Deutschland urteile nürnberger prozesse anerkannt

Der Nürnberger Prozess, der 1945/46 gegen die Hauptverbrecher des Naziregimes stattfand, ist bis heute Ausgangs- und Bezugspunkt für alle Anstrengungen, Verbrechen gegen die Menschheit international abzuurteilen. Seine rechtlichen Grundsätze, die 1950 dann von der UN-Völkerrechtskommission als „Nürnberger Prinzipien" ausformuliert. wurden, haben bis heute Gültigkeit. Im Nürnberger Menschenrechtszentrum war die Auseinandersetzung mit dem Nürnberger Prozess daher von Anfang an ein Eckpunkt unserer Beschäftigung mit dem weltweiten Eintreten für die gerichtliche Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschheit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen. Der Nürnberger Prozess kann relativ gut studiert werden, legten doch die gleichen Militärbehörden, die den Prozess durchführten, schon 1947 eine umfassende Dokumentation der Verhandlungen und des Beweismaterials in 42 Bänden vor, die in den achtziger Jahren sogar im Taschenbuchformat nachgedruckt wurde. Im Archiv des Nürnberger Menschenrechtszentrums füllen sie mehr als ein Buchregal. http://www.bz.nuernberg.de/bzshop/publikationen/nproz/nproz.html Startseite NGN Grid | Netz gegen Nazis

11 Antworten zur Frage

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Hat Deutschland die Urteile der Nürnberger Prozesse jemals anerkannt?

Natürlich, sie negieren würde doch bedeuten das Dritte Reich zu goutieren, gelle? seltsame Frage.
Habe weiter recherchiert:
Reinhard Strecker, Makulierte Vergangenheit
Das wäre ja so, als wenn die größten Verbrecher aller Zeiten rehabilitiert würden.
Ich habe gerade Deine vorherigen Fragen gelesen.
Sag mal - willst Du uns hier braunes Gerdankengut aufzwängen und die Menschenrechtsverachter in ein besseres Licht stellen oder was soll der Schei.?
Schade dass von diesen Schweinen nicht noch mehr hingerichtet wurden.
Dann lass uns doch fröhlich den MB klicken
Hab ich schon. Auch mit dem Hinweis auf seine anderen Fragen.
Den Deutschen war bewusst, dass hier Kriegsverbrecher verurteilt wurden. Mit den Prozessen hatten sie nur als Beklagte, aber nicht als Kläger zu tun. Die Strafen wurden vollstreckt. Darum war es gar nicht nötig, dass Deutschland die Urteile anerkennen musste.
Faktisch ja. Die deutsche Justiz hat die Verfahren nicht wieder aufgerollt.
Im Gegenteil: Da die N.P. vormachten, dass Verbrechen im Namen des Staates nicht ungesühnt bleiben, konnte die deutsche Justiz Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher weiter verfolgen und den Einwand "auf Befehl gehandelt" vom Tisch wischen.
Kraft Siegrrechtes durften deutsche Gerichte aber nur auf die Nazi-Schergen zugreifen.
Ich habe doch noch etwas gefunden:
Den wenigsten Deutschen sind die vor ausländischen Gerichten geführten Verfahren zur Aufklärung von NS-Verbrechen ein Begriff. Die Akten sind in Deutschland nicht zugänglich. In der deutschen Öffentlichkeit grassiert vielmehr noch immer der seinerzeit auch von Bonn geförderte Vorwurf der »Siegerjustiz«.
Bis heute hat die Bundesrepublik Deutschland keines dieser Verfahren und Urteile anerkannt – mit der Folge, daß die Angeklagten für die deutsche Justiz unbescholtene Ehrenmänner blieben. Diese Tatsache hatte verhängnisvollen Einfluß auf die Entwicklung Deutschlands.
Allerdings mußte die Bundesregierung unterschreiben, daß die deutsche Justiz die Nürnberger Verfahren nicht wieder aufrollen könne. Schon damals war nämlich über die niedrigen Strafen, wenn nicht Freisprüche spekuliert worden, die die Nürnberger Angeklagten vor deutschen Gerichten erwarten dürften.
Ebenso mußte die Bonner Regierung im Zusatz-Abkommen zu den Pariser Verträgen unterschreiben, daß die deutschen Behörden die zurückgegebenen Dokumente nur in Treuhand erhielten und sie auf Verlangen zugänglich zu machen hatten. Aber deutsches Archivrecht bricht bekanntlich internationale Verträge …
Reinhard Strecker, Makulierte Vergangenheit
Niemand, der vor Gericht, braucht die Urteile anzuerkennen,die über ihn gefällt sind. Das gilt für Staaten ebenso.
Gültig sind sie dennoch.
Soeben gefunden:
Reinhard Strecker, Makulierte Vergangenheit
Verschwörungstheorien
Argumente gegen rechts
http://www.bpb.de/publikationen/3STJZH,0,Argumente_gegen_rechtsextreme_Vorurteile.html
*+
Wenn wir uns erinnern und moralisch urteilen, stellt sich Eingedenken her
Aus einer Rede von Bundespräsident Theodor Heuss von 1952 in Bergen-Belsen:
"Wer hier als Deutscher spricht, muss sich die innere Freiheit zutrauen, die volle Grausameit der Verbrechen,
die hier von Deutschen begangen wurden, zu erkennen.
Wer sie beschönigen oder bagatellisieren wollte oder gar mit der Berufung auf den irregegangenen Gebrauch sogenannter
`Staatsräson´ begründen wollte, der würde nur frech sein.


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