Dürfen lehrer unbenutzten benutzten arbeitshefte schüler behalten

Also meine Französischlehrerin hat Anfang der 7.Klasse unsere Arbeitshefte eingesammelt. Wenn wir dann eine Arbeit geschrieben haben, ausgeteilt. Nach dem wir die Arbeit geschrieben haben und die Lehrerin sie korigiert hatte, gab sie uns die Hefte zum Unterschreiben mit und sammelte sie in der nächsten Stunde wieder ein. Das machen eigentlich alle Lehrer so. Bei der letzten Arbeit im 7.Schuljahr, gab sie uns Zettel statt den Heften, die wir danna uch nie wieder sahen. In der 8.Klasse dann sammelte sie wieder am Anfang des Schuljahres die NEUEN Hefte ein, sagte dann aber vor der ersten Arbeit, dass wir immer ein großes Blatt aus einem Heft, das wir zu Hause haben rausreißen sollen und sie zur Arbeit mitbringen sollen um darauf die Arbeit zu schreiben. Diese Zettel heftet sie scheinbar nach dem sie von unseren Eltern unterschrieben wurden irgendwo ab. Jetzt hat sie aber noch unsere Hefte aus dem 7. Schuljahr und die neuen aus der 8.Klasse. Ich habe gehört, dass sie schon mal einer Klasse ihre Hefte nicht wieder gab. Wir trauen uns nicht sie danach zu fragen, weil sie dann immer sauer wird und danach auch öfters mal ihr Noten richtet. Jetzt gehe ich aber warscheinlich nach der 8.Klasse auf eine andere Schule und wollte meine Arbeitshefte gerne wieder haben. Habe ich ein Recht dazu sie wiederzubekommen? Das sind doch wegen der Unterschriften meiner Eltern Dokumente.

11 Antworten zur Frage

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Dürfen Lehrer die unbenutzten oder benutzten Arbeitshefte der Schüler behalten?

