Ergänzung änderung bestehenden arbeitsvertrages

Wenn ein bestehender Arbeitsvertrag ergänzt, bzw. geändert werden soll, muss dafür eine zweiseitige Willenserklärung erfolgen? d.h. müssen beide Parteien diese Änderung oder Ergänzung unterschreiben?

7 Antworten zur Frage

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Ergänzung bzw. Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrages

Ja natürlich, ein Vertrag ist schließlich eine gegenseitige Willenserklärung, die nicht einfach von einer Partei geändert werden kann.
Ja, ein Vertrag muss immer von beiden Seiten unterschrieben werden!
Etwas anderes wäre es bei einer Änderungskündigung. Die wird auch ohne Unterschrift wirksam, wenn die Änderung nicht akzeptiert wird
wie meinst du das bitte? meinst du vielleicht, wenn der AG eine änderungskündigung schickt, dann tritt die auf jeden fall in kraft, auch wenn der AN dem nicht zustimmt? für weiter infos. , Rockhopper
Ja genau.
Ich schreibe Dir als Chef einen netten Brief mit der Darstellung Deiner neuen Tätigkeit. Oben steht dann als erstes "Änderungskündigung" und am schluss: " Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, tritt automatisch die Kündigung in Kraft" Das geht natürlich nicht so ohne weiteres; ist aber in mittelständischen Betrieben nicht unüblich. Ob das in AG´s auch so möglich ist weiss ich nicht genau.
hmmmmm. hört sich nicht gut an. aber auf jeden fall für deine erklärung , Rockhopper
Ja, beide Parteien müssen der Änderung zustimmen. Schriftform ist nur dann zwingend, wenn der Vertrag das so vorsieht.
astweg
mündlich verträge oder zustimmungen können rechtlich geltend sein. du mußt in deinem allerersten vertrag stehen haben: mündliche nebenerklärungen änderungen bedürfen der schriftform.
erkundige dich bei www.verbracuherschutz.de oder www.verbraucherzentrale.de
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Arbeitsvertrag oder eine Änderung schriftlich abzuschließen! Dies ist aber zum einen in vielen Tarifverträgen vorgeschrieben, zum anderen können schriftliche Arbeitsverträge die Vereinbarung enthalten, Änderungen nur schriftlich vorzunehmen.
Das Nachweisgesetz zwingt den Arbeitgeber aber, wesentliche Regelungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu dokumentieren und dem/der Beschäftigten bekannt zu geben.
Unabhängig von der Schriftform könne Verträge allerdings nur durch beide Parteien gemeinsam geändert werden! Dies kann allerdings auch durch stillschweigendes Dulden erfolgen.


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