht. Innerhalb der vier Wochen wird nur eine sog. Nachprüfgebühr fällig, nach Ablauf der vier Wochen mußt Du die volle TÜV Prüfgebüher erneut zahlen.
Wie lang kann ich noch ohne große Strafe, mit abgelaufenen TÜV fahren?
Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird: 15 Euro Strafe
Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten wird: 25 Euro Strafe
Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten wird: 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg
Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten wird: 75 Euro Strafe und 2 Punkte in Flensburg
Es bringt auch nichts später zum Tüv zu gehen denn dann wird der Termin zurückdatiert.also wenn er fällig war.
Er fragt nicht nach der AU sondern nach dem TÜV
bis dich jemand erwischt.
normalerweise fällt denen das ser schnell auf.
bei der au sind die strafen nicht so schlimm.
für den abgeaufenen tüv zahlst du im ersten monat 15 euro wenn du erwischt wirst.
Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV SÜD zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet".
quelle:
Hauptuntersuchung - Vorab informieren | TÜV SÜD GRUPPE
Was sind Beispiele für "vernünftige" Autos die man 15 Jahre lang fahren kann, ohne schon beim ersten TÜV durchzufallen?
Kann man so pauschal gar nicht sagen, denn es kommt ja auch auf den Umgang, die Wartung und v.a. den Einsatz an. Fährst du stets "OFFROAD", gehst mit der "Karre" nicht gut um und ist im Land/in der Region x auch noch viel Schnee, Salt, Regen usw., dann wird besagtes Auto sicherlich nicht so lange halten als ein Fahrzeug, das eben stets gewartet und selten benutzt als auch eher in wärmeren Gegenden eingesetzt wird.
Meine VWs hielten mich stets aus und diese fahren selbst heute noch herum.
Ein Freund von mir hat mir mein altes Winterautor abgekauft bzw. eben nur eins davon und dieses Fahrzeug fährt heute noch herum.
Wenn man ab und an selbst noch "HAND" anlegt und diverse "Dinge" sofort behebt, dann fällt ein AUTO auch beim TÜV nicht durch. Wenn man alles schleifen lässt, dann ist es auch nach x Dekaden kein Wunder, wenn besagtes Fahrzeug den TÜV nicht besteht.
Dazu braucht es nicht einmal 15 Jahre!
Ich bin einmal durch den TÜV durchgefallen, weil eine Birne von der Kennzeichenbeleuchtung "DEFEKT" war. tz tz tz
Zudem wird man besagte Gebrauchsgegenstände stets wechseln müssen
oder erwartest du, dass Bremsbeläge 15 Jahre halten?
Mein Babys fahren heute noch.
Ich habe stets selbst Hand angelegt ,
gewartet/gepflegt und v.a. bin gut damit umgegangen. Wer so mit allen Dingen umgeht, der wird Dekaden daran Spaß haben.
Neulich war vom KUMPEL der Auspuff im Eimer und Getriebemanschetten usw.
Na ja, wir haben die Teile über einen anderen Freund per Einkaufspreis besorgt und ich habe dies dann für 100,00 € eingebaut.
Wollte ich zwar nicht haben, aber beim ATU und Co. hätte er fast 800-1200 € bezahlt! Nur für eine komplette Auspuffanlage, Manschetten und Ringe.
Ach ja, noch ein Erfahrungsbericht:
Alte OPEL rosten schneller
Ist FAKT, denn ich habe selbst schon bei einer Lackiererei gearbeitet und oft genug gesehen, dass direkt auf das MEtall lackiert wurde. Also von Opel usw. früher. Andere alte Marken grundierten ordentlich
jo, opel rostet schon im Katalog, heißt es. Ich hatte bis vor kurzem trotzdem einen über 20 Jahre alten Corsa mit dem ersten Motor und fast 300.000 runter. Allerdings war das Blech nur noch Loch an Loch.
Bin gerade auf Teneriffa in einem Taxi gefahren, das hatte 1.300.000 km auf dem Tacho. Das sagt schon was zur Qualität aus, war ein Mercedes.
Die anzahl der Jahr ist auch nicht so entscheidend, eher der KM-Stand. Mein Nachbar fährt schon fast 20 Jahre dasselbe Auto, hat aber erst 11.000 km abgezuckelt, das ist natürlich nix für ein Auto.
Schau dir mal die unten auf der Seite verlinkten Listen an:
VdTÜV Portal // TÜV-Report 2011: Die Zukunft gewinnt
Bei meinem Audi hatte ich nie Schwierigkeiten beim Tüv oder sonst wo,
und das 12 Jahre und 400000Km. Das geht aber nur,wenn man den Leuten sagt,
was beim KD gemacht werden muss,und das auch kontrolliert,ist den Meisten
aber nicht recht,wenn man Ihnen auf die Finger schaut.
ab und zu muss man einem Auto vollgas geben.