Erste eigene wohnung

Alsooo Die Geschichte ist etwas komplizierter. Ich wohne der zeit noch bei meiner mutter. Bekomme die Miete vom Jobcenter. Will jetzt am 1.9. in eine eigene wohnung ziehen. Bekomme ab 1.10. bab weil ich ab 1.9. eine ausbildung anfange . Jetzt meine fragen. Bezahlt mir das Jobcenter die Mietsicherheit welche ich dann auf Raten abbezahlen würde? Würde mir das Jobcenter für den einen Monat die Miete bezahlen da ich ja erst ab 1.10. bab bekomme? Und würde ich eine Erstausstattung bekommen? Über antworten würde ich mich sehr freuen.

Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1522 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Erste eigene Wohnung

Bab bezahlt in der Regel deine Wohnung mit zusätzlichen Sachen, vorraussetzung ist, dass dein Ausbildungsort etwas weiter weg ist wo du halt mitm Auto immer 30min oder mehr fahren würdest. Du zahlst dafür NICHTS zurück!
Letzte Frage keine Ahnung, sorry.

Erste eigene Wohnung mit ca. 1100 netto?

Auf jeden Fall geht das. Selbst wenn du 800€ Warmmiete zahlen würdest, blieben ja auch 300€ für dich. Davon rate ich dir aber ab. Suche dir am besten eine "Hartz4"- Wohnung, also eine die auch vom Jobcenter genemigt würde. Warum? Wenn du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, was ja durchaus möglich ist, könntest du dann dort wohnen bleiben. In meiner Stadt liegt das so um 350€.
Was du noch bedenken müßt, was ist mit deiner Mutter? Kann sie dort alleine wohnen bleiben?
Du könntest versuchen aus der BG deiner Mutter rauszukommen, das geht irgenwie übers Finanzamt. Da könntest du als Untermieter, deiner Mutter anteilig Miete zahlen.
Ich würde es mit einer WG versuchen, bis du ein festes Einkommen erhältst, mit dem du dann ein Auskommen hast
Ausserdem kommt noch andernfalls die GEZ hinzu und diese Summe wird in einer WG ebenfalls aufgeteilt.
Eine WG hat noch weitere Vorteile und im Internet wirst du garantiert Angebote finden - viel Glück und Chiara
PS: Man sagt, dass die Gesamt-Miete niemals 2/3 des Einkommens überschreiten sollte
das Amt wäre dann außen vor, minderjährige Kinder zählen nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht
Es ist möglich, wenn du mit einer Ein-Zimmer-Wohnung anfängst und dir von zu Hause eigene Möbel mitnimmst, deine Mutter und Verwandte um eine kleine Grundausstattung bittest.
Die Miete sollte ca. mit 1/3 des Verdienstes angesetzt werden, darüber hinaus kann es schnell eng werden fürs restliche Leben.
Geh diesen Schritt, du wirst es nicht bereuhen
Eine Rechnung, die ich mir in deinem Fall für ein WG-Zimmer pro Monat vorstellen könnte:
- ca. 300 Euro Anteil für Miete inkl. Wasser-, Strom-, TV-, Telefon- und Internet-Abschlag
- ca. 30 Euro für deinen Handy-Vertrag
- ca. 50 Euro für Versicherungen
- ca. 400 Euro für Essen, Getränke etc.
- ca. 200 Euro zurücklegen um etwas Ansparen zu können
Macht also ingesamt ca. 1.000 Euro
Die restlichen 100 Euro gehen sicherlich auch für Ausgehen, Kosmetik usw. drauf
Meinst du, dass du mit dieser Rechnung hinkommen würdest?
Meiner Meinung nach geht das und bei mir war es auch ungefähr so.
Das Wichtigste ist einfach wirklich, dass man sich ständig in seinen Ausgaben überprüft!
Wünsch dir viel Erfolg
Wenn Du genügsam bist, langt das. Für eine Einzimmerwohnung kann es langen, am besten, wenn Du eine WG eingehst, Dir das geld Teilen kannst. Wenn alles nicht langt, Wohnungszuschuss beantragen.
Wenn du bescheiden bist und dich nicht verkalkulierst, was deine Ausgaben angeht, könnte das klappen. Vielleicht muss es nicht direkt eine ganze eigene Wohnung sein, sondern erst mal ein Zimmer in einer WG!
Und LOHNEN tut sich so ein Arbeitsverhältnis allemal, und wenn es nur für das Zeugnis ist, in dem du dann keine Lehrzeiten hast! Die Erfahrungen, die du in dieser Zeit, in der du arbeitest machst, sind eigentlich unbezahlbar
Vor allem verdienst du - wenn ich dich richtig verstehe - 1100 Euro, in der Zeit zwischen Schule und Ausbildung.
Und wie willst du bitte die Miete bezahlen, wenn du die Ausbildung anfängst.?
und du bist schon mit 4 Jahren in die Schule gegangen?
HG mit der Mutter bilden
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!
Hartz IV: Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft
1.100€ Einkünfte? - in MÜNCHEN z.B. kriegst du mit Sicherheit keine bezahlbare Wohnung.
Sowas dachte ich ja auch, siehe oben. Ich selbst hab sogar mit meiner frau, also im Trennungsjahr, in einer Wohnung gelebt. Sozuagen als WG. Jeder von uns war seine eigene WG.
Doch als "Wunderkind" schon, das mit 4 Jahren in die Schule ging
Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen."
Eltern sind aber verpflichtet ihre Kinder finanziell zu unterstützen, und das bis zum Ende der Erstausbildung. Das Amt zu vera*schen ist GsD nicht ganz so einfach.
in dem Fall müßte der Spitzenverdiener den Leistungsempfänger unterstützen
Kindergeld würde nicht angerechnet
Kinderanteil im Regelsatz der Mutter fällt weg
Nebenkosten fallen anteilig an, alles preiswerter als eigene Wohnung mit 17/18
Hab mal geguckt : hier bekommt man eine 37qm Wohnung für ca. 350 warm.
Zweitens : Ich bin in 2 Wochen 18 und hatte/habe nur 12 Jahre Schule

