Doktorarbeiten immer zwingend verlag buch veröffentlicht werden man vermeiden

Könnte mir das vielleicht jemand erläutern?

7 Antworten zur Frage

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Müssen Doktorarbeiten eigentlich immer zwingend bei einem Verlag als Buch oder so veröffentlicht werden oder kann man das auch vermeiden?

Ja, sie müssen veröffentlich werden, die geforderte Mindestauflage liegt bei 500 Exemplaren.
Doktorarbeiten haben j aden Sinn und Zweck das Andere davon profotieren indem sie gelesen wird. Inhalte dürfen natürlich unter Einhaltung des Urheberrechts für andere Arbeiten verwendet werden.
Eine Dissertation muss erscheinen, ansonsten erfolgt keine verleihung des Grades.
Inhalte dürfen natürlich unter Einhaltung des Urheberrechts für andere Arbeiten verwendet werden. "
Was genau meinst Du damit?
"Eine Dissertation muss erscheinen, ansonsten erfolgt keine verleihung des Grades."
Ich habe mich nämlich schon seit diese Guttenberg-Diskussion losgetreten wurde gefragt, warum hat er bloß seine Arbeit veröffentlich, wenn er genau wusste, dass er bei anderen abgekupfert hat. Ok jetzt weiß ich es dank Dir besser
Solche "Mindestauflagen" sind nicht mehr Usus heutzutage. Meist reichen zehn Exemplare ausgedruckt und eine Veröffentlichung über die Deutsche Bibliothek.
Pflichtexemplare von Dissertationen sind üblicherweise aufgrund von Vorschriften der den Doktorgrad verleihenden Universität an diese abzuliefern und werden an verschiedene Universitätsbibliotheken verteilt, um die Dissertation der Wissenschaft zugänglich zu machen. Abgesehen von der Pflichtexemplarregelung der Deutschen Nationalbibliothek sind Dissertationen, soweit sie nicht im regulären Verlagsbuchhandel erscheinen, daher von der gesetzlichen Pflichtablieferung ausgenommen.
Pflichtexemplar – Wikipedia
Das steht in der Promotionsordnung der einzelnen Universitäten.
Sie kann gedruckt werden, kann aber auch als.pdf-Datei im Internet veröffentlicht werden.
Aus der Promotionsordnung der Kirchlichen Hochschule Wuppertal:
§ 15
1. Nach bestandener Prüfung hat der Bewerber/die Bewerberin seine/ihre Dissertation
der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Bewerber/
die Bewerberin hat, abgesehen von dem für die Prüfungsakten erforderlichen
Exemplar, innerhalb eines Jahres dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
unentgeltlich abzuliefern:
60 Exemplare in Kopienform oder Mikrofiches oder
5 Belegexemplare bei Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder
5 Exemplare beim Druck durch einen gewerblichen Verlag mit einer
Auflage von mind. 150 Stück.
Und hier ein Auszug aus der Promotionsordnung der Ev. Theologischen Fakultät der Universität Tübingen:
§ 12 Druck und Ablieferung der Dissertation
Ist die mündliche Prüfung bestanden, so ist die in Maschinenschrift eingereichte Dissertation in der vom Prornotionsausschuß genehmigten Fassung zu veröffentlichen.
Der Promotionsausschuß kann nachträglich Änderungen gestatten, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Arbeit nicht verändert und die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Fragestellungen, der verwendeten Methoden und der Ergebnisse nicht eingeschränkt wird.
Die Veröffentlichung kann geschehen durch
a Publikation bei einem gewerblichen Verlag, sofern eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird; dabei sind drei Exemplare an die Universitätsbibliothek abzuliefern, oder
c) Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift; dabei sind drei Exemplare an die Universitätsbibliothek abzuliefern.
Auf der Rückseite des Titelblatts sind die Genehmigung der Fakultät unter namentlicher Bezeichnung der Gutachter und der Tag der mündlichen Prüfung anzugeben. Am Schluß ist der Lebenslauf des Verfassers einzufügen. Vor der Drucklegung sind Titelblatt und Lebenslauf dem Dekan zur Genehmigung einzureichen. Der Promotionsausschuß kann von diesen Erfordernissen befreien, wenn die Dissertation bei einem gewerblichen Verlag oder in einer Zeitschrift veröffentlicht wird.
durch "Selbstdruck", d. h. der Promovend stellt die nötigen Pflichtexemplare für seine Bibliothek im Copyshop her; in der Regel 40 - 150 Papierexemplare
jede doktorarbeit muss öffentlich gemacht weden,schon alleine um eine gewisse auflage zu erreichen


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