Eigentümer besitzer rechtslage diebstahl

Eigentümer ist der rechtliche Innhaber eines Rechtsgegenstandes. Besitzer ist der tatsächliche Innhaber eines Rechtsgegenstandes. Sollte ein Rechtsgegenstand gestohlen und weiterverkauft werden, wird sollange der Käufer nachweisliche guten Glaubens war rechtlicher Eigentümer. So steht es im BGB . Wie ist der Fall nun wenn der eigendliche Eigentümer den Rechtsgegenstand zurück verlangt? Wie geht das ganze für den Eigentümer I und wie für Eigentümer II aus?

2 Antworten zur Frage

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Eigentümer und Besitzer - Rechtslage bei Diebstahl

der käufer muss diesen zurückgeben und der dieb muss ersatz an den käufer leisten.
wenn es nachgewiesen wird bekommt der eigentliche eigentümer den gegenstand zurück!
und der käufer hat pech gehabt außer es kann dem verkäufer nachgewiesen werden das er es gewusst hat das der gegenstand geklaut wurde
ich meine gelesen zu haben wenn der Käufer Glaubhaft nachweiesen kann das die von Ihm gekaufte Ware nicht als Diebesgut erkennbar war,hat er gute Chancen das eben nix Passiert.
Beispiel :kaufst ein Navi zu einem Moderaten Preiß ,welcher sich mit anderen Angeboten Deckt der Verkäufer hat nur das eine Navi,schon aus dieser Konstellation ist Ersichtlich das es Diebesgut ist ,Glückgehabt


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


jura
Automatische Vertragsverlängerung eines 24-monatigen Fittnessvertrages um 24 Monate rechtens?

- Monaten ist es aber durchaus fragwürdig, ob das auch noch rechtens wäre.


diebstahl
Was findet ihr schlimmer: klauen oder schlagen?

- schalte die Polizei ein. Gewalt kann aus Reflex passieren, Diebstahl zeugt von schlechtem Charakter, fehlenden Manieren und -