Erste eigene Wohnung. Bekommt meine Tochter Wohnungserstausstattung?

Nach dieser ersten Antwort, möchte ich hinzufügen, daß meine Tochter ihre Ausbildung in einer anderen Stadt macht.Ebenfalls hinzufügen möchte ich, daß auch ich ein reger Steuerzahler bin.
Beantragen kann sie das, ich hoffe nur daß sie nichts bekommt.
Warum haben so viele Menschen die Vorstellung der Staat oder exakter ausgedrückt, wir Steuerzahler, sollen die Wünsche irgenwelcher Menschen finanzieren? Für die Ausbildung sind erst einmal die Eltern zuständig, somit auch für die Wünsche ihrer Kinder. Wenn man sich etwas nicht leisten kann dann muß man halt darauf verzichten.
Sie kann versuchen, Wohngeld zu beantragen. Ich glaube aber, dass sie das Gehalt der Eltern darlegen muss.
Deine Tochter hat in der Ausbildung auch Anspruch auf Unterhaltszahlungen von den Eltern welche sie auch Gerichtlich Einklagen kann.
Das solltes du Ihr nicht verschweigen.
Da ihr " rege Steuerzahler " mit wohl genug Einkommen habt, kann es bei einer Beantragung von Erstausstattung über die ARGE dazu kommen , das sich diese das Geld bei euch zurückholt.
Nicht böse sein, aber das ist das Ergebnis der
"Sozialen Gerechtigkeit"
Da ihr und sie arbeitet, hat sie keinen Anspruch, würdet ihr alle nichts arbeiten hätte sie einen Anspruch.
Erste eigene Wohnung, was ist zu beachten?
Mein Auszug - Tipps, Hilfe zur ersten eigenen Wohnung
hier findest du gute Tipps
super! Nach so einer Seite habe ich gesucht, aber keine gefunden.
immer wieder gerne
Viel Erfolg bei der Suche und mit dem Umzug.
Alle Zähler ablesen und notieren - dann weitergeben an den/die neuen
Lieferanten
Ich meine "ablesen" in der neuen Wohnung natürlich -
bevor man vom Vormieter den Verbrauch übernimmt
Wenn er aus dem Elternhaus auszieht muß er doch nicht dort die Zähler ablesen?
In der neuen Wohnung, lieber Claus - meine ich
Versicherungen sind erstmal überflüssig. Kein Streß deswegen.
Wohnortwechsel: Auf dem Einwohnermeldeamt.
Erstmal eine Wohnung finden.


wohnung
wie lebt man alleine ohne unterzugehen?

- zulegen hilft sehr aus der Isolation, wenn nicht einen eigenen dann einen aus dem Tierheim als Gassihelfer. Überhaupt -


erste
Eine Affäre, das erste mal.

Wie kann ich mich soweit im Griff haben, das ich mich nicht verliebe, und wenn der A-Partner überhaupt keine Gefühle


jobcenter
Wer kennt sich mit AlG 2 aus?

- den Zeitraum ab 01.03.2016 frühestens am 23.02.2016 beim Jobcenter eingegangen - Dort wird er dann dem jeweiligen Sachbearbeiter -- wenn es keine Beanstandungen gibt den Bescheid am Rechner erstellt - Am 23./24 jeden Monats werden die Überweisungen in -