Ja, du hast das Recht! Reiß dich zusammen und spreche sie ruhig und klar an - was soll sie dir schon tun? Außerdem hast du eh nichtsmehr zu verlieren, da du ja von dieser Schule abgehen wirst.
Falls sie sich weigern sollte - dann sehe ich die Möglichkeit zum Rektor zu gehen.
Man könnte ihr ruhig mit dem Rektor drohen, wenn sie sich wirklich dumm anstellen sollte.
Manche brauchen einfach einen "Kick", damit sie zur Besinnung kommen, glaub mir.
Nach meinem Rechtsempfinden und nach meiner Rechtskenntnis dürfen die Lehrer das nicht. Lehrer nehmen sich manchmal ein wenig zu viel Freiheiten heraus, ist meine Meinung.
Ja, natürlich hast du das Recht. Aber wozu gibt es denn einen Klassensprecher? Der hat die Aufgaben sich im Interesse dieser Klasse sich darum zu kümmern. So kann eure Lehrerin auch nicht jedem einzelnen die Noten schlechter machen. Dem Klassensprecher natürlich auch nicht.
So lang du die gekauft haben sind die deins, oder?
An der Grundschule in Niedersachsen, und ich vermute auch an den anderen Schulformen, müssen! die Klassenarbeiten 2 Jahre im Archiv aufgehoben werden. Erst danach dürfen sie wieder rausgegeben werden, was meistens nach der 4. oder 5. Klasse und nach dem Schulwechsel keiner mehr will. Da es sich also pro Schuljahrgang schon einmal um mehr als 800 Hefte handeln kann, wird keiner dort freiwillig ein Heft suchen. Bei uns werden die dann immer nach gut 2 Jahren vernichtet.
Also, die Hefte, in denen Arbeite drinstehen, muss die Schule behalten, aber die ganz leeren Hefte könnte sie Euch eigentlich auch wiedergeben, denn da sind ja keine Dokumente drin
Also, in Sachsen-Anhalt und Berlin können die Hefte seit einigen Jahren den Eltern zur Aufbewahrung gegeben werden, über andere Bundesländer hab ich jetzt nichts gefunden, könnte man aber wahrscheinlich auch noch irgendwo gucken, wenn man das Bundesland wüßte.
Sicherheit bei Aufbewahrungsfristen für schulische Unterlagen
Sie kennen das Dilemma: Einerseits wollen und müssen Sie sich absichern gegen zukünftige Schüleranfragen, andererseits beanspruchen die wachsenden Berge an Schülerunterlagen zu viel Raum. Was schreibt eigentlich der Gesetzgeber an Aufbewahrungsfristen für Schülerlisten, Klassenarbeiten und Kursbüchern vor?
Schülerakten zwischen Datenschutz und Nachweispflicht
Eins vorweg: Eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Aufbewahrung von Schülerakten gibt es nicht. Einerseits verlangt der Datenschutz grundsätzlich, dass personenbezogene Daten so schnell wie möglich wieder gelöscht werden. Andererseits sollen Dokumente erhalten bleiben, die ein "schutzwürdiges Interesse" der Betroffenen unterstützen könnten. Ehemalige Schüler müssen vielleicht später für die Rentenversicherung nachweisen, dass sie die Schule besucht haben. Die Schule muss deshalb die Unterlagen über den Schulbesuch eines Schülers 30 Jahre lang aufbewahren. Spätestens 50 Jahre, nachdem der Schüler die Schule verlassen hat, müssen Schülerlisten gelöscht werden.
Rechtsvorschrift: Personenbezogene Daten dürfen so lange aufbewahrt werden, als sie zur Aufgabenerfüllung der Behörden notwendig sind.
Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen
Protokolle von mündlichen Prüfungen und Prüfungsarbeiten können 3 Jahre nach der Prüfungsbewertung vernichtet werden, so lautet beispielsweise die Regelung in § 23 des Landesschulgesetzes Baden-Württemberg.
Zeugnis-Einspruchsfristen bestimmen die Aufbewahrung
Für den Fall, dass ein ehemaliger Schüler eine Zweitschrift seines Abgangszeugnisses oder einen Nachweis über den Schulabschluss benötigt, müssen Sie in der Schule alle erforderlichen Dokumente ebenso mindestens 30 und höchstens 50 Jahre archivieren. Gewöhnliche Klassenarbeiten und Klausuren, die Grundlagen für Zeugnisse sind, müssen Sie mindestens 2 Jahre aufbewahren, da die Schüler 1 Jahr nach Zeugnisausgabe noch Widerspruch einlegen können. Dieselbe Aufbewahrungsfrist gilt für die schriftlichen Schülerbeobachtungen, die jeder Lehrer für seine Schüler führen muss.
Wenn Schüler keinen Einspruch mehr erheben können, ist auch die Aufbewahrung der Klassenarbeiten nicht sinnvoll. Rechtsexperten empfehlen daher, die Unterlagen 2 Jahre nach Zeugnisausgabe zu vernichten. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie die Unterlagen aufbewahren und nicht der Schüler.
Rechtsvorschrift: Klassenarbeiten sind so lange aufzubewahren, wie die daraus resultierenden Zeugnisse angefochten werden können. Da Zeugnisse keine Rechtsmittelbelehrung enthalten, beträgt die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs 1 Jahr. Ist jemand ohne Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten, kann er sogar darüber hinaus Widerspruch einlegen.
Das stammt aus
schulleiter.de | Schulorganisation und Schulentwicklung
Wie die Schule muss die behalten? Die Lehrer haben die noch nie behalten uns wurde immer gesagt, wir bekommen die wieder damit wir da ma nachschauen können, falls wir das später noch mal brauchen. Und wenn die alle Hefte einsammeln würden, hätten die ja über 2000 Hefte! Das ist doch Quatsch
Bei uns war das Pflicht, weil es Dokumente sind.
Später wurden die Arbeiten auf Arbeitsblätter geschrieben, die dann in Ordner kamen.
Kann aber sein, dass sie inzwischen davon absehen und das Zeug rausgeben.
Aber bei uns wurde alles einbehalten, auch die Facharbeit und die Abiturarbeiten, wenn man sie haben wollte, musste man sie sich kopieren.
Auch ich kenne das von den Schulen meiner Kinder. Die Arbeiten bleiben im Archiv der Schule, die Eltern wurden darüber zu den Elternabenden unterrichtet.
Erst nach dem Schulabschluss ist es möglich, die Arbeiten usw. zurückzufordern, bis dahin können die Eltern anscheinend die Vergabe einer Note im Nachhinein anfechten, was sich auf Vornoten oder auch Prüfungsnoten auswirken könnte. Auch andere Anschuldigungen gegen Lherer, dass der Stoff nicht richtig behandelt worden wäre usw. kann man mit alten Arbeiten der Kinder wiederlegen. Auerdem will man damit vermeiden, dass die Klassenarbeiten an jüngere weiter gegeben werden, wo die Lehrer doch über Jahre hinweg die gleichen Fragen in Klassenarbeiten stellen


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