Dürfen rettungshubschrauber ohne zustimmung privatgrundstücke landen

Und wie sieht es mit der Haftung bei Schäden aus? Selbst wenn die Hubschrauber auf der öffentlichen Straße landen, können Privathäuser beschädigt werden.

13 Antworten zur Frage

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Dürfen Rettungshubschrauber ohne Zustimmung auf Privatgrundstücke landen?

Wenn dadurch Leben gerettet werden kann, denke ich schon das sie überall landen dürfen
Hier findest du Infos dazu.
Dürfen Hubschrauber und Rettungshubschrauber überall landen?
Dürfen Hubschrauber und Rettungshubschrauber überall landen? | refrago
Paragraf 25 des Luftverkehrsgesetzes sagt aus, dass der Rettungshubschrauber bei Gefahr für Leib und Leben grundsätzlich überall landen darf – theoretisch auch in jedem Schrebergarten. „Allerdings ist das ein Ausnahmeparagraf“, sagt Jochen Beelitz, Regionalleiter Flugbetrieb beim ADAC.
EU-Verordnung: Weitere Wege für Rettungshubschrauber - Baden-Württemberg - Zeitungsverlag Waiblingen
Selbstverständlich dürfen Rettungshubschrauber auch auf Privatgrundstücken landen, wenn sie im Einsatz sind.
Notfalls lässt sich diese Berechtigung aus dem Nothilfeparagraphen des StGB ableiten, wodurch auch eine eventuelle Sachbeschädigung strafrechtlich nicht geahndet werden könnte.
Anders sieht die zivilrechtliche Komponente aus. Der Geschädigte hat grundsätzlich mal einen Anspruch auf Regulierung des Schadens. Diesbezüglich muss er sich eben an die Krankenkasse wenden, die ja auch den Einsatz des Heli abrechnet.
Ergänzend muss ich noch folgendes hinzufügen: in unserem Ort landen ja auch immer wieder Rettungshubschrauber. Es gab auch schon die ersten Anwohner, die sich beschwerten, weil kleine Gegenstände umherflog und dadurch z.B. zum Trocknen aufgehängte Wäsche leicht verschmutzt wurde.
Ich verstehe zwar nicht, wo das Problem ist , aber ich wünsche diesen Dauernörglern, dass sie auch einmal einen Rettungshubschrauber benötigen und dieser dann den Einsatz verweigert, weil sonst ja wieder etwas "beschädigt" werden könnte.
Ernsthafte Schäden, die vom jeweils "Geschädigten" nicht übernommen bzw. selbst reguliert werden können, kann ich mir kaum vorstellen - außer der Pilot begeht einen schweren Flugfehler und der Hubschrauber würde abstürzen und somit einen hohen Sachschaden verursachen.
So etwas wünscht man seinem schlimmsten Feind nicht.
Selbst wenn kein anderer Paragraph mehr greift, greift in so einem Fall immer noch §34 StGB "Rechtfertigender Notstand" insofern der Pilot sein Handeln rechtfertigen kann. Und das wird er tun, indem er den Garten als den in dieser Situation sichersten Landeplatz gesehen hat.
Falls Dir aus solch einer Aktion ein Schaden entstanden ist, meldest du Dich am besten bei der Gemeinde. Die werden für Dich herausfinden an wen Du dich melden musst. Der Schaden wird dann entweder über die Haftpflichtversicherung des Betreibers des Hubschraubers beglichen, oder durch die Haftpflichtversicherung.
Landet der Hubschrauber auf einer öffentlichen Strasse, wird im Normalfall die Feuerwehr oder die Polizei zur Absicherung hinzugezogen. Zur Absicherung gehört auch, dass lose Teile, die umherfliegen und jemanden verletzen könnten weitestgehend gesichert werden. Das ist nicht immer zu 100% möglich, das meist die Zeit nicht ausreicht. Aber auch hier zahlt im Schadensfall eine Versicherung.
Noch interessanter für Grundstückseigentümer ist hier übrigens noch
§904 BGB:
"Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen."
Übersetzt:
Der Eigentümer von irgendwas darf die Benutzung nicht verweigern, wenn dadurch größerer Schaden verhindert werden kann, als entsteht.
Gehörst Du etwa ein Kumpel von Horst-Werner Nilges?
Eine Meldung und ihre Geschichte: Falsch gelandet - SPIEGEL ONLINE
Ich finde allein die Frage schon so berechnend! Wenn es um Gefahr für Leib und Leben eines Mitmenschen geht, dann sollten solche Überlegungen einfach hintenan stehen
Genauso krank wie den Notarzt wegen Raserei anzuzeigen.
Soll der Hubschrauberpilot erst beim Grundbuchamt vorbei, und gucken, wem da Grundstück gehört? Und dann recherchieren, ob der zu Haus ist oder auf der Arbeit und wo der Arbeitet?
Vogel
Richtig! kommt aber in letzter Zeit immer öfter vor. Vor kurzem auch wieder ein Maschinist der Feuerwehr, der mit komplettem Sondersignal entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße gefahren ist.