Deutschland todesstrafe
Im Jahre 1948 neigte sich das Kapitel der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland endgültig dem Ende entgegen. Berthold Wehmeyer wurde am 5. Juli 1948 wegen Mordes und Vergewaltigung vor einem Gericht in Berlin-Tiergarten zum Tode verurteilt. Am 11. Mai 1949 ist im Gefängnis von Moabit die letzte Hinrichtung in Westdeutschland an Berthold Wehmeyer mit dem Fallbeil vollstreckt worden. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, und die Todesstrafe wurde gemäß Grundgesetz Artikel 102 abgeschafft. Alle anstehenden Todesurteile wurden in Haftstrafen umgewandelt.
Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahre 1981 statt.
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Wer war das letzte Opfer einer Todesstrafe in Deutschland und was hatte er/sie verbrochen?
Quelle:
http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/deutschland.php
Die höchstwahrscheinlich letzte Hinrichtung in Deutschland fand am 26. Juni 1981 in der DDR, in der Hinrichtungsstätte im Gefängnis in der Alfred-Kästner-Straße, Leipzig, statt: der 39-jährige Stasi-Hauptmann Dr. Werner Teske, dem vorgeworfen wurde, dass er sich mit Akten in den Westen absetzen wollte , wurde durch den „unerwarteten Nahschuss” hingerichtet
Hinrichtung – Wikipedia
Abschaffung Todesstrafe Deutschland
Mit In-Kraft-Treten des deutschen Grundgesetzes 1949 wurde die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft:
Aus dem Grundgesetz:
Artikel 102
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Bei Beratungen zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat schlug der Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm für die rechtsgerichtete Deutsche Partei am 6. Dezember 1948 überraschend ein Verbot der Todesstrafe vor. Damit wollte seine Partei weitere alliierte Todesurteile für NS-Kriegsverbrecher anprangern, um so ehemalige Nationalsozialisten anzuwerben und den Druck zum Beenden der alliierten Entnazifizierung zu erhöhen. Nach anfänglicher Ablehnung der SPD beantragte Friedrich Wilhelm Wagner für diese am 10. Februar 1949, den Satz „Die Todesstrafe ist abgeschafft“ in das Grundgesetz aufzunehmen. Dies sei notwendig, um ein erneuertes Rechtsbewusstsein der Deutschen und ihre Abkehr von der NS-„Barbarei“ zu beweisen. Trotz Ablehnung der CDU-Vertreter fand der SPD-Antrag am 6. Mai 1949 eine deutliche parteiübergreifende Mehrheit.
die ist doch nicht abgeschafft.
Erläuterung zu Artikel 2 – Recht auf Leben
1. Absatz dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention , der wie folgt lautet:
«1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ».
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
«Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.»
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen «Negativdefinitionen» auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
«Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»
b Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
«Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ».
Quelle: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
Der letzte Absatz behandelt das Töten durch Polizei oder Militär, der hat nichts mit der Justiz zu tun.
Ulkig ist nur das sie in Hessen immer noch im Gesetz steht
Weiterleitungshinweis
Seit wann gibt es die Todesstrafe in Deutschland nicht mehr? Welche Gründe gab es für die Abschaffung?
Sehr gute Antwort von Szuzi1.Als Ergaenzung:In der DDR wurde die Todesstrafe offiziell Anfang der achtziger Jahre abgeschafft.
Ich denke das liegt an den Naturrechten, die jeder Mensch hat.
Eins davon ist, dass jeder ein Recht auf Leben hat.
Im Jahre 1948 neigte sich das Kapitel der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland endgültig dem Ende entgegen. Berthold Wehmeyer wurde am 5. Juli 1948 wegen Mordes und Vergewaltigung vor einem Gericht in Berlin-Tiergarten zum Tode verurteilt. Am 11. Mai 1949 ist im Gefängnis von Moabit die letzte Hinrichtung in Westdeutschland an Berthold Wehmeyer mit dem Fallbeil vollstreckt worden. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, und die Todesstrafe wurde gemäß Grundgesetz Artikel 102 abgeschafft. Alle anstehenden Todesurteile wurden in Haftstrafen umgewandelt.
Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahre 1981 statt
ziehe mehr:
Todesstrafe – Wikipedia
Gab es in Deutschland die Todesstrafe?
