Ersten strophen deutschen nationalhymne verboten singen
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Sind die ersten beiden strophen der Deutschen Nationalhymne wirklich verboten zu singen?
es erzeugt überall stirnrunzeln, wenn sie gesungen werden.
ich war der meinung, sie sei verboten, aber ich will mich ja nich gegen die meinung anderer stellen. da so viele hier sagen, sie is nich verboten, dann glaub ich das ma, trotzdem finde ich die strophen nich grad gut für das image deutschlands.
Wieso sind die ersten beiden Strophen der deutschen Nationalhymmne verboten?
Wurde alles schon einmal geklärt.
„Deutschland, Deutschland über alles / über alles in der Welt“ drücken die Forderung aus, dass die Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. Das Lied wurde später sowohl von demokratischen als auch von nationalistischen Bewegungen für sich beansprucht. Insbesondere während des Ersten Weltkriegs und in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die erste Strophe als Ausdruck imperialistischer Überlegenheitsgefühle über andere Länder gedeutet. Deshalb wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland bei offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen.
Quelle: Lied der Deutschen – Wikipedia
Was für ein Quatsch!
Deutschland über alles, für jeden deutschen.
Was glaubst du was die franzosen singen oder was die Tommis reden, nur wir deutschen dürfen das nicht?
Und immer wieder werden die 12 Jahre Nationalzozialismus angeführt. Weist du wie alt unsere Hymne ist?
Hoffmann von Fallersleben war voller Sorge um des Vaterlandes Schicksal und erfüllt nach einem demokratischen, freien und geeinten Deutschland. Deshalb schrieb er "Deutschland, Deutschland über alles". Dies war kein Hochmut, keine Überheblichkeit, keine imperialistische Gesinnung oder gar Herrschafts- oder Gebietsanspruch. Es war der ehrliche Wunsch nach Überwindung alles Trennenden und nach der Einigung Deutschlands, das damals aus vielen Einzelstaaten bestand.
Quelle:Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland
das bestätigt doch wohl die wiki-quelle?
versteh dein problem nicht so ganz.
Sie sind nicht verboten - sind nur nicht Bestandteil der Nationalhymne. Das ist nur die letzte.
Nein sind nicht verboten, ist halt nur zu lang um alle drei Stophen zu singen, hier sind sie:
1.Strophe
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze
brüderlich zusammen hält.
Von der Maas bis an die Memel, von der
Etsch bis an den Belt.
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt.
2.Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten
schönen Klang.
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes
Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang.
3.Strophe
Einigkeit und Recht und Freiheit für
das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben brüderlich mit
Herz und Hand.
Einigkeit und Recht und Freiheit sind
des Glückes Unterpfand.
Blüh' im Glanze dieses Glückes, blühe
deutsches Vaterland
Sie sind natürlich nicht verboten, nur ist das ganze lied einfach zu lang. darum hat man schon immer nur die dritte strophe gesungen.
Geschichtliches über die
griechische Nationalhymne
Dionyssios Solomos schrieb im Mai 1823 auf seiner Geburtsinsel Zakynthos die"Hymne an die Freiheit", welche aus 158 Strophen besteht und zur Nationalhymne der Griechen werden sollte.
Die deutsche Nationalhymne
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält.
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt -
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt!
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang -
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang!
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,
danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand -
Blüh´ im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!
Komponist: Franz Josef Haydn
Text: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Vereinzelt wird in tatsächlich Deutschland behauptet, manchmal sogar von Seiten der Deutschen Polizei, dass das Absingen aller drei Strophen des Deutschlandliedes verboten sei, weil es gegen des § 86a des StGB verstoße.
Das Amtgericht Lüneburg stellte dazu in einem Urteil unter anderem fest: "Das 'Lied der Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB."
Es sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll.
"Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen. Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.
Ist nicht verboten, obwohl die Deutschen wohl die einzige Nation sind, die mehrheitlich glauben, der grösste Teil ihrer Nationalhymne sei verboten
Die Ausrede, die ersten beiden Strophen wären zu lang, ist wohl kaum zu überbieten