Eigene wohnung unter 25 harz4

Hallo Ich hatte bis vor 1Woche noch Arbeit und habe daraus bedingt nicht bei meiner Mutter gelebt. Nun habe ich am 16.7 das Arbeitsverhältniss gekündigt und wurde promt zu Hause rausgeworfen, meine Frage nun bekomme ich vom Amt eine Wohnung bezahlt oder muss ich weiterhin bei Freunden & Bekannten unterkommen? Ich bin 20Jahre alt.

7 Antworten zur Frage

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Eigene Wohnung unter 25 + Harz4

nachdem du selbst gekündigt hast, bekommst erstmal drei monate lang garnix.
dann wird dir die arge zumuten, zuhause wohnen zu bleiben und du, bzw. deine mutter werden guten gründe brauchen, warum das bei dir nicht gelten sollte.
Wenn du Hartz4 betragt hast, bekommst du die Wohnung bezahlt und weitere für das Lenben ca. 300 €.
das mit der wohnung ist für personen unter 25 nur schwer zu erreichen.
du hattest Arbeit und bekommst normalerweise nun Arbeitslosengeld.
Davon kannst du dir vielleicht eine kleine Wohnung leisten.
Beantrage Wohngeld und lass dich auf dem Amt beraten.
lese gerade, dass du selbst gekündigt hast.
Nun ja.drei Monate Sperre.
Du hattest Arbeit und hast NICHT bei deiner Mutter gelebt.
Du hast gekündigt und wurdest zuhause rausgeworfen. Wo hast du denn gelebt? Bei deinem Vater?
Dieses WO spielt nämlich eine entscheidende Rolle. Hattest du einen eigenen Hausshalt, musst du nicht zu deinen Eltern zurück. Allerdings: Wenn du einen eigenen Haushalt hattest, kannst du aus diesem nicht geworfen worden sein.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25768/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Unter-25.html
Die nächsten 3 Monate zahlt dir wohl kein Amt irgendwas, da du ja selbst gekündigt hast. Und das muss man sich schon leisten können.
Na, kein Wunder, dass sie dich 'rausgeworfen haben
Melde dich umgehend arbeitslos, den Rest erfährst du vor Ort.
Ich glaube, du darfst nur aus schwerwiegenden Gründen von zu Hause ausziehen, wenn du unter 25 Jahre alt bist.
Aber lass dich doch am besten einmal von der Arbeitsloseninitiative in deiner Stadt oder von den Sozialberatungen der Diakonie, AWO oder Caritas beraten.


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- von Vorteil gewesen. Verjährung laut dieser Quelle 20 Jahre http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d_verjaehrung. -- genauso war. Versuch auch was gegen die Eltern, denn mit unter 16 darf sie nur bis 22 Uhr raus! Soll heissen, die Eltern -