Existenzgründung_geld geliehen wie erkläre finanzamt
6 Antworten zur Frage
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Existenzgründung_Geld geliehen, wie erkläre ich das dem Finanzamt?
Das interessiert das FA nicht, wo das Startkapital für das Unternehmen herkommt.
Eine vertragliche Regelung über das geborgte Geld ist allemal sinnvoll, aber völlig unabhängig von Deiner Steuererklärung.
"Was muss ich bei der Besteuerung noch so beachten?"
Ist nicht ernst gemeint die Frage oder? Soll ich Dir in der Bibliothek das Regal zeigen, in der die Steuerliteratur steht?
Klar, warum sollte man ein Existenzgründer-Darlehn auch dem Finanzamt offenlegen. Die paar Zinsen kann man dem Staat auch schenken und die paar Euro Steuererlass für Existenzgründer-Darlehn - auf die kann man auch gut verzichten Brauch kein Mensch
War in Hinblick auf das Startkapital gemacht,
Ich-Bins: Weil das FA fragen kann, wenn es etwas wissen möchte. Und wenn es den Darlehensvertrag mit einem Verwandten nicht anerkennt, hat der Verwandte auch noch steuerliche Nachteile aus seinem Entgegenkommen.
Da man als Einzelunternehmer keine Probleme hat das Geld aus der Firma zu entnehmen, muss ich dieses Darlehen auch nicht über die Bücher laufen lassen. Bei einer GmbH sieht da anders aus.
Blödsinn. Weder der "Verwandte/Freund" hat davon Nachteile, noch hat der Kreditnehmer keine Vorteile davon.
Existenzgründer Darlehn können voll steuerlich abgesetzt werden
Einen Kreditvertrag mit Deinem Freund solltest Du so oder so schriftlich festlegen. Anders kannst Du das Geld dem Finanzamt auch gar nicht kalr machen.
Ist der Kreditnehmer, kannst Du die Zinsen gewinnmindernd als Betriebsausgaben ansetzen.
Ansonsten schau mal hier ->
Angehörige/Freunde, die untereinander Geld verleihen, müssen die mit dem Kredit erzielten Zinsen in der Regel mit der Abgeltungssteuer versteuern. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Kreditnehmer die von ihm gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen kann. Dann unterliegen die Zinseinnahmen nicht dem Abgeltungssteuersatz, sondern dem individuellen Steuersatz des Geldgebers.
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