Ehefrau rechtlich gesehen mann aus wohnung schmeißen haus gehört

Also wenn der Mann in einer Bar mit seinen Freunden war, die Frau glaubt, dass er fremdgeht, seine Kleider in eine Tasche packt, ihm die Tasche entgegenwirft wenn er nach Hause kommt und "Raus!" schreit, darf der Mann in der Wohnung bleiben, da er keine Gefahr darstellt, oder?

11 Antworten zur Frage

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Darf eine Ehefrau rechtlich gesehen eigentlich ihren Mann aus der Wohnung schmeißen, wenn das Haus dem Mann gehört?

Jetzt eine Ergänzung: Die Frau hat eingesehen, dass es nichts nützt ihn rauszuwerfen und lässt es sein. Der Mann will sich in sein Doppelbett schlafen legen. Es gehört ihm. Darf er sich in sein Bett schlafen legen oder muss er auf Wunsch der Frau auf die Couch ausweichen?
wenn es zu dem Schutz der kinder ist, weil der Vater alkoholisiert ist, einen wutausbruch hat und gefahr für alle besteht und die Ehefrau niergendwo anders hin kann - auf jeden fall.
Die frau würde so oder so Recht bekommen aufgrund ihrer Kinder
Wenn ihm das Haus gehört und keine Kinder da sind,
hat sie vielleicht auch Eigentumsrechte erworben,ihren Arbeitslohn für Instantsetzung und Instanthaltung hergegeben.Nennt sich Gegenfinanzierung.Also beiden gehört es dann zu unterschiedlichen Anteilen,der geklärt werden muß.
Zum Beispiel:Ich kaufe dir ein Auto,das nur du fährst,du bezahlst auch sämtliche Versicherungen und Steuern.Wäre dann nicht meins,weil du gegenfinanzierst.Und nach ein paar Jahren ist der Wiederverkaufswert unter deiner bisherigen gesamten Finanzierung.
Er darf schlafen wo immer er will,soll sie doch zusehen,wo sie bleibt.
Sie hat auch die freie Wahl auf das Sofa zu gehen.
Niemand kann den anderen aus einer gemeinsam bewohnten Wohnung werfen.Wenn ein Teil der Familie für den Anderen gefährlich werden sollte,kann das nur ein Richter oder wenn Gefahr in Verzug ist,die Polizei das Zugangsrecht einschränken,vor allem in einer Ehe.Ganauso,wie man auch nicht von einem anderen Vermieter einfach aus der Wohnung geworfen werden kann
Natürlich kann er sein Zutrittsrecht auch mit der Polzei durchsetzen,auch wenn er sogar fremdgegangen ist.Dabei wird sich "Mann" aber reichlich komisch vorkommen,aber er hat ja trotzdem sein Wohnrecht dort
Na wenn sie sich einig über den Zutritt geworden sind,schaffen die das auch
Wenn sie das in der Ehe gekauft haben gehört es Beiden.
Ich hab aber gefragt was passiert wenn das Bett dem Mann gehört. Außerdem habe ich nicht gefragt wem es gehört sondern ob der Mann in dem Fall auf das Bett ausweichen muss oder nicht.
Wenn das Haus eigentums des Mannes ist nicht. Kommt halt auch mit darauf was im ehe vertrag steht
hy wenn er gewalttätig wird ganz klar.vg frowolf
Klar darf sie das, wenn z.B. der Mann gewalttätig oder alkoholiker ist, und es auch um Kinder geht.
Ansonsten darf man das nicht.