Ec karte geklaut verwendet was tun

Es gibt ja einige Märkte bei denen man blos unterschreiben muss und man so eine geklaute EC-Karte nutzen könnte. Mir ist das noch nicht passiert aber ich kann ja nicht 24/7 auf meine Karte aufpassen. Was ist wenn so eine Abbuchung passiert ist? Kann ich die dann stornieren innerhalb von einer gewissen Zeitfrist?

6 Antworten zur Frage

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EC-Karte geklaut und verwendet, was tun?

Karte sperren geht natürlich auch aber das kann man nicht immer machen oder es könnte zu spät sein.
Du MUSST 24/7 auf deine Karte aufpassen! Wenn du das nicht kannst, gib sie zurück. Es können natürlich nicht die Händler die Verantwortung dafür übernehmen, dass du auf deine Karte aufpasst und auf den Kosten sitzenbleiben, wenn Missbrauch betrieben wird.
Wenn deine Karte wirklich mal abhanden kommt, musst du sie umgehend sperren lassen - keine Minute warten
Die Bank erstattet alle entstandenen Schäden, SOBALD du die Karte gesperrt hast. Alles was vorher passiert geht zu deinem Lasten
Man sollte sich immer die Karten-Nummern, also nicht die PIN, irgendwo aufschreiben.
Zur Sperrung muss man eine Hotline anrufen. Das schützt aber erst ab dem Zeitpunkt der Sperrung und dann auch nur vor Abhebungen bei einer Bank oder ähnlichem. Damit niemand in einem Kaufhaus, Supermarkt oder ähnlichem damit einkaufen kann, muss man zur Polizei und dort den Verlust bzw. Diebstahl der Karten melden. Und dazu braucht man die Kartennummern.
Meistens wird an den Kassen die Unterschrift nicht kontrolliert. Zumindest in diesem Fall ist die Sache dann recht eindeutig: Das Personal hat nicht kontrolliert und somit musst du als Karteneigentümer nicht für den Schaden aufkommen. Wenn der "Dieb" aber deine Unterschrift gut gefälscht hat, hast du "schlechte Karten".
Bitte die Bank um einen Storno, eine Rückbuchung! Es gibt eine Widerspruchsfrist.
Bei meiner Bank heißt das beim Rechnungsabschluss so:
"Bitte prüfen sie die Buchungen und Berechnungen in diesem Kontoauszug.
Einwendungen gegen diesen Kontoauszug richten Sie bitte unverzüglich an unsere Revisionsabteilung.
Rechnungsabschlüs se gelten als genehmigt, sofern sie innerhalb sechs Wochen nach Zugang keine Einwände erheben."
Das steht in dem langen Text des Kontoauszugs zum Quartalsende.