E herd kaufe nicht geht umtauschen händler mich lassen
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Wenn ich heute einen E-Herd kaufe, er nicht geht und ich ihn noch heute umtauschen will muss der Händler mich dann umtauschen lassen?
Umtausch greift nur bei den richtigen AGB's. Aber wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, kannst du immer Wandlung des Kaufvertrages verlangen. §9 in Verbindúng mit § 10 AGBG. Wenn du allerdings den selbst kaputt gemacht hast- denn haste n Eigenschaden.