Hintergrund der Frage ist der Film "M - eine Stadt sucht einen Mörder". Ich fand beeindruckend, dass vor 75 Jahren die gleiche "Diskussion" stattfand, mit den gleichen nachvollziebaren Argumenten, wie heute. Auf der einen Seite die Wut der Opfer, auf der anderen Seite der per Definition kranke Täter, der für sein Tun nicht verantwortlich gemacht werden kann.
also in der DDR wurde die letzte todesstrafe 1972 an Erwin Hagedorn aus Eberswalde vollstreckt. abgeschaft wurde sie im jar 1987!
http://www.gerichts-psychiatrie.de/Historie/Prof__Dr__Hans_Szewzcyk/prof__dr__hans_szewzcyk.html
Doku/{Die größten Kriminalfälle, Der Fall Hagedorn}
für die BRD gilt,
im Grundgesetz steht, dass die Todesstrafe abgeschaft sei. Es trat 1949 in Kraft. Daher gibt es in Deutschland seit 1949 keine Todesstrafe mehr. Die Landesverfassungen sind allerdings zum Teil älter als das Grundgesetz, so dass es in einigen Landesverfassungen noch Bestimmungen gab, die die Todesstrafe duldeten. Soviel ich weiß, ist das in der hessischen Landesverfassung bis zum heutigen Tage so. Allerdings gilt der Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht. Ob es also in einer Landesverfassung eine Legitimation für die Todesstrafe gibt, ist vollkommen unerheblich, solange sie auf Bundesebene abgeschafft ist. Angeblich wurde das letzte Todesurteil in Deutschland im Jahre 1949 wenige Monate vor der Gründung der BRD in Tübingen vollstreckt.
also in der landesverfassung von Bayern gibt es immernoch die möglichkeit die todesstrafe zu verhängen, was aber laut aussage der landesregierung auf gar keinen fall passieren wird.
LexiTV | MDR.DE
schau dir mal den film "DAS LEBEN DES DAVID GALE" an!
dort geht es auch um die todesstrafe! am besten auf DVD da bekommt man noch viele hintergrund infos zur todesstrafe
Hier findest Du einen kurzen Abriss über die Geschichte der Todesstrafe in Deutschland:Die Todesstrafe - Ein Überblick Verfassungsrecht 123recht.net
"Die Todesstrafe in Deutschland
Nachdem sie in einigen Gebieten des Deutschen Bundes zeitweise ausgesetzt wurde, nahm man die Todesstrafe in die Verfassung des 1871 neu gegründeten Deutschen Reichs auf. Im Strafgesetzbuch wurde die Vollstreckungsmethode auf Enthauptung festgelegt. Man einigte sich dabei auf die Verwendung von Handbeil oder Guillotine. Auf öffentliche Hinrichtungen wurde jedoch verzichtet, die letzte fand 1864 in Marburg statt. Zudem beschränkte man sich auf die Anwendung der Todesstrafe ausschließlich bei Mord.
In der Weimarer Republik hielt man an der Todesstrafe fest, im Dritten Reich wurde sie neben Mord auf viele andere Bereiche ausgeweitet und tausendfach angewandt. Nach dem Krieg wurden viele NS-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet.
1949 wurde sie laut Art. 102 Grundgesetz abgeschafft, in Westberlin am 8. Januar 1951. Viele NS-Verbrecher profitierten von der Abschaffung der Todesstrafe, ihre Strafen wurden in Haftstrafen umgewandelt. In der DDR wurde sie erst 1987 außer Kraft gesetzt. Seit 1993 darf die Todesstrafe auch nicht mehr im Bereich des NATO-Truppenstatus angewandt werden."
Und hier noch mal etwa ausführlicher, allerdings nicht allein auf Deutschland bezogen:LexiTV | MDR.DE
Einen ausführlichen Abriss der Geschichte von der Antike bis heute findet sich beihttp://www.amnesty.at/todesstrafe/cont/allgemein/geschichte01.htmlallerdings auch nicht allein auf Deutschland bezogen.
HierHome- Initiative gegen die Todesstrafe e.V.findest Du noch eine zwar polemische, aber detaillierte Darstellung, wie die Todesstrafe in der Praxis in den einzelnen Jahrhunderten vollstreckt wurde.
Und zum Abschluss findest Du hier noch mal eine kleine Linksammlung zum Thema:Todesstrafe
Nach dem §51 StGB von 1919 suche ich derzeit noch.
Gesetz in Deutschland gegen Todesstrafe
Schon gewusst: In Hessen gibt es noch die Todesstrafe
hier ginbts noch die Todesstrafe -- aber wird durch das höhere Bundesgesetz wieder aufgehoben ABER die noch höhere EU Verfassung hat sie wieder eingeführt
nordbayern.de - Die EU öffnet der Todesstrafe eine Hintertüre - Ressorts
Also es gibt somit in ganz Deutschland kein Gesetz, das uns vor der Todesstrafe schützt
achso--- zur sog. Menschenrechtskonvention. bedrucktes Papier ohne Anspruch auf Schutz
Die EMRK ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Was du in der Ergänzung schreibst stimmt nicht.
Das Grundgesetz sagt eindeutig das die Todesstrafe abgeschafft ist. Also gibt es ein Gesetz das für ganz Deutschland gilt das dich vor der Todesstrafe schützt.
Lediglich in Hessen darf diese noch verhängt werden wird aber dann sobald es vor ein Bundesgericht geht wieder aufgehoben.
Die Ergänzung ist natürlich noch größerer Quatsch.
