Discounter lehnt gewährleistung ab

Hallo Forum, meine Freundin hatte sich vor ca 8 Wochen ein Handy bei PENNY gekauft das dort im Angebot war. Nun ist es defekt und wir wollten das Heute bei Penny reklamieren. Penny lehnt allerdings die Gewährleistung ab mit der Begründung sie seien NUR bis 2 Wochen nach Kauf zuständig ansonsten müßten wir uns an den Hersteller wenden. Dort sollen wir das Handy---auf unsere Kosten---einsenden. Das ist für mich nicht ganz einzusehen und für mich ist der Verkäufer zuständig das ggf einzusenden. Der Leiter des Penny Marktes lehnt aber die Annahme strickt ab. Darf er das? Hat jemand mal einen Link dazu

5 Antworten zur Frage

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Discounter lehnt Gewährleistung ab

TOPZONE,
das hilft mir gar nichts und beantwortet auch nicht meine Frage.
*Barbarella02, Dir.
Du schreibst "" Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."".
Also muss der Penny Markt das nach meinem Verständnis annehmen und sich um weiteres kümmern, oder?
der Händler ist im Gewährleistungsfall der richtige ANsprechpartner:
§ 439
Nacherfüllung
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
§ 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org
ja. Als Händler ist er eigentlich verpflichtet, deine Reklamation anzunehmen. Diese zwei Wochen nach Kauf gelten eigentlich nur beim Fall "Nichtgefallen" und das eigentlich auch nur bei Fernabnahme , hat also überhaupt nichts mit der Reklamation zu tun. Ich würde euch trotzdem raten, mal den Hersteller zu kontaktieren und den Fall zu schildern. Vielleicht können die euch schneller und einfacher helfen, z.b. Retoureschein zusenden o.ä.
Wende Dich an diese Adresse:
http://www.penny.de/index.php?id=impressum
Das hilft sehr wohl.
Sende eine Beschwerde an den Hauptsitz bzw. ruf' dort an.
Oft wird der Kunde seitens eines Marktes ignoriert.
Die Mitarbeiter hätten dann ja noch mehr Arbeit.
So ähnlich ist es mir bereits oft ergangen.
Eine Mail zum Hauptsitz: Gerät wurde anstandslos getauscht und obendrein kam noch ein Präsentkorb zur Wiedergutmachung.