Duales system kennt sich rechtlich aus

Wir haben bisher immer spezielle Säcke bekommen und die Recycling Verpackungen brav getrennt nach Metall und Plastik und es ist auch immer abgeholt worden. Nun werden diese Säcke seit einiger Zeit nicht mehr geliefert, sondern man muss sie beantragen und bekommt dann einen Berechtigungsschein. Nur mit dem Berechtigungsschein kann man Säcke abholen. Verpackungen in anderen Säcken werden nicht zurückgenommen. Verpackungen in der Restmülltonne werden sowieso als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ich dachte immer, wenn man etwas kauft, auf dessen Verpackung das DSD-Zeichen ist, dann bezahlt man damit den Entsorger und erwirbt das Recht, dass die Verpackung zurückgenommen wird. Hat der Entsorger das Recht, solchen Zwang auszuüben?

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Duales System: Wer kennt sich damit rechtlich aus?

Gemäß Verpackungsverordnung gilt: "Ein System hat flächendeckend im Einzugsgebiet des verpflichteten Vertreibers unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten
Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten und die in Anhang I genannten Anforderungen zu erfüllen."
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verpackv_lesef.pdf
Letztendlich bezahlen natürlich wir Kunden über den Preis die Entsorgung, tatsächlich müssen aber die Hersteller und Vertreiber die Entsorgung bezahlen.
Ich denke, wenn der Entsorger diesen hier beschriebenen Weg geht, verstößt er nicht gegen ein Gesetz. Kundenfreundlich ist es aber sicher nicht. Verstehe auch nicht, warum er solchen Aufwand betreibt.
Bayern, Regensburg, Meindl Entsorgung.
Angeblich sind die Säcke zu allen möglichen Zwecken mißbraucht worden.
Ich kann ja irgendwie den Entsorger verstehen, das er Zweckentfremdung vermeiden will. Aber das hier beschriebene Coupon-Verfahren, um an zusätzlich benötigte Säcke zu kommen, finde ich trotzdem übertrieben. Aber dagegen wehren wird man sich kaum können. M. E. verstößt die Firma gegen keine Gesetze oder Verordnungen.
http://www.entsorgungsdaten.de/module.php5?datei=infoblatt_coupon-system_6-2010.pdf&fid=2&mod=files
In der Zusatzerklärung zur Frage steht, dass Säcke nur noch gegen Coupon verteilt werden? Das steht aber auf der Seite nicht so:
"Im Frühjahr 2011 werden an alle Regensburger Privathaushalte je eine Rolle gelbe und grüne Wertstoffsäcke verteilt."
http://www.entsorgungsdaten.de/module.php5?am=16&fid=7&ident=14&mod=vorlagen
Hey, das habe ich gar nicht gesehen. für deine klasse Antwort! Die Rolle ist dann vielleicht früher da als der Coupon. Bis dahin kommt es halt in normale Mülltüten.
Das ist nicht Grundsatz beim Dualen System. Die Details der Entsorgung regeln die Kommunen bzw. Landkreise.
Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Kämmerer herausfindet, es werden mehr gelbe Säcke geholt als gefüllt - die Differenz nehmen die Haushalte für Altkleidersammlungen oder zum Einmotten.
Oder die Bevölkerung hat nicht sorgfältig genug getrennt und auch sonstigen Müll in die Säcke gestopft.
Dann kommen die Sparkommissare auf die Idee, jedem Haushalt entsprechend Personenzahl und statistischen Werten per Antrag zuzuweisen.
In meinem Landkreis ist noch kein Pfennigfuchser aufgewacht. Bei uns ist auch z.B. Sperrgut-Husratabfuhr in der allgemeinen Gebühr enthalten, im Nachbarkreis muss man extra bezahlen.
Kein bundes- oder landeseinhaitliches System.
Ist doch alles ok. Du kannst wahrscheinlich weitere Säcke beantragen wenn du z.B. deinen Vorrat aufgebraucht hast oder er zerstört bzw. verlorenging. Es soll halt nur gespart werden, damit nicht mehr Säcke ausgeliefert weren als gebraucht. Dieser Berechtigungsschein ist nur eine Pharse. Du wirst im Endeffekt auch ohne diesen Schein ein paar weitere gelbe Säcke bekommen. In fremden Säcken wird es deshalb nicht mitgenommen, weil die Müllabfuhrleute ja nicht wissen können dass es für das DSD gedacht ist --- und wenn doch, dann sind es halt Amtshörige, die Streng Dienst nach Vorschrift machen.
Du bezahlst bei den Säcken für die Abholung, die ist beim Kauf noch nicht mit drin.


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