Eigentümer besitzer rechtslage diebstahl
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Eigentümer und Besitzer - Rechtslage bei Diebstahl
der käufer muss diesen zurückgeben und der dieb muss ersatz an den käufer leisten.
wenn es nachgewiesen wird bekommt der eigentliche eigentümer den gegenstand zurück!
und der käufer hat pech gehabt außer es kann dem verkäufer nachgewiesen werden das er es gewusst hat das der gegenstand geklaut wurde
ich meine gelesen zu haben wenn der Käufer Glaubhaft nachweiesen kann das die von Ihm gekaufte Ware nicht als Diebesgut erkennbar war,hat er gute Chancen das eben nix Passiert.
Beispiel :kaufst ein Navi zu einem Moderaten Preiß ,welcher sich mit anderen Angeboten Deckt der Verkäufer hat nur das eine Navi,schon aus dieser Konstellation ist Ersichtlich das es Diebesgut ist ,Glückgehabt