Du hast halt keine Ahnung aber tust den Experten spielen.
Und zudem Mediengelenkt Systemtreu- denn nur dann kann man so hohl reagieren.
Die EU Verfassung ist geltendes EU Recht--- Dass Ihr beide das nicht wahrhaben wollt, zeigt nur, dass man Euch jeden Müll erzählen kann und ihr glaubt alles.
Logisch wird nicht erzählt, dass wir europaweit wieder die Todesstrafe haben. Dann würde es ja einen Aufschrei geben. Und so bleibt es bei mediendummen Bürgern, die alles glauben, was in der Glotze beerichtet wird
Es ist eindeutig die Todesstrafe wieder eingeführt worden- Nur weil Ihr das wahrhaben wollt, heisst nicht, das dem nicht so ist.
Ihr beide überweist ja auch SEPA und nicht BLZ/Konto--- tja EU halt.
Übrigens: Es gibt bereits euroweit Proteste gegen die Wiedereinführung
Mir klar, dass ihr es nicht mitbekommen habe
Man sollte halt mal das Ei Pät beiseite legen
Was ist das für ein Quatsch?
Was hat die Todesstrafe mit SEPA zu tun?
Wer sagt, dass die Todesstrafe wieder eingeführt ist? So einen Irrsinn sollte man verbieten
Taifun kann oder will nicht lesen. Dort steht, daß es um die Todesstrafe im Kriegsfalle geht.
Art. 102 Grundgesetz und Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonventionen
Artikel 102 des Deutschen Grundgesetzes: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Außerdem Artikel 31 GG desselben: "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Da es in der Hessischen Landesverfassung noch die Möglichkeit gibt die Todesstrafe zu verhängen, ist der Artikel oben auch nicht unwichtig.
Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
In Art 1 steht das Folterverbot im übertragenen Sinn. In Art 2 wird nochmal auf die Menschenrechte verwiesen in denen dann auch konkret auf ein Verbot der Folter eingegangen wird.
da glaubt ein Träumer ans Grundgesetz
*lacht sich einen*
achja, und alle sind vor dem gesetz gleich.*brüllt vor lachen
Solche Bemerkungen gehören hier nicht hin
Wo sind eigentlich die Mods wenn man mal sinnfreie Kommentare löschen sollte?
Im Jahre 1948 neigte sich das Kapitel der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland endgültig dem Ende entgegen. Berthold Wehmeyer wurde am 5. Juli 1948 wegen Mordes und Vergewaltigung vor einem Gericht in Berlin-Tiergarten zum Tode verurteilt. Am 11. Mai 1949 ist im Gefängnis von Moabit die letzte Hinrichtung in Westdeutschland an Berthold Wehmeyer mit dem Fallbeil vollstreckt worden. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, und die Todesstrafe wurde gemäß Grundgesetz Artikel 102 abgeschafft. Alle anstehenden Todesurteile wurden in Haftstrafen umgewandelt.
Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahre 1981 statt
http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/deutschland.php
Haha, mein Geburtsjahr. gutes oder schlechtes Zeichn?
STimmt. so einfach mit einer Zahl isses nicht getan! 2Systeme, offiziell, inoffiziell, hinter vorgehaltener Hand usw
Auch existiert die Todesstrafe in der Sächsischen und Thüringer Landesverfassung. aber für den Fall, dass ein Richter in Ausübung seiner Inkompetenz und Selbstüberschätzung dieses Urteil fällen sollte, was ich zwar nicht glaube, aber ich habe auch schon Pferden beim Kotzen zugesehen(), so wirkt dann doch Bundesrecht vor Landesrecht. was allerdings auch wieder recht schwammig ist, da laut Beschluss von 2006 die StrafProzessOrdnung eh erstmal ausgesetzt wurde. Theoretisch sind wir momentan in einer totalen Willkürregierung, ergo Anarchie. aber das haste ja nicht gefragt, gehört aber dazu.
Resüme: theoretisch gibts die Todesstrafe also noch. aber wie gesagt. sehr schwammig, so wie eben alle unsere Gesetzestexte geschaffen sind.
gott behüte uns davor,schlimm genug das noch so viele länder sich herausnehmen als mensch über leben und tod zu entscheiden
Möglich ist alles. Wer weiß schon, was die Zukunft bringt.
Auch in Bayern wude die offiziell noch bestehende, vor ein paar Jahren abgeschafft.
Woiedereinführung Bundesweit würde mir Sicherheit an der 2/3 Mmehrheit scheitern
möglich ist das aber eher unwahrscheinlich da die gesetze umgeändert werden müßten die dagegen sprechen.Wenn die Eu es jedoch irgendwann beschließen sollte dann könnte es irgendwann passieren
Theoretisch wäre das möglich, praktisch aber ausgeschlossen. Man müßte das GG ändern, und selbst wenn man das hinbekäme, wäre die Verfassungsbeschwerde des ersten Kandidaten sehr wahrscheinlich erfolgreich.