Einspruch gegen bauvorhaben einlegen

Hallo, liebe IQs Gegenüber unsere Hauses befindet sich derzeit eine kleine Grünfläche. Nun ist per Post die Kopie eineer Bugenehmigung eingegangen. Ich und die Nachbarschaft sind nciht damit einverstanden, dass die Grünfläche durch einen riesenbau ersetzt wird. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse ohne Borstein. Das Haus wäre also ca. 4 Meter von unserer Hausfront entfernt. Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass ich nicht für Grundstücks und Bauangelegenheiten verscihert bin, zumal das Problem ja auch nicht direkt an unserer Grundstücksgrenze herrscht. Meine Frage ist, welches Recht dieser Fall betrifft, damit ich nochmal mit der Versicherung reden kann. "Grundstücksrecht" ist ja nicht abgedeckt, aber auch nicht betroffen. Ich möchte also die Zusage der Versicherung erringen, dass ich mich mit einem Anwalt zusammen setzen kann, um einspruch gegen die Genehmigung zu erheben. Hoffe Ihr könnt helfen.

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Einspruch gegen Bauvorhaben einlegen

Das das Grundstück kein direkter Anlieger ist, dürfte wohl eher eine vorsorgliche und zusätzliche Ausrede der Versicherung sein, da auf jeden Fall Dein Grundstück beeinträchtigt ist.
Wenn Dein Vertrag allerdings Grundstückssachen ausschließt, hast Du wohl Pech.
Egeal wie - Du solltest D um anwaltlichen Rat bemühen, da für einen Einspruch Fristen zu beachten sind. Eine sog. Erstberatung darf nicht mehr als 190 € netto kosten, Dein Kostenriskio ist also zunächst überschaubar.
Da braucht es einige Abklärungen. Könntet ihr vielleicht die Belästigung durch den Lärm oder den Zusatzverkehr geltend machen? Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg? Viel Glück
Die Sache betrifft deine Versicherung überhaupt nicht und du suchst nur eien Grund weil ihr euch an den freien Blick gewöhnt habt und aus Prinzip dagegen seid.Für die Einhaltung des Baurechts ist die Behörde zuständig.
Natürlich. Eine Gefährdung meiner Gesundung sehe ich nicht.
Allerdings eine Wertmidnerung. Ich wohen nicht im Neubaugebiet und wundere mich, dass auf einmal rings herum Gebäude aus dem Boden schiessen. Ich wohne in der Innenstadt und nun wird eine Grünfläche durch einen Bau ersetzt, der im Übrigen wesentlich höher, als alle anderen Bauten sein soll. Dies stellt eine Wertminderung gegenüber den anderen Häusern dar. Und damit bin ich natürlich erstmal nicht unbedingt einverstanden.
Schön,dass du so ehrlich bist.Aber auch wenn vorher nix war ist das kein Anrecht dass es so bleibt.Hättet ihr vorher die Bebauungspläne der Stadt angesehen hättet ihr gesehen was kommen könnte.Mit der Wertminderung kommst du nirgens durch.ausser bei aussergewöhnlicher Lärmbelästigung usw.
Bei jeder Baugenehmigung ist es üblich, das die Nachbarn ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben bzw. Einwände erheben können.
Ist das nicht erfolgt, kann man Einspruch wegen Verfahrensfehler erheben.
Dann gibt es noch ein Bebauungsplan der Stadt, wo auch unter anderem Höhen von Neubauten vorgegeben werden.


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- sehr energisch davon abgeraten und auch auf die fehlende Versicherung hingewiesen. oh, okay,!Wenn ich per Einschreiben versende, ist die Ware dann gegen Verlust versichert? auf welche art muss versendet werden, -


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